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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Supplement II<br />

Seit Inkrafttreten des geänderten Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a StVG) haben die OWI-Sanktionierung erwartungsgemäß<br />

aber gleichzeitig auch die strafrechtlichen Sanktionierungen (§ 316, 315c, 1StGB) kontinuierlich<br />

zugenommen. Auch die Überprüfung von <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang mit Unfallverursachungen wurden verstärkt,<br />

was auf dem 41. Verkehrsgerichtstag in Goslar in der Entschließung des Arbeitskreises <strong>Drogen</strong> <strong>im</strong> Straßenverkehr<br />

als dringende Maßnahme auch gefordert wurde, um die Verursachungsquote „<strong>Drogen</strong>“ zu ermitteln.<br />

Anzahl TBU nach Untersuchungsanlass<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

249<br />

1.025<br />

1.761<br />

1.063<br />

1.423<br />

2.415<br />

1.901 1.891<br />

Die dargelegte Entwicklung der aufgedeckten <strong>Drogen</strong>fahrten hat dazu geführt, dass die Zahl der MPU aus<br />

drogenbezogenen Anlässen <strong>im</strong> Rahmen der Fahreignungsbegutachtungen nach der FEV ebenfalls stark zugenommen<br />

haben. Das <strong>gegen</strong>wärtige Problem ist, dass es keine einheitlichen <strong>und</strong> verbindlichen Kriterien für die<br />

<strong>Drogen</strong>-Labordiagnostik gibt. Es ist daher dringend geboten, auf diesem Sektor Laborstrategien zu entwerfen<br />

<strong>und</strong> für alle Begutachtungsstellen verbindlich zu machen.<br />

Forderung: Zu einer validen MPU gehört eine valide <strong>Drogen</strong>analytik <strong>und</strong> Interpretation<br />

Lösung: Verbindliche Richtlinien in den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik, vorgesehen <strong>im</strong><br />

Kapitel 7, „Auswahl von Untersuchungsmitteln <strong>und</strong> Interpretation der Bef<strong>und</strong>e“ (auf der Gr<strong>und</strong>lage der Ausarbeitungen<br />

von ADERJAN, Heidelberg)<br />

Der vorliegende Beitrag soll eine kompr<strong>im</strong>ierte Übersicht über die wesentlichen medizinisch-toxikologischen<br />

<strong>und</strong> analytischen Belange geben, die <strong>im</strong> Rahmen der Fahreignungsdiagnostik zu berücksichtigen sind. Man kann<br />

diese Übersicht auch in Form eines Fragenkatalogs darstellen:<br />

Welche Fragen hat der/die MP-Gutachter/in bei einer <strong>Drogen</strong>anamnese an das Labor?<br />

Welche Sucht-/Arzneistoffe <strong>und</strong>/oder deren Abbauprodukte kann man<br />

in welchem körperlichen Untersuchungsmaterial<br />

wie lange<br />

nach welcher Konsumform,<br />

nach welcher Konsumintensität <strong>und</strong><br />

nach welchem Konsumzeitraum<br />

mit welchen Methoden<br />

wie sicher nachweisen?<br />

Speziell für Cannabis (nach FEV):<br />

Kann man, <strong>und</strong> wenn ja, wie kann man den gelegentlichen Konsum vom regelmäßigen Konsum an welchen<br />

Untersuchungsmaterialien abgrenzen?<br />

Diese Frage ist, nachdem die Fahrerlaubnisverordnung bei ihrer Entstehung <strong>und</strong>efinierte <strong>und</strong> ungeprüfte Begriffe<br />

verwendet hat, eine der häufigsten <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Fahreignungsprüfung.<br />

Welches Labor kann/darf vor dem Hintergr<strong>und</strong> der vorangegangenen Fragen solche Untersuchungen durchführen?<br />

Die Antwort auf diese Frage umfasst die Voraussetzungen, die ein qualifiziertes Labor erfüllen muss, auf<br />

die noch ausführlich eingegangen wird.<br />

3.169<br />

2.057 2.170<br />

1998 1999 2000 2001<br />

TBU § 24a" TB U Un f ä lle TBU §§ 315c,316<br />

Abb. 2: Entwicklung der toxikologischen Blutuntersuchungen (TBU) in den Jahren 1998 bis 2001 in Deutschland<br />

bei Straßenverkehrsdelikten.<br />

4.064<br />

37<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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