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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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14 Supplement II<br />

Abb. 6<br />

Abb. 7<br />

CDT [5] ist derzeit kein vom Akkreditierer der BfF (Begutachtungsstellen für Fahreignung [19]) geforderter<br />

„Standard“-Marker bei der Begutachtung der Fahreignung. Das CDT ist ebenfalls aus Kostengründen <strong>und</strong> wegen<br />

seines geringen therapeutischen Index keine Kassenleistung. Gr<strong>und</strong>sätzlich darf keiner der <strong>im</strong> Rahmen der Fahrerlaubnisbegutachtung<br />

zu erbringenden Laborwerte auf Krankenkassenkosten best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Bei der CDT-Best<strong>im</strong>mung mit der HPLC-Methode [2] werden alle Transferrinfraktionen getrennt erfasst, so<br />

dass die für die Beurteilung der <strong>Alkohol</strong>belastung spezifischen Anteile (a, – mono, – <strong>und</strong> di- Sialotransferrin)<br />

direkt best<strong>im</strong>mt werden können.<br />

Abb. 8<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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