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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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der Ordnungswidrigkeiten registriert – 1998 waren 21,9 % der Trunkenheitsdelikte Ordnungswidrigkeiten<br />

– so n<strong>im</strong>mt ihr Anteil in den Folgejahren stark ab (2002 nur noch<br />

1,8 %). Blutentnahmen erfolgen <strong>im</strong> Bereich unter 1,1 ‰ nur noch bei relativer Fahruntüchtigkeit<br />

mit oder ohne Verkehrsunfall bzw. Verkehrsunfall mit Fahrerflucht oder wenn<br />

die Atemalkoholkontrolle nicht regelhaft durchgeführt werden kann.<br />

Schwierigkeiten erkennt SCHOKNECHT (2000), die sich vor Gericht ergeben können,<br />

wenn von der Polizei <strong>im</strong> Straßenverkehr hohe Atemalkoholkonzentrationen festgestellt<br />

wurden, die oberhalb des Ordnungswidrigkeitenbereichs liegen, <strong>und</strong> keine <strong>Blutalkohol</strong>analysen<br />

vorgenommen wurden. In solchen Fällen ist von den Gerichten zu entscheiden,<br />

ob der festgestellte Atemalkoholgehalt zum Nachweis der Fahruntüchtigkeit <strong>im</strong> Sinne des<br />

§ 316 StGB ausreicht. HEIFER (2000) ist nach dem herrschenden Kenntnisstand auf dem<br />

Gebiet der <strong>Alkohol</strong>analytik nicht von der Brauchbarkeit <strong>im</strong> Strafrecht überzeugt <strong>und</strong> zwar<br />

wegen der Vereinfachung komplexer Sachverhalte, die nicht auf Kosten der Richtigkeit erfolgen<br />

darf.<br />

§ 24a StVG – Einführung neuer Grenzwerte <strong>und</strong> Auswirkungen –<br />

Am 01. Mai 1998 trat die Regelung des § 24a StVG in Kraft, wonach Fahren ab einer<br />

BAK von 0,5 Promille (bzw. AAK 0,25 mg/l) künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden<br />

sei. VOLLRATH <strong>und</strong> KRÜGER (1999) haben Ergebnisse des zweiten deutschen Roadside Surveys<br />

(DRS 2), das 1997 in Thüringen <strong>und</strong> Unterfranken durchgeführt wurde, mit denen des<br />

Deutschen Roadside Surveys der Jahre 1992–1994 verglichen. Dabei stellten sie fest, dass<br />

die Einführung der 0,5-Promille-Grenze auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> eines bereits<br />

längerfristig andauernden Rückgangs des Anteils alkoholbedingter Unfälle einen zusätzlichen<br />

Beitrag erbracht hat. Das zweite Roadside Survey zeigte ferner auf, dass die neue<br />

Grenze auf eine bereits seit 1994 andauernde Entwicklung hin zu weniger Fahrten unter<br />

<strong>Alkohol</strong> traf. Die Befragung der Fahrer ergab, dass für diesen Rückgang weniger eine steigende<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche Missbilligung von <strong>Alkohol</strong>fahrten verantwortlich zu machen war als<br />

die Wahrnehmung einer stärkeren polizeilichen Kontrolldichte. Dabei zeigten sich besonders<br />

deutliche Effekte bei den jungen Fahrern.<br />

IFFLAND <strong>und</strong> BALLING (1999) haben vier Monate nach Einführung des 0,5-Promille-<br />

Grenzwertes die Auswirkungen auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />

von Köln überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Einführung der 0,5-Promille-Grenze als<br />

neuer Grenzwert zu einem Anstieg der Blutentnahmen hauptsächlich bei PKW-Fahrern<br />

mit niedrigeren <strong>Blutalkohol</strong>spiegeln <strong>und</strong> bei Polizeikontrollen nach Mitternacht geführt<br />

hat. Als positiv werteten die Autoren, dass die Zahl der PKW-Fahrer mit <strong>Blutalkohol</strong>konzentrationen<br />

über 1,1 Promille um etwa 25 Prozent abgenommen hat. Besonders bemerkenswert<br />

war der Rückgang der <strong>Alkohol</strong>unfälle um mehr als die Hälfte.<br />

Da am 01. Mai 1998 parallel zu den oben genannten Gesetzesänderungen die<br />

beweissichere Atemalkoholanalyse <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenbereich nach § 24a<br />

Abs. 1 StVG eingeführt wurde <strong>und</strong> erst 2001 die letztmalige Absenkung der Grenzwerte<br />

erfolgte, lassen sich <strong>im</strong> Rahmen dieser Arbeit keine Aussagen zu Tendenzen der<br />

Delinquenz <strong>im</strong> Ordnungswidrigkeitenbereich machen. Die oben beschriebene starke<br />

Abnahme der Zahl der <strong>Blutalkohol</strong>best<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> Bereich 0,5–1,09 ‰ ist nach<br />

1998 mit der Einführung der Atemalkoholanalyse zu erklären. Etwaige Umschichtungen<br />

innerhalb des Ordnungswidrigkeitenbereichs durch Absenkung der Grenzwerte<br />

lassen sich nicht analysieren.<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Dettmann/Wischhusen/Seifert/Heinemann/Püschel,<br />

Entwicklung der Delinquenz alkoholisierter Verkehrsteilnehmer<br />

in Hamburg <strong>im</strong> Zeitraum 1996 bis 2002

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