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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Trafkowski/Musshoff/Madea,<br />

Positive Opiatbef<strong>und</strong>e nach Aufnahme von Mohnprodukten<br />

5. Diskussion<br />

Von 11 in der Region Bonn erworbenen Mohnprodukten wies nur ein einziges bei der<br />

Analyse auf Opiatalkaloide weitestgehend unauffällige Bef<strong>und</strong>e auf, in diesem Fall wurde<br />

nur Codein <strong>im</strong> Spurenbereich nachgewiesen. Ansonsten wurden MOR <strong>und</strong> COD in Konzentrationen<br />

aufgef<strong>und</strong>en, wie sie auch schon von anderen Arbeitsgruppen beschrieben<br />

wurden, wobei in Ausnahmefällen schon max<strong>im</strong>ale MOR-Gehalte von bis zu 620 µg/g <strong>und</strong><br />

COD-Gehalte von bis zu 57,1 µg/g beschrieben wurden (Zusammenfassung bei ROCHHOLZ<br />

ET AL. [24]). Als Ursache für die z. T. hohen Opiatgehalte wird neben einer Abhängigkeit<br />

von Erntezeit <strong>und</strong> der geographischen Herkunft (insbesondere australischer Mohn enthält<br />

hohe Alkaloidmengen) insbesondere eine Kontamination der Mohnsamen mit<br />

alkaloidhaltigem Milchsaft aus der Kapsel bei einer maschinellen Ernte <strong>und</strong> mangelnder<br />

nachfolgender Reinigung angeführt. In der Regel werden aber nur in vereinzelten Mohnchargen<br />

solche hohen Gehalte an MOR ermittelt, so konnten jüngst THEVIS ET AL. [27] in<br />

nur einer von 8 Mohnchargen einen deutlich erhöhten Gehalt ausweisen, in der vorliegenden<br />

Arbeit wurde nur in 2 von 11 Proben ein MOR-Gehalt > 50 µg/g ermittelt. In den<br />

hier untersuchten Mohnprodukten wurden zudem in 8 von 11 Produkten auch NOS<br />

(0,08–1,57 µg/g) sowie in 7 Produkten PAP (0,03–0,06 µg/g) nachgewiesen, was ebenfalls<br />

in den schon von anderen Arbeitsgruppen beschriebenen Konzentrationsbereichen<br />

liegt.<br />

Nach der Aufnahme von Mohn in moderaten Mengen, d. h. lediglich ein Stück Mohnkuchen<br />

mit 20 g gemahlenem Mohn, wurden bis zu 48 h nach Ingestion positive <strong>im</strong>munchemische<br />

Bef<strong>und</strong>e <strong>im</strong> Urin verzeichnet; dabei wurden nach Verzehr von bis zu 3 Stücken<br />

Mohnkuchen Gesamtmorphingehalte über 10 µg/ml erzielt. Max<strong>im</strong>ale Konzentrationen an<br />

freiem MOR wurden nach 4–6 h beobachtet. Die max<strong>im</strong>ale Gesamtmorphin-Konzentration<br />

war nach 6 h zu verzeichnen. Bei einer hier erfolgten Differenzierung zwischen MOR<br />

<strong>und</strong> M3G sowie M6G wurde belegt, dass M3G der Hauptmetabolit ist, der mit dem Urin<br />

nach Aufnahme MOR-haltiger Mohnprodukte ausgeschieden wird. Dies st<strong>im</strong>mt mit den<br />

bekannten Beobachtungen überein, wonach MOR nur zu ca. 10 % in freier Form mit dem<br />

Urin ausgeschieden wird, zu 75 % als M3G, 5 % als Normorphin <strong>und</strong> weniger als 1 % als<br />

M6G [2]. Der Anteil an M6G lag in der <strong>gegen</strong>ständlichen Studie allerdings deutlich höher.<br />

Nach dem Verzehr von Mohnprodukten mit höherem MOR-Anteil (10–60 g Mohn mit<br />

MOR-Gehalt von 87,5 µg/g) wurden nach der Ingestion bei Verwendung eines <strong>im</strong>munchemischen<br />

Testverfahrens <strong>im</strong> Serum Bef<strong>und</strong>e <strong>im</strong> Bereich der Entscheidungsgrenze von 25<br />

ng/ml erhalten. Bei Einsatz des chromatographischen Verfahrens wurden allerdings in<br />

allen Blutproben bis zu 6 h nach der Aufnahme von Mohnkuchen positive Bef<strong>und</strong>e für<br />

M3G <strong>und</strong> M6G erhalten, mit Max<strong>im</strong>alkonzentrationen nach 6 h von bis zu 362 ng/ml bzw.<br />

97 ng/ml. Max<strong>im</strong>ale Konzentrationen an freiem MOR wurden nach 2 h <strong>im</strong> Bereich zwischen<br />

Nachweis- <strong>und</strong> Best<strong>im</strong>mungsgrenze (1–3 ng/ml) ermittelt, wobei es in 44 % der<br />

Fälle zu einem positiven Bef<strong>und</strong> kam. Noch nach 6 h war in 11 % der Fälle freies MOR<br />

nachweisbar. Während kein freies COD aufgef<strong>und</strong>en wurde, ergab sich für C6G ab der<br />

zweiten bis zur sechsten St<strong>und</strong>e in allen Proben ein positiver Bef<strong>und</strong>. Zudem wurden auch<br />

<strong>im</strong> Blut weder NOS noch PAP aufgef<strong>und</strong>en. Nach den vorliegenden Bef<strong>und</strong>en wurde demnach<br />

in keinem Fall <strong>im</strong> Blut eine MOR-Konzentration von 10 ng/ml erreicht, die gemäß<br />

den Empfehlungen der Grenzwertkommission zu einem Nachweis <strong>im</strong> Sinne des § 24a<br />

StVG geführt hätte. So wurde von anderen Arbeitsgruppen lediglich nach Hydrolyse Mor-

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