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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Seiten 303–310<br />

Zur Information<br />

Institut für Psychologie, Abteilung Sozialpsychologie/Arbeits- & Organisationspsychologie,<br />

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald<br />

SIMONE KLIPP<br />

33. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V.<br />

vom 10.–12. März <strong>2005</strong> in Bonn<br />

1. Vorbemerkung<br />

Der 33. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., ausnahmslos<br />

hervorragend organisiert durch PD Dr. MUßHOFF (Bonn) <strong>und</strong> den Tagungspräsidenten Prof.<br />

Dr. MADEA (Bonn), bot eine umfassende Übersicht über sämtliche Themen, die derzeit <strong>im</strong><br />

Bereich der Verkehrsmedizin Relevanz besitzen. Abgehalten in der Wissenschaftsstadt<br />

Bonn <strong>im</strong> ehemaligen Kurfürstlichen Schloss, dem heutigen Hauptgebäude der Rheinischen<br />

Friedrich-Wilhelms-Universität, trösteten 66 wissenschaftliche Beiträge von meist<br />

hoher Qualität über öffentliche verbale Peitschenhiebe zwischen verschiedenen Referenten<br />

<strong>und</strong> ausschweifende Beiträge anderer Referenten hinweg <strong>und</strong> überzeugten durch<br />

diskussionswürdige Inhalte.<br />

Die interessante Mischung des Publikums aus Rechtsmedizinern, Toxikologen, Verkehrsmedizinern,<br />

Verkehrspsychologen <strong>und</strong> Juristen gewährleistete eine heiße Diskussion<br />

der Beiträge bis in die Pausen. Insbesondere das Schwerpunktthema „Cannabis <strong>und</strong> Verkehrssicherheit“<br />

spaltete das Lager in zwei Fronten.<br />

Neben weiteren Vorträgen zu den Rahmenthemen „Krankheit & Kraftverkehr“, sowie<br />

„Fahrzeug <strong>und</strong> Trauma“, bot der Kongress Raum für „Freie Themen“, wie z. B. „<strong>Alkohol</strong>,<br />

<strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Medikamente“ oder „Kraftfahrereignung“.<br />

Der vorliegende Artikel bietet eine Zusammenfassung der präsentierten Inhalte, geordnet<br />

nach Schwerpunktthemen, <strong>und</strong> erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der<br />

Wiedergabe aller Präsentationen.<br />

2. Cannabis <strong>und</strong> Verkehrssicherheit<br />

Bereits bei der Anmeldung erhielt jeder Teilnehmer mit den Kongressunterlagen den<br />

„Vorschlag für einen geänderten § 316 StGB“ von MAATZ (Karlsruhe), Richter am BGH.<br />

Dieser sieht vor, durch Festlegung von Grenzwerten für eine durch <strong>Alkohol</strong>- oder <strong>Drogen</strong>konsum<br />

bedingte absolute Fahruntüchtigkeit <strong>im</strong> StGB die Grenzwertfestlegung durch<br />

Rechtsprechung abzulösen, welche bislang nur für <strong>Alkohol</strong> durch die Entscheidung des<br />

BGH vom 28.06.1990 [BA 1990, 370] eindeutig ist. MAATZ erörterte juristische Aspekte<br />

zum Thema „Fahruntüchtigkeit durch <strong>Drogen</strong>konsum“ <strong>und</strong> verdeutlichte in diesem Zusammenhang<br />

das Problem der ungesicherten Bef<strong>und</strong>e zur Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung,<br />

die eine Festlegung von Grenzwerten derzeit unmöglich machen. Seine<br />

Präsentation leitete die wissenschaftliche Diskussion um die Quantifizierbarkeit des Verkehrsrisikos<br />

durch Cannabiskonsum ein <strong>und</strong> ließ bereits erahnen, mit welcher Komplexität<br />

das Thema behaftet ist.<br />

303<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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