Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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14 Supplement II Abb. 6 Abb. 7 CDT [5] ist derzeit kein vom Akkreditierer der BfF (Begutachtungsstellen für Fahreignung [19]) geforderter „Standard“-Marker bei der Begutachtung der Fahreignung. Das CDT ist ebenfalls aus Kostengründen und wegen seines geringen therapeutischen Index keine Kassenleistung. Grundsätzlich darf keiner der im Rahmen der Fahrerlaubnisbegutachtung zu erbringenden Laborwerte auf Krankenkassenkosten bestimmt werden. Bei der CDT-Bestimmung mit der HPLC-Methode [2] werden alle Transferrinfraktionen getrennt erfasst, so dass die für die Beurteilung der Alkoholbelastung spezifischen Anteile (a, – mono, – und di- Sialotransferrin) direkt bestimmt werden können. Abb. 8 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

Supplement II Ethylglucuronid (EtG) ist ein validierter Marker des aktuell nachweisbaren Alkoholkonsumverzichtes mit einem Zeitfenster von ca. 2–5 Tagen [1, 24, 27, 30]. Abb. 9 Sensitivität und Spezifität von Alkoholmarkern Auf der einen Seite sollen diese Marker des Alkoholkonsums sensibel sein, um möglichst viele Konsumenten mit schädlichem Konsum zu erfassen, andererseits wird eine sehr hohe Spezifität angestrebt, um keinem ungerechtfertigter Weise das Odium des Alkoholmissbrauchs anzuhängen. In den Abb. 10 und 11 sind für die gebräuchlichen Alkoholmarker Sensitivität und Spezifität für Alkoholmissbrauch in Prozent angegeben (Angaben nach SEIDL, Erlangen) [8, 31]: Abb. 10 Abb. 11 15 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

Supplement II<br />

Ethylglucuronid (EtG) ist ein validierter Marker des aktuell nachweisbaren <strong>Alkohol</strong>konsumverzichtes mit<br />

einem Zeitfenster von ca. 2–5 Tagen [1, 24, 27, 30].<br />

Abb. 9<br />

Sensitivität <strong>und</strong> Spezifität von <strong>Alkohol</strong>markern<br />

Auf der einen Seite sollen diese Marker des <strong>Alkohol</strong>konsums sensibel sein, um möglichst viele Konsumenten<br />

mit schädlichem Konsum zu erfassen, andererseits wird eine sehr hohe Spezifität angestrebt, um keinem ungerechtfertigter<br />

Weise das Odium des <strong>Alkohol</strong>missbrauchs anzuhängen. In den Abb. 10 <strong>und</strong> 11 sind für die gebräuchlichen<br />

<strong>Alkohol</strong>marker Sensitivität <strong>und</strong> Spezifität für <strong>Alkohol</strong>missbrauch in Prozent angegeben (Angaben<br />

nach SEIDL, Erlangen) [8, 31]:<br />

Abb. 10<br />

Abb. 11<br />

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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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