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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Klipp/Glitsch/Bornewasser/Dünkel,<br />

Best<strong>im</strong>mungsfaktoren der frühzeitigen Teilnahme alkoholauffälliger Kraftfahrer<br />

an Interventionsmaßnahmen<br />

pommern, dass sich bei nahezu 40 % der Delinquenten Anzeichen für Leberfunktionsstörungen<br />

nachweisen ließen (die Aussage bezieht sich ausschließlich auf erhöhte<br />

Gamma-GT-Werte). Für diese Gruppe lässt sich <strong>im</strong> Sinne der ICD-10 [30] die Diagnose<br />

„Schädlicher Gebrauch“ (F10.1) rechtfertigen. Laut Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung<br />

[3] reicht das Vorliegen der <strong>Alkohol</strong>fahrt <strong>im</strong> Sinne einer Verletzung der Rechtsnorm<br />

unter <strong>Alkohol</strong>einfluss [29] als Kriterium für die Definition des Missbrauchs aus.<br />

Auch die AMERICAN PSYCHIATRIC ASSOCIATION [1] definiert den Substanzmissbrauch über<br />

körperliche Ges<strong>und</strong>heitsschäden hinaus. So dürfte be<strong>im</strong> Vorliegen einer <strong>Alkohol</strong>fahrt mit<br />

rechtlichen Konsequenzen für den Täter bei fortgesetztem Konsum ebenfalls die Diagnose<br />

„Missbrauch“ laut DSM-IV (305.00) den Kriterien gemäß zu stellen sein. Dies gilt nicht<br />

nur in Anbetracht der hohen Dunkelziffer, d. h. es ist von wiederholtem Konsum in gefährlichen<br />

Situationen auszugehen. Aus den Erfahrungen <strong>im</strong> Umgang mit der Klientel ist<br />

hier zudem noch anzuführen, dass nicht selten andere alkoholbedingte organische Beeinträchtigungen,<br />

wie Bluthochdruck, Diabetes, Magenprobleme etc., hinzukommen. U. E.<br />

fehlen auf diesem Gebiet allerdings Untersuchungen, die Ges<strong>und</strong>heitsschäden bei Trunkenheitsfahrern<br />

systematisch erforscht haben. Aus diesen Ausführungen dürfte jedoch<br />

deutlich werden, dass eine Änderung des Trinkverhaltens nicht nur zur Reduktion des<br />

Rückfallrisikos beiträgt, sondern auch zur Prävention schwerer Ges<strong>und</strong>heitsschäden indiziert<br />

ist.<br />

Fraglich bleibt allerdings, ob Trunkenheitsfahrer das Delikt überhaupt <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit ihrem Lebensstil sehen <strong>und</strong> dementsprechende Veränderungen der Lebensweise<br />

einleiten oder sogar formelle Hilfen in Anspruch nehmen, denn eine Verhaltensänderung<br />

erfolgt in der Regel erst, wenn der Betroffene über ein angemessenes Problembewusstsein<br />

verfügt.<br />

Bereits das Elaboration Likelihood Modell von PETTY & CACIOPPO [23] postuliert, dass<br />

es zwei Wege der Informationsverarbeitung, die zu einer Einstellungsänderung führen,<br />

gibt. Der zentrale Weg der Informationsverarbeitung führt zur Einstellungsänderung als<br />

Funktion der Güte der dargebotenen Argumente <strong>und</strong> der Überzeugungskraft der Information.<br />

Voraussetzung hierfür ist die Motivation <strong>und</strong> die Fähigkeit, die angebotenen Informationen<br />

sorgfältig zu verarbeiten <strong>und</strong> zu bewerten. Die Informationsverarbeitung über<br />

den peripheren Weg führt zur Einstellungsänderung durch Reize oder Verstärker, weil eine<br />

Koppelung mit positiven Gefühlen erfolgt. Darüber hinaus konnten CONTENTO, BASCHZ,<br />

BRONNER, LYTLE, MALONEY, WHITE, OLSON & SCHWANDENER [7] in einer umfangreichen<br />

Studie nachweisen, dass eine reine Informationsvermittlung nur dann zu einer Veränderung<br />

problematischen Verhaltens führt, wenn bereits hoch motivierte, veränderungsbereite<br />

Personen die Risikoinformation erhielten. Auf die Zielgruppe <strong>Alkohol</strong>fahrer übertragen<br />

bedeutet dies, dass die Registrierung einer <strong>Alkohol</strong>fahrt (als Risikoinformation) nicht notwendigerweise<br />

zu einer Reduktion des Konsums führen muss, sondern nur in den Fällen<br />

eine Änderung nach sich zieht, wenn der Betroffene sich bereits kritisch mit seinem <strong>Alkohol</strong>gebrauch<br />

auseinandergesetzt hat. Somit ergab sich für die vorliegende Studie das Ziel,<br />

die Mechanismen der Veränderungen von Verhaltensweisen bei alkoholauffälligen Fahrern<br />

näher zu betrachten. Diese Notwendigkeit ergibt sich vor allem, weil eine stabile Verhaltensänderung,<br />

die aus einem differenzierten Problembewusstsein erfolgt ist, <strong>im</strong> Kontext<br />

der wiederhergestellten Kraftfahrereignung in Fällen mit einer BAK > 1,6 ‰ bzw. wiederholter<br />

alkoholisierter Teilnahme <strong>im</strong> Straßenverkehr die notwendige Voraussetzung für<br />

einen Führerscheinrückerhalt ist.

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