Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ... Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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370 Zur Information 0,5-Promille-Grenze ist in der Schweizer Bevölkerung gut akzeptiert Seit Anfang Jahr gilt auf Schweizer Strassen der 0,5-Promille-Grenzwert: Die Senkung des Grenzwerts von 0,8 auf 0,5 Promille warf im Vorfeld hohe Wellen: Die Alkoholindustrie und die Gastrobranche fürchteten um ihre Einnahmen, manche Privatpersonen sprachen von einer genussfeindlichen und bevormundenden Regelung, andere dagegen forderten angesichts der vielen Unfälle, die durch Alkoholkonsum verursacht werden, wer fahre, müsse vollständig nüchtern sein. Dank einer Marktstudie der amPuls Market Research AG wird nun erstmals ersichtlich, wie die neue Regelung in der Bevölkerung aufgenommen worden ist. 91 Prozent der befragten Personen mit Führerschein kennen den seit Anfang Jahr gültigen neuen Grenzwert, nur ein Prozent der Befragten war der Ansicht, der Grenzwert liege noch bei 0,8 Promille (Befragungszeitraum: Ende April/Anfang Mai 2005). Die übrigen 8 Prozent nannten einen anderen Wert oder wussten keine Antwort. Die neue Regelung ist nicht nur gut bekannt, sondern auch breit akzeptiert: 79 Prozent der Befragten (Personen mit und ohne Führerschein) sprachen sich „voll und ganz für diese Senkung“ (62 Prozent) oder „eher für diese Senkung“ (17 Prozent) aus. Bei den Frauen fiel die Zustimmungsrate signifikant höher aus als bei den Männern. Manchen ist der neue Grenzwert allerdings nicht tief genug: Ein Viertel der befragten Personen mit Führerschein sprach sich für Nulltoleranz in Sachen Alkohol am Steuer aus, eine Mehrheit (56 Prozent) findet 0,5 Promille richtig, eine Minderheit (17 Prozent) betrachtet 0,8 als besten Wert. Die hohe Akzeptanz mag auch damit zusammenhängen, dass viele Verkehrsteilnehmende die Gesetzesänderung als wenig einschneidend empfanden. 70 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, sie hätten ihr Verhalten seit der Einführung des tieferen Grenzwertes „überhaupt nicht geändert“. Es ist zu vermuten, dass der Grossteil dieser Gruppe sich beim Alkoholkonsum vor dem Fahren schon vorher stark zurückhielt oder ganz darauf verzichtete. Knapp 30 Prozent haben ihr Verhalten laut eigener Aussage an den neuen Grenzwert angepasst. Auf die Frage, was genau sie geändert haben, berichteten 40 Prozent dieser Gruppe von einer Einschränkung des Alkoholkonsums, 22 Prozent gaben an, vor dem Fahren nun ganz auf Alkohol zu verzichten und/oder einen Chauffeur zu bestimmen. 18 Prozent sagten, sie würden neuerdings nur noch ein Glas eines alkoholischen Getränks trinken, wenn sie sich noch ans Steuer setzen müssten. Von allen Befragten mit Führerschein gab jede fünfte Person zu, gelegentlich zu viel zu trinken, obschon sie noch fahren sollte. (Aus einer Pressemitteilung der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme vom 10. Juni 2005) BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

Zur Information Neue Promillegrenzen für die Seeschiffahrt Bundesverkehrsminister DR. MANFRED STOLPE hat in Berlin Verordnungen unterzeichnet, die strengere Regeln für Alkohol an Bord von Seeschiffen vorsehen. Die neue Regelung gilt ab 15. August. Dazu erklärt Bundesminister STOLPE: „Wir senken die allgemeine Promillegrenze von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille. Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschiffahrt angeglichen. Sie gilt auf allen deutschen Seeschiffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschiffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe.“ Die strengere Neuregelung gelte nicht nur für Kapitän und Steuermann, sondern für die gesamte Besatzung während des Dienstes. „Zusätzlich wird für das Schiffsführungspersonal von Fahrgastschiffen und besonderen Gefahrgutschiffen, die gefährliche und umweltschädliche oder radioaktive Stoffe als Massengut transportieren, ein absolutes Alkoholverbot eingeführt“, so STOLPE. Der Minister trat der jüngst geäußerten Kritik an der Einbeziehung der Fahrgastschiffahrt in die „Null-Promille“-Regelung für Gefahrguttransporte entgegen: „Das Alkoholverbot, das für Bus- und Taxifahrer gilt, hat sich bewährt und kann auch Schiffsführern, die mehrere tausend Passagiere an Bord haben können, zugemutet werden“, sagte der Minister. (Aus der Pressemitteilung Nr. 279/2005 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 08. August 2005) Anmerkung der Schriftleitung: Siehe zu den neuen Promillegrenzen für die Seeschiffahrt nachfolgenden Auszug aus der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. I 2005, S. 2288: Artikel 1 Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeuges oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben.“ b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decksoder Maschinendienstes nicht ausüben.“ c) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Schiffsführer eines Fahrgastschiffs oder eines Fahrbeschränkungen und Fahrverboten nach § 30 Abs. 1 unterliegenden Fahrzeuges darf in der Dienstzeit während der Fahrt alkoholische Getränke nicht zu sich nehmen oder bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung solcher Getränke stehen. Satz 1 gilt für die im Brückendienst eingesetzten Mitglieder der Schiffsbesatzung entsprechend.“ 6. § 61 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird durch folgende Nummern 1, 1a, 1b und 1c ersetzt: „[Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes oder im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig] 1. … 1a. entgegen § 3 Abs. 3 ein Fahrzeug führt oder eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausübt, mit einem Wassermotorrad, einem Kite- oder einem Segelsurfbrett fährt, obwohl er infol- 371 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

370 Zur Information<br />

0,5-Promille-Grenze ist in der Schweizer Bevölkerung<br />

gut akzeptiert<br />

Seit Anfang Jahr gilt auf Schweizer Strassen der 0,5-Promille-Grenzwert: Die Senkung<br />

des Grenzwerts von 0,8 auf 0,5 Promille warf <strong>im</strong> Vorfeld hohe Wellen: Die <strong>Alkohol</strong>industrie<br />

<strong>und</strong> die Gastrobranche fürchteten um ihre Einnahmen, manche Privatpersonen<br />

sprachen von einer genussfeindlichen <strong>und</strong> bevorm<strong>und</strong>enden Regelung, andere da<strong>gegen</strong><br />

forderten angesichts der vielen Unfälle, die durch <strong>Alkohol</strong>konsum verursacht werden,<br />

wer fahre, müsse vollständig nüchtern sein. Dank einer Marktstudie der amPuls Market<br />

Research AG wird nun erstmals ersichtlich, wie die neue Regelung in der Bevölkerung<br />

aufgenommen worden ist. 91 Prozent der befragten Personen mit Führerschein kennen den<br />

seit Anfang Jahr gültigen neuen Grenzwert, nur ein Prozent der Befragten war der Ansicht,<br />

der Grenzwert liege noch bei 0,8 Promille (Befragungszeitraum: Ende April/Anfang<br />

Mai <strong>2005</strong>). Die übrigen 8 Prozent nannten einen anderen Wert oder wussten keine Antwort.<br />

Die neue Regelung ist nicht nur gut bekannt, sondern auch breit akzeptiert: 79 Prozent<br />

der Befragten (Personen mit <strong>und</strong> ohne Führerschein) sprachen sich „voll <strong>und</strong> ganz für<br />

diese Senkung“ (62 Prozent) oder „eher für diese Senkung“ (17 Prozent) aus. Bei den<br />

Frauen fiel die Zust<strong>im</strong>mungsrate signifikant höher aus als bei den Männern. Manchen ist<br />

der neue Grenzwert allerdings nicht tief genug: Ein Viertel der befragten Personen mit<br />

Führerschein sprach sich für Nulltoleranz in Sachen <strong>Alkohol</strong> am Steuer aus, eine Mehrheit<br />

(56 Prozent) findet 0,5 Promille richtig, eine Minderheit (17 Prozent) betrachtet 0,8 als<br />

besten Wert. Die hohe Akzeptanz mag auch damit zusammenhängen, dass viele Verkehrsteilnehmende<br />

die Gesetzesänderung als wenig einschneidend empfanden. 70 Prozent der<br />

Befragten gaben zu Protokoll, sie hätten ihr Verhalten seit der Einführung des tieferen<br />

Grenzwertes „überhaupt nicht geändert“. Es ist zu vermuten, dass der Grossteil dieser<br />

Gruppe sich be<strong>im</strong> <strong>Alkohol</strong>konsum vor dem Fahren schon vorher stark zurückhielt oder<br />

ganz darauf verzichtete. Knapp 30 Prozent haben ihr Verhalten laut eigener Aussage an<br />

den neuen Grenzwert angepasst. Auf die Frage, was genau sie geändert haben, berichteten<br />

40 Prozent dieser Gruppe von einer Einschränkung des <strong>Alkohol</strong>konsums, 22 Prozent<br />

gaben an, vor dem Fahren nun ganz auf <strong>Alkohol</strong> zu verzichten <strong>und</strong>/oder einen Chauffeur<br />

zu best<strong>im</strong>men. 18 Prozent sagten, sie würden neuerdings nur noch ein Glas eines alkoholischen<br />

Getränks trinken, wenn sie sich noch ans Steuer setzen müssten.<br />

Von allen Befragten mit Führerschein gab jede fünfte Person zu, gelegentlich zu viel zu<br />

trinken, obschon sie noch fahren sollte.<br />

(Aus einer Pressemitteilung der Schweizerischen Fachstelle für <strong>Alkohol</strong>- <strong>und</strong> andere<br />

<strong>Drogen</strong>probleme vom 10. Juni <strong>2005</strong>)<br />

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