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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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38 Supplement II<br />

Sind <strong>Drogen</strong>-Schnelltests (vor Ort vom Gutachter oder Hilfspersonal durchgeführt) ein geeignetes Prüfmittel<br />

bei der Fahreignungsdiagnostik?<br />

Diese wohl brennendste Frage soll, da sie nicht laborintern ist, vorweg als erstes versucht werden zu beantworten:<br />

<strong>Drogen</strong>-Schnelltests sind laborunabhängige Testverfahren (Kassetten handteller groß), die an Urin (sehr<br />

viele Marktprodukte), in jüngerer Zeit an Speichel (z. B. Drugwipe, Mahsan, Abb. 3, von Minden, Dräger) sowie<br />

an Schweiß (Wischtest wie z. B. Drugwipe) durchgeführt werden <strong>und</strong> in wenigen Minuten ein Resultat erzeugen.<br />

Abb. 3: <strong>Drogen</strong>schnelltestprinzip (Antigen-Antikörper-Reaktion) am Beispiel Mahsan: Das Verschwinden<br />

eines Streifens bedeutet positives Ergebnis.<br />

<strong>Drogen</strong>schnelltests sind als alleiniges Prüfmittel für die Fahreignungsdiagnostik gr<strong>und</strong>sätzlich ungeeignet!<br />

Stützt sich eine MPU ausschließlich auf <strong>Drogen</strong>-Schnelltestbef<strong>und</strong>e, so sollte sie juristisch als unverwertbar<br />

eingestuft werden! Dies gilt sowohl für positive als auch für negative Schnelltestergebnisse!<br />

Gründe:<br />

• Unterschiedliche Produktqualität<br />

• Unterschiedliche tatsächliche Schwellenwerte (Cut off)<br />

• Mangelnde Spezifität<br />

• Hohe Bedienungsfehlerrate<br />

• Bei Anwendung an Speichel <strong>und</strong> Schweiß derzeit noch technische <strong>und</strong> interpretatorische Probleme<br />

• Bei Konfrontation der (möglicherweise falsch positiven) Testergebnisse <strong>gegen</strong>über dem Probanden Belastung<br />

der Untersuchungssituation bzw. (bei falsch negativen) falsche gutachterliche Schlussfolgerungen.<br />

Soll man den Einsatz von <strong>Drogen</strong>-Schnelltests durch Gutachter oder Hilfspersonen gr<strong>und</strong>sätzlich für die Fahreignungsdiagnostik<br />

verbieten?<br />

Ja, wenn sie alleiniges Prüfmittel sind.<br />

Nein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

• Einheitlicher Einsatz von durch unabhängige Institutionen validierten <strong>und</strong> zugelassenen Testkits für alle<br />

MPU-Institute.<br />

• Keine unmittelbare Mitteilung positiver Testergebnisse an den Probanden bzw. wenn, dann nur unter dem<br />

ausdrücklichen Vorbehalt <strong>und</strong> Veranlassung weiterer Laborabsicherungen.<br />

• Bedienung nur durch nachweisbar geschulte Hände.<br />

• Regelmäßige Durchführung <strong>und</strong> Dokumentation von internen Kontrollen, die von unabhängigen Einrichtungen<br />

zugeschickt werden.<br />

Zur Frage, welche Laboratorien für die Durchführung von <strong>Drogen</strong>analytik befähigt sind, ist Folgendes zu<br />

sagen: Voraussetzungen für eine valide <strong>Drogen</strong>analytik <strong>und</strong> Interpretation:<br />

• Qualifizierte Probenwahl/-entnahme <strong>und</strong> Präanalytik<br />

• Qualifiziertes Laboratorium<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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