Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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10.12.2012 Aufrufe

6 Supplement I Die Erfahrungen aus Nordamerika zeigen, dass Manipulationen ausgesprochen selten vorkommen. Wesentlich häufiger hingegen entscheiden sich Fahrer, die ihren Führerschein wegen Fahren unter Alkohol verloren haben, weiterhin Auto zu fahren, jedoch ohne Führerschein und häufig weiterhin alkoholisiert. Technische Anforderungen Ein Alkohol-Interlock muss in Europa eine Zulassung nach der EG-Richtlinie zur Funkentstörung von Kraftfahrzeugen [4] haben, die Voraussetzung für den Einbau elektrischer Geräte in Kraftfahrzeuge ist. Zudem benötigt es eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes als selbstständige technische Einheit „Atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre“. Die bisher strengsten detaillierten technischen Anforderungen speziell für Alkohol-Interlocks sind in Kanada von der Provinz Alberta aufgestellt worden [5]. Kürzlich wurde für die europäischen Länder der Entwurf eines ersten Teils einer Europäischen Norm erstellt, der die Prüfverfahren und die Anforderungen für Alkohol-Interlocks für Programme mit Trunkenheitsfahrern festlegt [6]. Ein zweiter Teil für Geräte für freiwillig präventive Anwendungen ist in Vorbereitung [7]. Diese Normen sollen für die neuen Interlock-Anwendungen in den europäischen Ländern sicherstellen, dass die Geräte den aktuellen Stand der Technik enthalten und damit die Akzeptanz von Alkohol-Interlocks nicht durch mangelnde technische Eigenschaften in Mitleidenschaft gezogen wird. Einsatzbereiche für Alkohol-Interlocks Beim Einsatz von Alkohol-Interlocks müssen zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche unterschieden werden: eine verordnete Installation als Auflage im Rahmen des Führerscheinrechts oder eine freiwillige präventive Installation. Der erste Einsatzbereich betrifft von einem Gericht oder einer Behörde angeordnete Installationen von Alkohol-Interlocks bei Kraftfahrern, die wegen Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Nach jahrelangem Einsatz in Nordamerika hat die Diskussion über diese Einsatzmöglichkeiten in letzter Zeit auch in Europa begonnen. So gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz in Schweden und eine Gesetzesvorlage wird zur Zeit im finnischen Parlament behandelt. In anderen europäischen Ländern werden Versuchsprogramme durchgeführt. Der zweite Einsatzbereich, eine freiwillige präventive Installation in Fahrzeugen des Transportgewerbes (Gefahrgut-Transporter, Speditionen, Busse und Taxis), kann zu weniger Unfallschäden und Ausfallzeiten, zu einem verbesserten Firmenimage sowie zu einem größeren Sicherheitsgefühl der Kunden führen. In Privatfahrzeugen von Personen mit einem möglichen oder erkannten Alkoholproblem führt die freiwillige Installation als prophylaktische Maßnahme zu einer Unterstützung bei der Überwindung dieses Problems sowie zu einem deutlich verbesserten Sicherheitsgefühl von Partnern oder zum Beispiel dem von Eltern, deren Kinder selbst Auto fahren. In Nordamerika spielen heute freiwillige Installationen von Alkohol-Interlocks kaum eine Rolle. In Schweden hingegen wird bereits der größte Teil aller Interlock-Installationen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Schluss Heute stehen Alkohol-Interlock-Geräte mit sehr hohem technischem Niveau zur Verfügung. Damit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von Alkohol-Interlocks auch in den europäischen Ländern erfüllt. Durch den Einbau eines Alkohol-Interlock können alkoholbedingte Unfälle vermieden werden. Es kann sofort zur Trennung von Alkohol-Trinken und Autofahren führen. Ferner können langfristige Verhaltensänderungen im Umgang mit Alkohol unterstützt werden. Dadurch liefern Alkohol-Interlocks einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Literatur [1] Zitiert in: A. W. Jones, Medicolegal Alcohol Determinations – Blood – or Breath-alcohol Concentration?, Forensic Science Review, Bd. 12, S. 23, 2000 [2] Johannes Lagois, Jörg Steuer, Vom Bierzapfhahn zur Atemalkoholmessung – Über 100 Jahre Dräger und 50 Jahre Alcotest, Drägerheft 376, S. 14, 2004 [3] Johannes Lagois, Jürgen Sohège, Interlock – ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, Blutalkohol 40, S. 199, 2003 [4] Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995 zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 266 vom 08. 11. 1995, S. 1 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

Supplement I [5] Qualification Test Specification for Breath Alcohol Ignition Interlock Devices (BAIID) for use in the Province of Alberta, Electronics Test Centre, Document No. 355A02-01, October 1992 [6] Alkohol-Interlocks – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten – Teil 1: Geräte für Programme mit Trunkenheitsfahrern, Europäische Norm EN 50436-1 [7] Alkohol-Interlocks – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten – Teil 2: Geräte für freiwillige präventive Anwendungen, Europäische Norm EN 50436-2 Anschrift des Verfassers Dr. habil. Johannes Lagois Dräger Safety AG & Co. KGaA Revalstraße 1 D-23560 Lübeck E-Mail: Johannes.Lagois@Draeger.com 7 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005

Supplement I<br />

[5] Qualification Test Specification for Breath Alcohol Ignition Interlock Devices (BAIID) for use in the<br />

Province of Alberta, Electronics Test Centre, Document No. 355A02-01, October 1992<br />

[6] <strong>Alkohol</strong>-Interlocks – Prüfverfahren <strong>und</strong> Anforderungen an das Betriebsverhalten – Teil 1: Geräte für<br />

Programme mit Trunkenheitsfahrern, Europäische Norm EN 50436-1<br />

[7] <strong>Alkohol</strong>-Interlocks – Prüfverfahren <strong>und</strong> Anforderungen an das Betriebsverhalten – Teil 2: Geräte für freiwillige<br />

präventive Anwendungen, Europäische Norm EN 50436-2<br />

Anschrift des Verfassers<br />

Dr. habil. Johannes Lagois<br />

Dräger Safety AG & Co. KGaA<br />

Revalstraße 1<br />

D-23560 Lübeck<br />

E-Mail: Johannes.Lagois@Draeger.com<br />

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BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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