Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ... Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
470 Fundstücke BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Fundstücke „Fahrende Trinker“ Nach Führerscheinentzug: Mann stieg vor Gericht erneut ins Auto Vor den Augen des Richters ist ein wegen Fahrens ohne Führerschein und Alkohol am Steuer verurteilter Mann in Eschwege (Werra-Keißner-Kreis) direkt wieder angetrunken ins Auto gestiegen. Der Richter beobachtete den frisch Verurteilten von seinem Bürofenster aus und rief einen Streifenwagen, berichtete die Polizei am Donnerstag. Beamte zogen den unbelehrbaren Fahrer aus dem Verkehr. Das Gericht hatte den Mann aus Zwickau wenige Minuten vorher zu 18 Monaten Führerscheinentzug und einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 29. Juni 2000) Mit 3,41 Promille im Rollstuhl unterwegs: 1 500 Mark Geldstrafe Seiten 470–472 Zum Jahresausklang ein Kaleidoskop über Verkehrsteilnehmer, die man wohl nicht mehr als „nur“ trinkende Fahrer bezeichnen kann – zusammengestellt von der juristischen Schriftleitung. Wegen Trunkenheit am Steuer seines Elektro-Rollstuhls hat das Amtsgericht Köln einen Behinderten zu 1 500 Mark Geldstrafe verurteilt. Der 50-Jährige war im vergangenen April mit seinem Rollstuhl völlig betrunken bei einer Kölner Polizeiwache vorgefahren. Da der Mann verwirrt war und lallte, baten ihn die Beamten zu einer Blutprobe, die einen Blutalkoholwert von 3,41 Promille ergab. Der Richter berücksichtigte bei dem Urteil, dass der Rollstuhlfahrer insgesamt 22 Mal vorbestraft ist, davon mehrfach wegen Alkohols am Steuer. (Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 18. Juli 2000)
Fundstücke Alkoholisierter Lkw-Fahrer schlief bei Unfallaufnahme ein Nach einem Unfall in Potsdam ist ein verletzter und unter Alkoholeinfluss stehender Lastwagen-Fahrer am Mittwochabend im Beisein der Polizei eingeschlafen. Während der Unfallaufnahme lehnte sich der 42-Jährige an den Funkstreifenwagen, und plötzlich vernahmen die Beamten laute Schnarchgeräusche, teilte die Potsdamer Polizei am Donnerstag mit. Der Lastwagenfahrer war zuvor laut Polizei mit seinem Fahrzeug gegen eine Ampel geprallt. Quer zur Fahrbahn lag ein völlig zerstörter Ampelmast, der durch die Wucht des Aufpralls aus seiner Verankerung gerissen worden war. Der Lastwagenfahrer erlitt leichte Verletzungen an der Stirn. (Aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 28. Dezember 2000) In der Waschstraße betrunken eingeschlafen Ausgerechnet in der Waschstraße eines Autohauses in Hornbach (Rheinland-Pfalz) ist ein Betrunkener in seinem Auto eingeschlafen. Firmen-Mitarbeiter hätten die Polizei alarmiert, als der 41-Jährige aus der Waschstraße nicht wieder herauskam, berichteten die Ordnungshüter in Zweibrücken. Die Beamten stellten den Führerschein des 41-Jährigen sicher. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Alter schützt vor Torheit nicht Freitagmittag wurde die Polizei zu einem Unfall auf dem Kaufland-Parkplatz gerufen. Ein 64-jähriger Toyota- Fahrer war beim rückwärts Ausparken gegen einen anderen Pkw gestoßen. Die Polizei ließ ihn pusten und stellte einen Wert von 1,4 Promille fest. Den Führerschein war der Fahrer auf der Stelle los. Zwei Stunden später wurde der Mann mit seinem Auto in der Glashüttenstraße auffällig. Erneut musste der 64-Jährige ins Röhrchen pusten. Ergebnis 1,39 Promille und Fahren ohne Führerschein. (Quelle: Märkische Oderzeitung vom 03. Februar 2003) 471 (Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 26. August 2002) „Mehrfach-Täter“ auf dem Fahrrad Als „Mehrfach-Täter“ im Straßenverkehr erwies sich ein Radfahrer in Oranienburg (Oberhavel). Der Mann befuhr einen Kreisverkehr links herum und telefonierte dabei mit dem Handy. Dafür, dass er das ihm entgegenkommende Polizeiauto nicht wahrnahm, dürfte der anschließend bei ihm festgestellte Alkoholpegel von 3,24 Promille kaum als mildernder Umstand gelten. (Quelle: Märkische Oderzeitung vom 29. April 2003) BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
- Seite 523 und 524: Kündigung durch die Arbeitgeberin
- Seite 525 und 526: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 527 und 528: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 529 und 530: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 531 und 532: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 533 und 534: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 535 und 536: Seiten 431-441 Trafkowski/Musshoff/
- Seite 537 und 538: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 539 und 540: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 541 und 542: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 543 und 544: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 545 und 546: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 547 und 548: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 549 und 550: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 551 und 552: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 553 und 554: Mengen enthalten sind. Auch ein exz
- Seite 555 und 556: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 557 und 558: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 559 und 560: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 561 und 562: Seiten 457-466 Zur Information Zur
- Seite 563 und 564: Zur Information Begleitetes Fahren
- Seite 565 und 566: Zur Information licher wissenschaft
- Seite 567 und 568: Zur Information Zur Grenzwertproble
- Seite 569 und 570: Zur Information von Bußgeldbehörd
- Seite 571 und 572: Seiten 467-469 Laudatio Laudatio La
- Seite 573: Laudatio Magazin gesendet und die H
- Seite 577 und 578: 1 2 3 Seiten 473-510 76.*) 1. Artik
- Seite 579 und 580: 16 17 18 19 20 Fahrzeug eingestiege
- Seite 581 und 582: Eine 45 Minuten nach der Tat entnom
- Seite 583 und 584: eich begegnet die von dem Antragste
- Seite 585 und 586: A u s d e n G r ü n d e n: Die sta
- Seite 587 und 588: schläge zur Feststellung der zur T
- Seite 589 und 590: Atemalkoholkonzentration von 0,29 m
- Seite 591 und 592: Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann,
- Seite 593 und 594: [= BA 2001, 373]; vgl. nunmehr DAR
- Seite 595 und 596: gen des Urteils sind nicht Selbstzw
- Seite 597 und 598: doch im konkreten Fall nach den üb
- Seite 599 und 600: einschlägigen Bewährung und trotz
- Seite 601 und 602: zeigt, spezielle Techniken der Selb
- Seite 603 und 604: schlossen werden können (Achselhö
- Seite 605 und 606: lung der Tat auszuschließen (hier:
- Seite 607 und 608: Grundsätze zurückzugreifen. Danac
- Seite 609 und 610: teln ist daher zweifelsfrei anzuneh
- Seite 611 und 612: suchungsbeamten beizuwohnen und an
- Seite 613 und 614: Werbeaussage immer noch in der ganz
- Seite 615 und 616: Ersatzreststrafe herabgesetzt). Geg
- Seite 617 und 618: Hinweise für Autoren Arbeiten übe
- Seite 619 und 620: 515 Additional requirements for sci
F<strong>und</strong>stücke<br />
<strong>Alkohol</strong>isierter Lkw-Fahrer schlief bei Unfallaufnahme ein<br />
Nach einem Unfall in Potsdam ist ein verletzter <strong>und</strong> unter <strong>Alkohol</strong>einfluss stehender<br />
Lastwagen-Fahrer am Mittwochabend <strong>im</strong> Beisein der Polizei eingeschlafen. Während der<br />
Unfallaufnahme lehnte sich der 42-Jährige an den Funkstreifenwagen, <strong>und</strong> plötzlich vernahmen<br />
die Beamten laute Schnarchgeräusche, teilte die Potsdamer Polizei am Donnerstag<br />
mit. Der Lastwagenfahrer war zuvor laut Polizei mit seinem Fahrzeug <strong>gegen</strong> eine<br />
Ampel geprallt. Quer zur Fahrbahn lag ein völlig zerstörter Ampelmast, der durch die<br />
Wucht des Aufpralls aus seiner Verankerung gerissen worden war. Der Lastwagenfahrer<br />
erlitt leichte Verletzungen an der Stirn.<br />
(Aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 28. Dezember 2000)<br />
In der Waschstraße betrunken eingeschlafen<br />
Ausgerechnet in der Waschstraße eines Autohauses in Hornbach (Rheinland-Pfalz)<br />
ist ein Betrunkener in seinem Auto eingeschlafen. Firmen-Mitarbeiter hätten die Polizei<br />
alarmiert, als der 41-Jährige aus der Waschstraße nicht wieder herauskam, berichteten die<br />
Ordnungshüter in Zweibrücken. Die Beamten stellten den Führerschein des 41-Jährigen<br />
sicher. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Trunkenheit <strong>im</strong> Straßenverkehr.<br />
Alter schützt vor<br />
Torheit nicht<br />
Freitagmittag wurde die Polizei zu<br />
einem Unfall auf dem Kaufland-Parkplatz<br />
gerufen. Ein 64-jähriger Toyota-<br />
Fahrer war be<strong>im</strong> rückwärts Ausparken<br />
<strong>gegen</strong> einen anderen Pkw gestoßen. Die<br />
Polizei ließ ihn pusten <strong>und</strong> stellte einen<br />
Wert von 1,4 Promille fest. Den Führerschein<br />
war der Fahrer auf der Stelle los.<br />
Zwei St<strong>und</strong>en später wurde der Mann<br />
mit seinem Auto in der Glashüttenstraße<br />
auffällig. Erneut musste der 64-Jährige<br />
ins Röhrchen pusten. Ergebnis 1,39 Promille<br />
<strong>und</strong> Fahren ohne Führerschein.<br />
(Quelle: Märkische Oderzeitung vom<br />
03. Februar 2003)<br />
471<br />
(Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 26. August 2002)<br />
„Mehrfach-Täter“<br />
auf dem Fahrrad<br />
Als „Mehrfach-Täter“ <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />
erwies sich ein Radfahrer in Oranienburg<br />
(Oberhavel). Der Mann befuhr<br />
einen Kreisverkehr links herum <strong>und</strong> telefonierte<br />
dabei mit dem Handy. Dafür,<br />
dass er das ihm ent<strong>gegen</strong>kommende<br />
Polizeiauto nicht wahrnahm, dürfte der<br />
anschließend bei ihm festgestellte <strong>Alkohol</strong>pegel<br />
von 3,24 Promille kaum als<br />
mildernder Umstand gelten.<br />
(Quelle: Märkische Oderzeitung vom<br />
29. April 2003)<br />
BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>