Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ... Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
466 Zur Information Was die Frage der echten Gefahrengrenzwerte im Ordnungswidrigkeitenrecht und insbesondere im Strafrecht betrifft, wird Folgendes zu bedenken sein: Derartige Werte können nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofes nicht von der Rechtsprechung, sondern nur vom Gesetzgeber festgesetzt werden. Ein gesetzgeberischer Gefahrengrenzwert spiegelt die Ungefährlichkeit der Betäubungsmittel und die Toleranz des Gesetzgebers. Dies sollte ungeachtet der wissenschaftlichen Vertretbarkeit in jedem Fall unterbleiben. Für ein Gefährdungsdelikt genügt es, eine Verbindung zwischen Grenzwert und möglicher Beeinflussung nachzuweisen. Die Strafbarkeitslücke gegenüber dem Alkohol sollte mit Hilfe der Naturwissenschaften bei der relativen Fahruntüchtigkeit geschlossen werden. Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof werden sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Felde gewiss nicht verschließen. Das Beispiel des sensiblen Themas Drogen und Straßenverkehr zeigt, dass nur eine enge Kooperation der Disziplinen rechtsmedizinische und toxikologische Erkenntnisse, justitielle Auslegungsregeln und rechtspolitische Zielsetzungen miteinander in Übereinstimmung bringen kann. Dies Ihnen am heutigen Tage nahe zu bringen, war mir als Verkehrsteilnehmer, als Generalbundesanwalt, als Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft, als Ehrenmitglied Ihrer Gesellschaft und als künftiger Träger der Fritz-Strassmann-Medaille ein besonderes Anliegen. BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Generalbundesanwalt Kay Nehm, Karlsruhe The role of the drinking driver in traffic accidents (THE GRAND RAPIDS STUDY) R. F. Borkenstein R. F. Crowther, R. P. Shumate, W. B. Ziel, R. Zylman 1974: Second Edition prepared especially for BLUTALKOHOL (Re-edited by R. F. Borkenstein) CENTER FOR STUDIES OF LAW IN ACTION DEPARTMENT OF FORENSIC STUDIES (formerly Department of Police Administration) INDIANA UNIVERSITY BLOOMINGTON, INDIANA U.S.A. 132 pages, stitched, 14,33 €, US $ 20,– Steintor-Verlag GmbH, Grapengießerstraße 30, 23556 Lübeck, Postfach 32 48, 23581 Lübeck
Seiten 467–469 Laudatio Laudatio Laudatio für das Redaktionsteam „Beratung und Service“ NDR 1 Niedersachsen des Norddeutschen Rundfunks anlässlich der Verleihung der „SENATOR-LOTHAR-DANNER- MEDAILLE“ in Gold am 07. Oktober 2005 – Auszug – VON DR. ERWIN GROSSE 30-mal haben wir Menschen wegen ihres individuellen Engagements für die Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgezeichnet. Heute weichen wir von dieser Übung ab. Wir zeichnen eine Gruppe von Menschen aus, Menschen, die gemeinsam unter anderem das Ziel verfolgt haben, die Bürger über die Gefahren aufzuklären, die der Konsum von Alkohol und Drogen im ganz normalen Alltag und erst recht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr in sich birgt. Stellvertretend für diese Gruppe von Menschen werden wir die Auszeichnung HERRN BRINKMANN überreichen, der von 1993 bis zum 31. Mai 2005 die Redaktion „Beratung und Service“ beim NDR 1 Niedersachsen geleitet hat. Damit wollen wir die Arbeit all jener anerkennen, die an den jeweiligen Projekten mitgearbeitet haben. In einer Zeit, in der es unglaublich schwierig ist, ehrenamtliche Mitarbeiter für irgendeine Aufgabe zu gewinnen, ist es fast ein Geschenk des Himmels, wenn es bei einem Rundfunksender Menschen gibt, die sich über viele Jahre wiederholt mit unterschiedlichem Blickwinkel des Themas Alkohol und sonstiger Rauschmittel annehmen. Die Anzahl der Menschen, die ein Verein bei fleißiger Arbeit in Monaten erreicht, erreichen Rundfunk, Fernsehen und Printmedien häufig mit einer einzigen Sendung oder Auflage. Deswegen ist das Wirken der heute auszuzeichnenden Personen so besonders verdienstvoll. Die Personengruppe, die wir für ihre Arbeit ehren wollen, arbeitete bis Ende Mai 2005 im Programm NDR 1 Niedersachsen, früher bekannt unter dem Namen NDR 1 Radio Niedersachsen, in der Redaktion „Beratung und Service“. Verantwortlich für dieses Programm ist der Direktor des Landesfunkhauses Niedersachsen, HERR DR. ARNO BEYER. Der Programmbereich Hörfunk wird von HERRN ECKHART POHL geleitet. Zu der Redaktion gehören Redakteurinnen, Redakteure, Redaktionsassistentinnen, Sekretärinnen und freie Mitarbeiterinnen. Ich freue mich, dass ich heute außer HERRN BRINKMANN, HERRN POHL, den Hörfunkchef des NDR 1 Niedersachsen, und aus der Redaktion „Beratung und Service“ FRAU HAUSMANN, FRAU HUBERTUS, FRAU IHDE, FRAU LEGATIS und HERRN WALTER begrüßen kann. Zur Einstimmung auf den Themenkreis rund um die vom Alkohol ausgehenden Gefahren, der ihn und die Redaktion „Beratung und Service“ bis heute begleiten sollte, hat HERR BRINKMANN bereits in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, damals als Vorsitzender des Personalrats des Senders, am Abschluss einer Dienstvereinbarung über 467 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
- Seite 519 und 520: a) Nach der Grundregel des § 28 Ab
- Seite 521 und 522: VD 2004, 153 ; zweifelnd Otte/Kühn
- Seite 523 und 524: Kündigung durch die Arbeitgeberin
- Seite 525 und 526: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 527 und 528: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 529 und 530: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 531 und 532: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 533 und 534: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 535 und 536: Seiten 431-441 Trafkowski/Musshoff/
- Seite 537 und 538: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 539 und 540: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 541 und 542: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 543 und 544: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 545 und 546: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 547 und 548: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 549 und 550: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 551 und 552: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 553 und 554: Mengen enthalten sind. Auch ein exz
- Seite 555 und 556: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 557 und 558: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 559 und 560: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 561 und 562: Seiten 457-466 Zur Information Zur
- Seite 563 und 564: Zur Information Begleitetes Fahren
- Seite 565 und 566: Zur Information licher wissenschaft
- Seite 567 und 568: Zur Information Zur Grenzwertproble
- Seite 569: Zur Information von Bußgeldbehörd
- Seite 573 und 574: Laudatio Magazin gesendet und die H
- Seite 575 und 576: Fundstücke Alkoholisierter Lkw-Fah
- Seite 577 und 578: 1 2 3 Seiten 473-510 76.*) 1. Artik
- Seite 579 und 580: 16 17 18 19 20 Fahrzeug eingestiege
- Seite 581 und 582: Eine 45 Minuten nach der Tat entnom
- Seite 583 und 584: eich begegnet die von dem Antragste
- Seite 585 und 586: A u s d e n G r ü n d e n: Die sta
- Seite 587 und 588: schläge zur Feststellung der zur T
- Seite 589 und 590: Atemalkoholkonzentration von 0,29 m
- Seite 591 und 592: Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann,
- Seite 593 und 594: [= BA 2001, 373]; vgl. nunmehr DAR
- Seite 595 und 596: gen des Urteils sind nicht Selbstzw
- Seite 597 und 598: doch im konkreten Fall nach den üb
- Seite 599 und 600: einschlägigen Bewährung und trotz
- Seite 601 und 602: zeigt, spezielle Techniken der Selb
- Seite 603 und 604: schlossen werden können (Achselhö
- Seite 605 und 606: lung der Tat auszuschließen (hier:
- Seite 607 und 608: Grundsätze zurückzugreifen. Danac
- Seite 609 und 610: teln ist daher zweifelsfrei anzuneh
- Seite 611 und 612: suchungsbeamten beizuwohnen und an
- Seite 613 und 614: Werbeaussage immer noch in der ganz
- Seite 615 und 616: Ersatzreststrafe herabgesetzt). Geg
- Seite 617 und 618: Hinweise für Autoren Arbeiten übe
- Seite 619 und 620: 515 Additional requirements for sci
466 Zur Information<br />
Was die Frage der echten Gefahrengrenzwerte <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenrecht <strong>und</strong><br />
insbesondere <strong>im</strong> Strafrecht betrifft, wird Folgendes zu bedenken sein: Derartige Werte<br />
können nach den Anforderungen des <strong>B<strong>und</strong></strong>esgerichtshofes nicht von der Rechtsprechung,<br />
sondern nur vom Gesetzgeber festgesetzt werden. Ein gesetzgeberischer Gefahrengrenzwert<br />
spiegelt die Ungefährlichkeit der Betäubungsmittel <strong>und</strong> die Toleranz des Gesetzgebers.<br />
Dies sollte ungeachtet der wissenschaftlichen Vertretbarkeit in jedem Fall unterbleiben.<br />
Für ein Gefährdungsdelikt genügt es, eine Verbindung zwischen Grenzwert <strong>und</strong><br />
möglicher Beeinflussung nachzuweisen. Die Strafbarkeitslücke <strong>gegen</strong>über dem <strong>Alkohol</strong><br />
sollte mit Hilfe der Naturwissenschaften bei der relativen Fahruntüchtigkeit geschlossen<br />
werden. Die <strong>B<strong>und</strong></strong>esanwaltschaft <strong>und</strong> der <strong>B<strong>und</strong></strong>esgerichtshof werden sich neuen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen auf diesem Felde gewiss nicht verschließen.<br />
Das Beispiel des sensiblen Themas <strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Straßenverkehr zeigt, dass nur eine<br />
enge Kooperation der Disziplinen rechtsmedizinische <strong>und</strong> toxikologische Erkenntnisse,<br />
justitielle Auslegungsregeln <strong>und</strong> rechtspolitische Zielsetzungen miteinander in Übereinst<strong>im</strong>mung<br />
bringen kann. Dies Ihnen am heutigen Tage nahe zu bringen, war mir als<br />
Verkehrsteilnehmer, als Generalb<strong>und</strong>esanwalt, als Präsident der Deutschen Akademie für<br />
Verkehrswissenschaft, als Ehrenmitglied Ihrer Gesellschaft <strong>und</strong> als künftiger Träger der<br />
Fritz-Strassmann-Medaille ein besonderes Anliegen.<br />
BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />
Generalb<strong>und</strong>esanwalt Kay Nehm, Karlsruhe<br />
The role of the drinking driver in traffic accidents<br />
(THE GRAND RAPIDS STUDY)<br />
R. F. Borkenstein<br />
R. F. Crowther, R. P. Shumate, W. B. Ziel, R. Zylman<br />
1974:<br />
Second Edition prepared especially for BLUTALKOHOL<br />
(Re-edited by R. F. Borkenstein)<br />
CENTER FOR STUDIES OF LAW IN ACTION<br />
DEPARTMENT OF FORENSIC STUDIES<br />
(formerly Department of Police Administration)<br />
INDIANA UNIVERSITY<br />
BLOOMINGTON, INDIANA U.S.A.<br />
132 pages, stitched, 14,33 €, US $ 20,–<br />
Steintor-Verlag GmbH, Grapengießerstraße 30, 23556 Lübeck,<br />
Postfach 32 48, 23581 Lübeck