Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ... Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
442 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodukte auf dem deutschen Lebensmittelmarkt Seiten 442–449 Institut für Rechtsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ELKE BELOW, SABINE ROSENSTOCK, EBERHARD LIGNITZ Hanfprodukte auf dem deutschen Lebensmittelmarkt THC-Gehalt und forensische Bedeutung Hemp products on German food market THC content and forensic meaning 1. Einleitung Der Konsum von Cannabisprodukten, insbesondere Haschisch und Marihuana, die nach dem Betäubungsmittelgesetz heute zu den „nicht verkehrsfähigen“ Drogen gehören, wird schon seit Jahrhunderten praktiziert. Die Hanfpflanze – insbesondere die Sorte Cannabis sativa – wird sowohl als Rohstoff zur Fasergewinnung verwendet als auch als Rauschmittel konsumiert. Schon in dem 1536 erschienenen Kräuterbuch von OTTO BRUNFELS (1489– 1534), welches erstmals gezeichnete Darstellungen von einheimischen Pflanzen wiedergibt, wird auf die rauscherzeugenden, psychotropen Wirkungen der Hanfpflanze hingewiesen. Diese Eigenschaften des Cannabis beruhen überwiegend auf dessen Hauptinhaltsstoff – dem Tetrahydrocannabinol (THC). Der Anbau von Hanfpflanzen war deshalb sowohl in den USA als auch in Europa lange Zeit verboten. Nach der Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes Anfang der 90er Jahre wurde ein Anbau von THC-armen Hanfsorten auch in Deutschland wieder möglich. Seitdem werden neben verschiedenen Industrieprodukten auch diverse cannabishaltige Lebens- und Genussmittel, vor allem hanfhaltige Bier- und Getränkesorten sowie Schokoladenprodukte auf dem deutschen Markt angeboten. Zielgruppe solcher Produkte sind überwiegend jugendliche Konsumenten. Diese erwarten oder erhoffen sich bei den oft nicht ganz billigen Erzeugnissen auch einen möglichen „Drogenkick“ und glauben oder behaupten bei Verkehrskontrollen bzw. Gerichtsverhandlungen zur Verkehrstüchtigkeit, den nachweisbaren Cannabis-Befund auf den Konsum von „legal erworbenen“ Produkten zurückführen zu können. Trotz der strengen Kontrollen von Anbau, Herstellung und Verkauf der Hanfprodukte wurden in den letzten Jahren immer wieder Studien veröffentlicht, die nachgewiesen haben, dass einige der Lebensmittel auf Hanfbasis signifikante Mengen THC enthalten und somit auch das Potential haben, positive Cannabis-Testergebnisse bei Verkehrskontrollen zu erzeugen und möglicherweise auch cannabis-typische Rauschzustände auszulösen. Auch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) hat sich in den letzten Jahren mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Unter der Annahme, dass täglich verschiedene hanfhaltige Produkte in durchschnittlichen Mengen konsumiert werden könnten, wurden THC-Richtwerte für Lebensmittel abgeleitet, bei deren Einhaltung nicht mit bedenklichen Cannabis-Wirkungen zu rechnen ist [3]. Auf dieser Grundlage sollten in dieser Studie durch die Untersuchung einer größeren Auswahl von frei verkäuflichen Hanferzeugnissen des deutschen Lebensmittelmarktes weitere Bewertungsgrundlagen vor allem auch für die sachverständige Begutachtungstätigkeit bei Drogendelikten gewonnen werden, insbesondere zur Entkräftung von Schutzbehauptungen.
Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodukte auf dem deutschen Lebensmittelmarkt 2. Experimentelle Untersuchungen Hanfhaltige Nahrungsmittel Es wurden insgesamt 10 verschiedene Produkte: Schokolade (3 Sorten), Müsliriegel (2 Sorten), Hanfsamen (2 Sorten), Hanftee, Knaster-Räucherhanf und Hanf-Tofuprodukte untersucht, die über das Internet, auf Veranstaltungen (z. B. „Grüne Woche – Berlin“), in Tankstellen oder speziellen Geschäften erworben wurden. HANFSAMEN Speisehanfsamen, Hanf & Natur KNABBERHANF geröstete Hanfsamen, gewürzt, Hanf & Natur Hempstar Frucht Frucht-Hanf-Schnitte mit geschälten Hanfsamen, Müsliriegel (40 g) Hanf & Natur Hanfnuss Müsliriegel Schoko-Fruchtschnitte, Kokos-Hanfnuss gebrannte Hanfnüsse C’Nut Schokolade mit geschälten Hanfnüssen Hanfschokolade Naturart, CH-9475 Sevelen/Schweiz Cannalade Vollmilchschokolade mit geschälten und gerösteten Hanfschokolade Hanfnüssen (12 %), Hanf & Natur Cnusper Vollmilchschokolade mit gerösteten Hanfsamen (6 %), Hanfschokolade Cornflakes und Kaffee-Geschmack, Designer Food Düsseldorf Space Bar vegetarischer Snackriegel mit Hanf, 2 % Hanfsamen TOPAS K. Garser GmbH Wheaty Hanfaufschnitt vegetarischer Aufschnitt mit Hanfsaat 2 % TOPAS K. Garser GmbH KNASTER Kräutermischung zur Raumluftverbesserung Mischung aus THC-armen Hanfblüten und Kräutern Tab. 1: Beschreibung der untersuchten Lebensmittel. Um festzustellen, ob überhaupt Cannabinoide in dem entsprechenden Produkt nachweisbar sind, wurde jeweils 1 g zerkleinertes, homogenisiertes Material mit 10 ml Methanol im Ultraschallbad extrahiert, filtriert bzw. zentrifugiert und eingeengt. Für die Untersuchung wurden die klaren Extrakte zu 100 mg/ml bzw. 400 mg/ml in Methanol rekonstruiert und orientierend zuerst immunologisch auf Cannabinoide untersucht (Syva ® EMIT ® II Plus Cannabinoid Assay der Fa. Dade Behring). Die quantitative Bestimmung des THC-Gehaltes der Hanfprodukte erfolgte mittels GC/MS aus jeweils 1 ml der o. g. methanolischen Extrakte (100 mg/ml, mehrfach hergestellt) analog dem routinemäßig eingesetzten Extraktions-Derivatisierungsschema nach DALDRUP [2] unter Verwendung von deuterierten Standards. Die Kalibration wurde im Konzentrationsbereich von 1 bis 5 ng THC/ml durchgeführt. Gerätekombination: TurboMass – Mass Spectrometer, Fa. Perkin Elmer PE AutoSystem-GC, XL Autosampler J&W Kapillarsäule, DB-1; 15 m x 0,25 mm, 0,25 µm. Temperatur Programm: 80 °C/1 Min., 30 °C /min bis 300 °C, 300 °C/5 Min. Die Massenspektren wurden in Selected-Ion-Monitoring (SIM-Mode) für folgende Massen aufgenommen: THC/THC-D3: 285/288, 213/216, 328/331 443 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
- Seite 495 und 496: weiteren Nachweisen). Vielmehr müs
- Seite 497 und 498: koholkonzentrationen unter 1,1 ‰
- Seite 499 und 500: genden Beweis für die Vermeidbarke
- Seite 501 und 502: erlaubnis der Klasse B. Die Führer
- Seite 503 und 504: angeordneten Überprüfung besteht
- Seite 505 und 506: higung des Antragstellers genannt s
- Seite 507 und 508: Zum Sachverhalt: Dem Kläger wurde
- Seite 509 und 510: an der Verpflichtung des Beklagten
- Seite 511 und 512: Aber nur zehn Monate nach diesem f
- Seite 513 und 514: Nachdem der Antragsgegner mit Schre
- Seite 515 und 516: jedenfalls nicht grundsätzlich ent
- Seite 517 und 518: fristgerecht bei, so darf Letztere
- Seite 519 und 520: a) Nach der Grundregel des § 28 Ab
- Seite 521 und 522: VD 2004, 153 ; zweifelnd Otte/Kühn
- Seite 523 und 524: Kündigung durch die Arbeitgeberin
- Seite 525 und 526: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 527 und 528: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 529 und 530: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 531 und 532: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 533 und 534: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
- Seite 535 und 536: Seiten 431-441 Trafkowski/Musshoff/
- Seite 537 und 538: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 539 und 540: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 541 und 542: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 543 und 544: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 545: Trafkowski/Musshoff/Madea, Positive
- Seite 549 und 550: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 551 und 552: Below/Rosenstock/Lignitz, Hanfprodu
- Seite 553 und 554: Mengen enthalten sind. Auch ein exz
- Seite 555 und 556: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 557 und 558: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 559 und 560: Briellmann/Sigrist, Umsetzung des r
- Seite 561 und 562: Seiten 457-466 Zur Information Zur
- Seite 563 und 564: Zur Information Begleitetes Fahren
- Seite 565 und 566: Zur Information licher wissenschaft
- Seite 567 und 568: Zur Information Zur Grenzwertproble
- Seite 569 und 570: Zur Information von Bußgeldbehörd
- Seite 571 und 572: Seiten 467-469 Laudatio Laudatio La
- Seite 573 und 574: Laudatio Magazin gesendet und die H
- Seite 575 und 576: Fundstücke Alkoholisierter Lkw-Fah
- Seite 577 und 578: 1 2 3 Seiten 473-510 76.*) 1. Artik
- Seite 579 und 580: 16 17 18 19 20 Fahrzeug eingestiege
- Seite 581 und 582: Eine 45 Minuten nach der Tat entnom
- Seite 583 und 584: eich begegnet die von dem Antragste
- Seite 585 und 586: A u s d e n G r ü n d e n: Die sta
- Seite 587 und 588: schläge zur Feststellung der zur T
- Seite 589 und 590: Atemalkoholkonzentration von 0,29 m
- Seite 591 und 592: Jagow in Janiszewski/Jagow/Burmann,
- Seite 593 und 594: [= BA 2001, 373]; vgl. nunmehr DAR
- Seite 595 und 596: gen des Urteils sind nicht Selbstzw
Below/Rosenstock/Lignitz,<br />
Hanfprodukte auf dem deutschen Lebensmittelmarkt<br />
2. Exper<strong>im</strong>entelle Untersuchungen<br />
Hanfhaltige Nahrungsmittel<br />
Es wurden insgesamt 10 verschiedene Produkte: Schokolade (3 Sorten), Müsliriegel<br />
(2 Sorten), Hanfsamen (2 Sorten), Hanftee, Knaster-Räucherhanf <strong>und</strong> Hanf-Tofuprodukte<br />
untersucht, die über das Internet, auf Veranstaltungen (z. B. „Grüne Woche – Berlin“), in<br />
Tankstellen oder speziellen Geschäften erworben wurden.<br />
HANFSAMEN Speisehanfsamen, Hanf & Natur<br />
KNABBERHANF geröstete Hanfsamen, gewürzt, Hanf & Natur<br />
Hempstar Frucht Frucht-Hanf-Schnitte mit geschälten Hanfsamen,<br />
Müsliriegel (40 g) Hanf & Natur<br />
Hanfnuss Müsliriegel Schoko-Fruchtschnitte, Kokos-Hanfnuss<br />
gebrannte Hanfnüsse<br />
C’Nut Schokolade mit geschälten Hanfnüssen<br />
Hanfschokolade Naturart, CH-9475 Sevelen/Schweiz<br />
Cannalade Vollmilchschokolade mit geschälten <strong>und</strong> gerösteten<br />
Hanfschokolade Hanfnüssen (12 %), Hanf & Natur<br />
Cnusper Vollmilchschokolade mit gerösteten Hanfsamen (6 %),<br />
Hanfschokolade Cornflakes <strong>und</strong> Kaffee-Geschmack, Designer Food<br />
Düsseldorf<br />
Space Bar vegetarischer Snackriegel mit Hanf, 2 % Hanfsamen<br />
TOPAS K. Garser GmbH<br />
Wheaty Hanfaufschnitt vegetarischer Aufschnitt mit Hanfsaat 2 %<br />
TOPAS K. Garser GmbH<br />
KNASTER Kräutermischung zur Raumluftverbesserung<br />
Mischung aus THC-armen Hanfblüten <strong>und</strong> Kräutern<br />
Tab. 1: Beschreibung der untersuchten Lebensmittel.<br />
Um festzustellen, ob überhaupt Cannabinoide in dem entsprechenden Produkt nachweisbar<br />
sind, wurde jeweils 1 g zerkleinertes, homogenisiertes Material mit 10 ml Methanol <strong>im</strong><br />
Ultraschallbad extrahiert, filtriert bzw. zentrifugiert <strong>und</strong> eingeengt. Für die Untersuchung<br />
wurden die klaren Extrakte zu 100 mg/ml bzw. 400 mg/ml in Methanol rekonstruiert <strong>und</strong><br />
orientierend zuerst <strong>im</strong>munologisch auf Cannabinoide untersucht (Syva ® EMIT ® II Plus<br />
Cannabinoid Assay der Fa. Dade Behring).<br />
Die quantitative Best<strong>im</strong>mung des THC-Gehaltes der Hanfprodukte erfolgte mittels<br />
GC/MS aus jeweils 1 ml der o. g. methanolischen Extrakte (100 mg/ml, mehrfach hergestellt)<br />
analog dem routinemäßig eingesetzten Extraktions-Derivatisierungsschema nach<br />
DALDRUP [2] unter Verwendung von deuterierten Standards. Die Kalibration wurde <strong>im</strong><br />
Konzentrationsbereich von 1 bis 5 ng THC/ml durchgeführt.<br />
Gerätekombination: TurboMass – Mass Spectrometer, Fa. Perkin Elmer<br />
PE AutoSystem-GC, XL Autosampler<br />
J&W Kapillarsäule, DB-1; 15 m x 0,25 mm, 0,25 µm.<br />
Temperatur Programm: 80 °C/1 Min., 30 °C /min bis 300 °C, 300 °C/5 Min.<br />
Die Massenspektren wurden in Selected-Ion-Monitoring (SIM-Mode) für folgende<br />
Massen aufgenommen:<br />
THC/THC-D3: 285/288, 213/216, 328/331<br />
443<br />
BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>