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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Kunert/Löhrer,<br />

Neuropsychologische Aspekte bei der Beurteilung der Fahreignung<br />

auf Einschränkungen in diesen für die Fahrtauglichkeit wichtigen kognitiven Funktionsbereichen<br />

bei einzelnen Medikamentengruppen, vorwiegend aus dem psychiatrischen Bereich,<br />

vor (zur Übersicht siehe BRUNNAUER, LAUX & GEIGER, 2004; LAUX, 2002).<br />

Geistige oder körperliche Mängel (andere psychische Störungen oder somatische<br />

Krankheiten)<br />

Als pr<strong>im</strong>är körperliche Mängel kommen in der juristischen Literatur beispielsweise in<br />

Betracht: Amputation von Beinen oder Armen, Schwerhörigkeit, Augenleiden, schwerer<br />

Diabetes mellitus oder fiebrige Erkrankungen. Aus medizinischer Sicht lässt sich keine<br />

umfassende Liste erstellen, da entsprechende Beeinträchtigungen individuell höchst unterschiedlich<br />

ausgeprägt sind <strong>und</strong> in Teilen durch Hilfsmittel, Medikamente, psychosoziale<br />

Unterstützungen ganz oder wenigstens teilweise kompensiert werden können.<br />

Geistige Mängel, d. h. psychische Störungen <strong>im</strong> Sinne der ICD-10 definiert, liegen vor<br />

bei einer Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler <strong>und</strong> psychophysiologischer Fähigkeiten,<br />

die die Verkehrsteilnahme negativ beeinflussen können. Eine Spezifizierung hinsichtlich<br />

Qualität <strong>und</strong> Quantität einzelner Symptome lässt sich allerdings kaum empirisch ableiten.<br />

Entscheidend bei der Beurteilung <strong>im</strong> Einzelfall ist nicht das Vorhandensein einer<br />

psychischen Störung oder einer somatischen Erkrankung, vielmehr kommt es darauf an,<br />

ob <strong>und</strong> wie sehr sich die betreffenden Zustände auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

bestehende Mängel, die die Fahrtüchtigkeit in der Regel ausschließen würden,<br />

können, wie oben angedeutet, durch technische Hilfsmittel, Medikamente oder auch über<br />

Verhaltensmodifikationen kompensiert werden. Allerdings sind hier mögliche Nebenwirkungen,<br />

wie z. B. die von Medikamenten, zu berücksichtigen (BRUNNAUER, LAUX & GEI-<br />

GER, 2004; LAUX, 2002).<br />

Beurteilung von Fahreignung <strong>und</strong> Fahrtüchtigkeit<br />

Hinsichtlich der Erstellung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Gutachten<br />

macht die Anlage 15 zur FeV (GEIGER, 2002.), auf die § 11 V FeV verweist, nähere Angaben.<br />

Gegenstand dieser Untersuchungen sind dabei nicht die gesamte Persönlichkeit des<br />

Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten <strong>und</strong> Verhaltensweisen, die für<br />

die Kraftfahreignung von Bedeutung sind. Die Untersuchung darf dabei nur nach anerkannten<br />

wissenschaftlichen Kriterien vorgenommen werden. Sie erfordert, dass die Untersuchungsverfahren,<br />

die zu den Bef<strong>und</strong>en geführt haben, angegeben <strong>und</strong>, soweit die<br />

Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden.<br />

Bei Abhängigkeitserkrankungen muss entschieden werden, ob diese noch weiterhin vorliegen.<br />

Bei <strong>Alkohol</strong>missbrauch, ohne dass Abhängigkeit vorhanden war oder ist, muss sich<br />

die Untersuchung darauf erstrecken, ob der Betroffene den Konsum von <strong>Alkohol</strong> einerseits<br />

<strong>und</strong> das Führen von Kraftfahrzeugen <strong>im</strong> Straßenverkehr andererseits zuverlässig voneinander<br />

trennen kann.<br />

Weitere Anhaltspunkte, insbesondere auch für psychische Störungen, lassen sich den<br />

Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin<br />

be<strong>im</strong> <strong>B<strong>und</strong></strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Wohnungswesen <strong>und</strong> be<strong>im</strong><br />

<strong>B<strong>und</strong></strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit entnehmen (2000; SCHUBERT et al., 2002), die durch<br />

die Zusammenführung der Begutachtungs-Leitlinien „Krankheit <strong>und</strong> Kraftverkehr“ <strong>und</strong><br />

des „Psychologischen Gutachtens Kraftfahreignung“ des Berufsverbandes Deutscher

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