Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ... Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
372 Zur Information ge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung der Tätigkeiten des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, 1b. entgegen § 3 Abs. 4 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, 1c. entgegen § 3 Abs. 5 während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich nimmt oder bei Dienstantritt unter der Wirkung solcher Getränke steht.“ Vergleichbare Änderungen erfolgten in der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See und in der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung. BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Konsum von Alkopops stark zurückgegangen Während vor der Erhebung der Sondersteuer im August 2004 noch 28 % aller 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal im Monat spirituosenhaltige Alkopops konsumiert haben, sind es aktuell nur noch 16 %. Ein Drittel der Jugendlichen, die vorher schon mal Alkopops gekauft haben, kaufen jetzt überhaupt keine mehr. Ein Drittel kauft weniger. Die Jugendlichen nennen als Hauptgrund für diese Entwicklung die Preiserhöhung. Der Rückgang findet sowohl bei weiblichen als auch männlichen Jugendlichen statt. Auch die Untersuchung der Marktentwicklung bei den alkoholischen Getränken zeigt einen drastischen Nachfragerückgang bei spirituosenhaltigen Alkopops. Die Gesamtverkaufsmenge aller alkoholischen Getränke ist leicht rückläufig. Der Gesamtalkoholkonsum (Gramm reiner Alkohol pro Woche) ist bei den 12- bis 17-jährigen Jugendlichen von 43,9 g auf 35,7 g zurückgegangen. Alkopop-Getränkepulver spielt weder am Markt alkoholischer Mischgetränke, noch beim Alkoholkonsum der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen eine Rolle. (Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 26. Juli 2005) Anmerkung der Schriftleitung: Siehe ergänzend zu dieser Pressemitteilung die Ergebnisse der Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die Entwicklung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen – unter besonderer Berücksichtigung der Konsumgewohnheiten von Alkopops (Alkopops-Studie), Mai 2005, die im Internet unter http://www.drogenbeauftragte.de veröffentlicht sind.
Zur Information Drogen- und Suchtbericht 2004 * ) – Auszug – Rauschgifttodesfälle Im Jahr 2004 verstarben in Deutschland 1.385 Menschen infolge ihres Rauschgiftkonsums. Damit ist die Zahl der Rauschgifttoten im Vergleich zum Vorjahr um 6 % gesunken und seit dem Jahr 2000 rückläufig. Sie befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit 1989. Der Anteil weiblicher Rauschgifttoter liegt bei 15 %. Die Anzahl der Rauschgifttoten in den ostdeutschen Bundesländern bewegt sich nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. (Bei Rauschgifttodesfällen handelt es sich um Überdosierungen, aber auch um Todesfälle infolge langzeitigen Missbrauchs, Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter Einwirkung von Entzugserscheinungen sowie infolge von Unfällen unter Drogeneinfluss stehender Personen.) Erstauffällige Konsumenten harter Drogen (EKhD) Die Anzahl der EKhD ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18 % auf 21.100 registrierte Personen angestiegen. Davon sind 18 % weibliche EKhD. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den Anstieg der EKhD bei den synthetischen Drogen (Amphetamin + 40 %; Ecstasy + 17 %) sowie bei Kokain (+ 11 %) zurückzuführen. Der seit 1997 festzustellende Rückgang der EKhD von Heroin setzt sich, wenn auch abgeschwächt (– 2 %), im Jahr 2004 fort. Drogenbedingte Verkehrsunfälle Die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen eine Drogenbeeinflussung nachgewiesen werden konnte, nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Zwischen 1997 und 2003 stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden und der Unfallursache „andere berauschende Mittel“ von 612 auf 1.409, das entspricht einem Anstieg um rund 130 %. Im Gegensatz hierzu ging die Gesamtzahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden in diesem Zeitraum um ca. 7 % zurück (von 381.000 auf 354.000). Drogenbeeinflusste Kraftfahrer müssen zunehmend damit rechnen, dass die Drogenfahrt erkannt und bestraft wird. Hieran hat sich auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (Az. 1 BvR 2652/03 [BA 2005, 156]) zu Fahrten unter Cannabiseinfluss nichts geändert. Das Urteil ist keineswegs als Lockerung des Verbotes für Fahrten unter Cannabiseinfluss zu verstehen. Es besagt lediglich, dass für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund der Wirkung von Cannabis auf den Kraftfahrzeugführer zum Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug geführt wird, noch „möglich“ sein muss. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass dies unter einer nachgewiesenen THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut nicht mehr in Betracht kommt. * ) Herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. 373 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
- Seite 425 und 426: Supplement II [3] Feuerlein W, Küf
- Seite 427 und 428: Supplement II Seit Inkrafttreten de
- Seite 429 und 430: Supplement II • Qualifiziertes Pe
- Seite 431 und 432: Supplement II schaftlich die umfang
- Seite 433 und 434: Seiten 329-339 Glitsch/Klipp/Bornew
- Seite 435 und 436: Glitsch/Klipp/Bornewasser/Dünkel,
- Seite 437 und 438: Glitsch/Klipp/Bornewasser/Dünkel,
- Seite 439 und 440: Glitsch/Klipp/Bornewasser/Dünkel,
- Seite 441 und 442: Glitsch/Klipp/Bornewasser/Dünkel,
- Seite 443 und 444: Glitsch/Klipp/Bornewasser/Dünkel,
- Seite 445 und 446: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 447 und 448: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 449 und 450: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 451 und 452: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 453 und 454: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 455 und 456: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 457 und 458: Kunert/Löhrer, Neuropsychologische
- Seite 459 und 460: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 461 und 462: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 463 und 464: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 465 und 466: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 467 und 468: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 469 und 470: Heinz Schöch, Probleme der Fahrsic
- Seite 471 und 472: Seite 367 Literatur Literatur KLAUS
- Seite 473 und 474: Zur Information Alkoholverbot für
- Seite 475: Zur Information Neue Promillegrenze
- Seite 479 und 480: Seiten 375- Rechtsprechung Rechtspr
- Seite 481 und 482: 147/75 -; BGHR StGB § 239 Abs. 1 F
- Seite 483 und 484: Zu keinem wesentlich abweichenden r
- Seite 485 und 486: gegebenenfalls unter Berücksichtig
- Seite 487 und 488: pes halbes Jahr nach dem Vorfall un
- Seite 489 und 490: ne Entscheidung darüber zu treffen
- Seite 491 und 492: Tages habe er dann den Wagen entwen
- Seite 493 und 494: Anmerkung Wenn eine „Spritztour
- Seite 495 und 496: weiteren Nachweisen). Vielmehr müs
- Seite 497 und 498: koholkonzentrationen unter 1,1 ‰
- Seite 499 und 500: genden Beweis für die Vermeidbarke
- Seite 501 und 502: erlaubnis der Klasse B. Die Führer
- Seite 503 und 504: angeordneten Überprüfung besteht
- Seite 505 und 506: higung des Antragstellers genannt s
- Seite 507 und 508: Zum Sachverhalt: Dem Kläger wurde
- Seite 509 und 510: an der Verpflichtung des Beklagten
- Seite 511 und 512: Aber nur zehn Monate nach diesem f
- Seite 513 und 514: Nachdem der Antragsgegner mit Schre
- Seite 515 und 516: jedenfalls nicht grundsätzlich ent
- Seite 517 und 518: fristgerecht bei, so darf Letztere
- Seite 519 und 520: a) Nach der Grundregel des § 28 Ab
- Seite 521 und 522: VD 2004, 153 ; zweifelnd Otte/Kühn
- Seite 523 und 524: Kündigung durch die Arbeitgeberin
- Seite 525 und 526: Breitmeier/Besch/Gebel/Panning, Mea
372 Zur Information<br />
ge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender<br />
Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung der Tätigkeiten des Brücken-,<br />
Decks- oder Maschinendienstes behindert ist,<br />
1b. ent<strong>gegen</strong> § 3 Abs. 4 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes<br />
ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er 0,25<br />
mg/l oder mehr <strong>Alkohol</strong> in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr <strong>Alkohol</strong> <strong>im</strong> Blut oder eine <strong>Alkohol</strong>menge<br />
<strong>im</strong> Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder <strong>Blutalkohol</strong>konzentration führt,<br />
1c. ent<strong>gegen</strong> § 3 Abs. 5 während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich n<strong>im</strong>mt oder bei Dienstantritt unter<br />
der Wirkung solcher Getränke steht.“<br />
Vergleichbare Änderungen erfolgten in der Verordnung zu den Internationalen Regeln<br />
von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See <strong>und</strong> in der Verordnung zur Einführung<br />
der Schifffahrtsordnung Emsmündung.<br />
BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />
Konsum von Alkopops stark zurückgegangen<br />
Während vor der Erhebung der Sondersteuer <strong>im</strong> August 2004 noch 28 % aller 12- bis<br />
17-Jährigen mindestens einmal <strong>im</strong> Monat spirituosenhaltige Alkopops konsumiert haben,<br />
sind es aktuell nur noch 16 %. Ein Drittel der Jugendlichen, die vorher schon mal Alkopops<br />
gekauft haben, kaufen jetzt überhaupt keine mehr. Ein Drittel kauft weniger. Die<br />
Jugendlichen nennen als Hauptgr<strong>und</strong> für diese Entwicklung die Preiserhöhung. Der Rückgang<br />
findet sowohl bei weiblichen als auch männlichen Jugendlichen statt. Auch die<br />
Untersuchung der Marktentwicklung bei den alkoholischen Getränken zeigt einen drastischen<br />
Nachfragerückgang bei spirituosenhaltigen Alkopops. Die Gesamtverkaufsmenge<br />
aller alkoholischen Getränke ist leicht rückläufig. Der Gesamtalkoholkonsum (Gramm<br />
reiner <strong>Alkohol</strong> pro Woche) ist bei den 12- bis 17-jährigen Jugendlichen von 43,9 g auf 35,7 g<br />
zurückgegangen. Alkopop-Getränkepulver spielt weder am Markt alkoholischer Mischgetränke,<br />
noch be<strong>im</strong> <strong>Alkohol</strong>konsum der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen eine Rolle.<br />
(Aus einer Pressemitteilung des <strong>B<strong>und</strong></strong>esministeriums für Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Soziale Sicherung vom 26. Juli <strong>2005</strong>)<br />
Anmerkung der Schriftleitung: Siehe ergänzend zu dieser Pressemitteilung<br />
die Ergebnisse der Befragung der <strong>B<strong>und</strong></strong>eszentrale für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung<br />
über die Entwicklung des <strong>Alkohol</strong>konsums bei Jugendlichen – unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Konsumgewohnheiten von Alkopops (Alkopops-Studie), Mai <strong>2005</strong>, die <strong>im</strong><br />
Internet unter http://www.drogenbeauftragte.de veröffentlicht sind.