Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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10.12.2012 Aufrufe

466 Zur Information Was die Frage der echten Gefahrengrenzwerte im Ordnungswidrigkeitenrecht und insbesondere im Strafrecht betrifft, wird Folgendes zu bedenken sein: Derartige Werte können nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofes nicht von der Rechtsprechung, sondern nur vom Gesetzgeber festgesetzt werden. Ein gesetzgeberischer Gefahrengrenzwert spiegelt die Ungefährlichkeit der Betäubungsmittel und die Toleranz des Gesetzgebers. Dies sollte ungeachtet der wissenschaftlichen Vertretbarkeit in jedem Fall unterbleiben. Für ein Gefährdungsdelikt genügt es, eine Verbindung zwischen Grenzwert und möglicher Beeinflussung nachzuweisen. Die Strafbarkeitslücke gegenüber dem Alkohol sollte mit Hilfe der Naturwissenschaften bei der relativen Fahruntüchtigkeit geschlossen werden. Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof werden sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Felde gewiss nicht verschließen. Das Beispiel des sensiblen Themas Drogen und Straßenverkehr zeigt, dass nur eine enge Kooperation der Disziplinen rechtsmedizinische und toxikologische Erkenntnisse, justitielle Auslegungsregeln und rechtspolitische Zielsetzungen miteinander in Übereinstimmung bringen kann. Dies Ihnen am heutigen Tage nahe zu bringen, war mir als Verkehrsteilnehmer, als Generalbundesanwalt, als Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft, als Ehrenmitglied Ihrer Gesellschaft und als künftiger Träger der Fritz-Strassmann-Medaille ein besonderes Anliegen. BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Generalbundesanwalt Kay Nehm, Karlsruhe The role of the drinking driver in traffic accidents (THE GRAND RAPIDS STUDY) R. F. Borkenstein R. F. Crowther, R. P. Shumate, W. B. Ziel, R. Zylman 1974: Second Edition prepared especially for BLUTALKOHOL (Re-edited by R. F. Borkenstein) CENTER FOR STUDIES OF LAW IN ACTION DEPARTMENT OF FORENSIC STUDIES (formerly Department of Police Administration) INDIANA UNIVERSITY BLOOMINGTON, INDIANA U.S.A. 132 pages, stitched, 14,33 €, US $ 20,– Steintor-Verlag GmbH, Grapengießerstraße 30, 23556 Lübeck, Postfach 32 48, 23581 Lübeck

Seiten 467–469 Laudatio Laudatio Laudatio für das Redaktionsteam „Beratung und Service“ NDR 1 Niedersachsen des Norddeutschen Rundfunks anlässlich der Verleihung der „SENATOR-LOTHAR-DANNER- MEDAILLE“ in Gold am 07. Oktober 2005 – Auszug – VON DR. ERWIN GROSSE 30-mal haben wir Menschen wegen ihres individuellen Engagements für die Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgezeichnet. Heute weichen wir von dieser Übung ab. Wir zeichnen eine Gruppe von Menschen aus, Menschen, die gemeinsam unter anderem das Ziel verfolgt haben, die Bürger über die Gefahren aufzuklären, die der Konsum von Alkohol und Drogen im ganz normalen Alltag und erst recht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr in sich birgt. Stellvertretend für diese Gruppe von Menschen werden wir die Auszeichnung HERRN BRINKMANN überreichen, der von 1993 bis zum 31. Mai 2005 die Redaktion „Beratung und Service“ beim NDR 1 Niedersachsen geleitet hat. Damit wollen wir die Arbeit all jener anerkennen, die an den jeweiligen Projekten mitgearbeitet haben. In einer Zeit, in der es unglaublich schwierig ist, ehrenamtliche Mitarbeiter für irgendeine Aufgabe zu gewinnen, ist es fast ein Geschenk des Himmels, wenn es bei einem Rundfunksender Menschen gibt, die sich über viele Jahre wiederholt mit unterschiedlichem Blickwinkel des Themas Alkohol und sonstiger Rauschmittel annehmen. Die Anzahl der Menschen, die ein Verein bei fleißiger Arbeit in Monaten erreicht, erreichen Rundfunk, Fernsehen und Printmedien häufig mit einer einzigen Sendung oder Auflage. Deswegen ist das Wirken der heute auszuzeichnenden Personen so besonders verdienstvoll. Die Personengruppe, die wir für ihre Arbeit ehren wollen, arbeitete bis Ende Mai 2005 im Programm NDR 1 Niedersachsen, früher bekannt unter dem Namen NDR 1 Radio Niedersachsen, in der Redaktion „Beratung und Service“. Verantwortlich für dieses Programm ist der Direktor des Landesfunkhauses Niedersachsen, HERR DR. ARNO BEYER. Der Programmbereich Hörfunk wird von HERRN ECKHART POHL geleitet. Zu der Redaktion gehören Redakteurinnen, Redakteure, Redaktionsassistentinnen, Sekretärinnen und freie Mitarbeiterinnen. Ich freue mich, dass ich heute außer HERRN BRINKMANN, HERRN POHL, den Hörfunkchef des NDR 1 Niedersachsen, und aus der Redaktion „Beratung und Service“ FRAU HAUSMANN, FRAU HUBERTUS, FRAU IHDE, FRAU LEGATIS und HERRN WALTER begrüßen kann. Zur Einstimmung auf den Themenkreis rund um die vom Alkohol ausgehenden Gefahren, der ihn und die Redaktion „Beratung und Service“ bis heute begleiten sollte, hat HERR BRINKMANN bereits in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, damals als Vorsitzender des Personalrats des Senders, am Abschluss einer Dienstvereinbarung über 467 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

466 Zur Information<br />

Was die Frage der echten Gefahrengrenzwerte <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenrecht <strong>und</strong><br />

insbesondere <strong>im</strong> Strafrecht betrifft, wird Folgendes zu bedenken sein: Derartige Werte<br />

können nach den Anforderungen des <strong>B<strong>und</strong></strong>esgerichtshofes nicht von der Rechtsprechung,<br />

sondern nur vom Gesetzgeber festgesetzt werden. Ein gesetzgeberischer Gefahrengrenzwert<br />

spiegelt die Ungefährlichkeit der Betäubungsmittel <strong>und</strong> die Toleranz des Gesetzgebers.<br />

Dies sollte ungeachtet der wissenschaftlichen Vertretbarkeit in jedem Fall unterbleiben.<br />

Für ein Gefährdungsdelikt genügt es, eine Verbindung zwischen Grenzwert <strong>und</strong><br />

möglicher Beeinflussung nachzuweisen. Die Strafbarkeitslücke <strong>gegen</strong>über dem <strong>Alkohol</strong><br />

sollte mit Hilfe der Naturwissenschaften bei der relativen Fahruntüchtigkeit geschlossen<br />

werden. Die <strong>B<strong>und</strong></strong>esanwaltschaft <strong>und</strong> der <strong>B<strong>und</strong></strong>esgerichtshof werden sich neuen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen auf diesem Felde gewiss nicht verschließen.<br />

Das Beispiel des sensiblen Themas <strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Straßenverkehr zeigt, dass nur eine<br />

enge Kooperation der Disziplinen rechtsmedizinische <strong>und</strong> toxikologische Erkenntnisse,<br />

justitielle Auslegungsregeln <strong>und</strong> rechtspolitische Zielsetzungen miteinander in Übereinst<strong>im</strong>mung<br />

bringen kann. Dies Ihnen am heutigen Tage nahe zu bringen, war mir als<br />

Verkehrsteilnehmer, als Generalb<strong>und</strong>esanwalt, als Präsident der Deutschen Akademie für<br />

Verkehrswissenschaft, als Ehrenmitglied Ihrer Gesellschaft <strong>und</strong> als künftiger Träger der<br />

Fritz-Strassmann-Medaille ein besonderes Anliegen.<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Generalb<strong>und</strong>esanwalt Kay Nehm, Karlsruhe<br />

The role of the drinking driver in traffic accidents<br />

(THE GRAND RAPIDS STUDY)<br />

R. F. Borkenstein<br />

R. F. Crowther, R. P. Shumate, W. B. Ziel, R. Zylman<br />

1974:<br />

Second Edition prepared especially for BLUTALKOHOL<br />

(Re-edited by R. F. Borkenstein)<br />

CENTER FOR STUDIES OF LAW IN ACTION<br />

DEPARTMENT OF FORENSIC STUDIES<br />

(formerly Department of Police Administration)<br />

INDIANA UNIVERSITY<br />

BLOOMINGTON, INDIANA U.S.A.<br />

132 pages, stitched, 14,33 €, US $ 20,–<br />

Steintor-Verlag GmbH, Grapengießerstraße 30, 23556 Lübeck,<br />

Postfach 32 48, 23581 Lübeck

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