10.12.2012 Aufrufe

Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6 Supplement I<br />

Die Erfahrungen aus Nordamerika zeigen, dass Manipulationen ausgesprochen selten vorkommen. Wesentlich<br />

häufiger hin<strong>gegen</strong> entscheiden sich Fahrer, die ihren Führerschein wegen Fahren unter <strong>Alkohol</strong> verloren haben,<br />

weiterhin Auto zu fahren, jedoch ohne Führerschein <strong>und</strong> häufig weiterhin alkoholisiert.<br />

Technische Anforderungen<br />

Ein <strong>Alkohol</strong>-Interlock muss in Europa eine Zulassung nach der EG-Richtlinie zur Funkentstörung von Kraftfahrzeugen<br />

[4] haben, die Voraussetzung für den Einbau elektrischer Geräte in Kraftfahrzeuge ist. Zudem benötigt<br />

es eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-<strong>B<strong>und</strong></strong>esamtes als selbstständige technische Einheit<br />

„Atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre“.<br />

Die bisher strengsten detaillierten technischen Anforderungen speziell für <strong>Alkohol</strong>-Interlocks sind in Kanada<br />

von der Provinz Alberta aufgestellt worden [5]. Kürzlich wurde für die europäischen Länder der Entwurf eines<br />

ersten Teils einer Europäischen Norm erstellt, der die Prüfverfahren <strong>und</strong> die Anforderungen für <strong>Alkohol</strong>-Interlocks<br />

für Programme mit Trunkenheitsfahrern festlegt [6]. Ein zweiter Teil für Geräte für freiwillig präventive<br />

Anwendungen ist in Vorbereitung [7]. Diese Normen sollen für die neuen Interlock-Anwendungen in den europäischen<br />

Ländern sicherstellen, dass die Geräte den aktuellen Stand der Technik enthalten <strong>und</strong> damit die<br />

Akzeptanz von <strong>Alkohol</strong>-Interlocks nicht durch mangelnde technische Eigenschaften in Mitleidenschaft gezogen<br />

wird.<br />

Einsatzbereiche für <strong>Alkohol</strong>-Interlocks<br />

Be<strong>im</strong> Einsatz von <strong>Alkohol</strong>-Interlocks müssen zwei gr<strong>und</strong>sätzlich verschiedene Bereiche unterschieden werden:<br />

eine verordnete Installation als Auflage <strong>im</strong> Rahmen des Führerscheinrechts oder eine freiwillige präventive<br />

Installation.<br />

Der erste Einsatzbereich betrifft von einem Gericht oder einer Behörde angeordnete Installationen von<br />

<strong>Alkohol</strong>-Interlocks bei Kraftfahrern, die wegen <strong>Alkohol</strong> <strong>im</strong> Straßenverkehr auffällig geworden sind. Nach<br />

jahrelangem Einsatz in Nordamerika hat die Diskussion über diese Einsatzmöglichkeiten in letzter Zeit auch in<br />

Europa begonnen. So gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz in Schweden <strong>und</strong> eine Gesetzesvorlage wird zur<br />

Zeit <strong>im</strong> finnischen Parlament behandelt. In anderen europäischen Ländern werden Versuchsprogramme durchgeführt.<br />

Der zweite Einsatzbereich, eine freiwillige präventive Installation in Fahrzeugen des Transportgewerbes<br />

(Gefahrgut-Transporter, Speditionen, Busse <strong>und</strong> Taxis), kann zu weniger Unfallschäden <strong>und</strong> Ausfallzeiten, zu<br />

einem verbesserten Firmen<strong>im</strong>age sowie zu einem größeren Sicherheitsgefühl der K<strong>und</strong>en führen. In Privatfahrzeugen<br />

von Personen mit einem möglichen oder erkannten <strong>Alkohol</strong>problem führt die freiwillige Installation als<br />

prophylaktische Maßnahme zu einer Unterstützung bei der Überwindung dieses Problems sowie zu einem deutlich<br />

verbesserten Sicherheitsgefühl von Partnern oder zum Beispiel dem von Eltern, deren Kinder selbst Auto<br />

fahren.<br />

In Nordamerika spielen heute freiwillige Installationen von <strong>Alkohol</strong>-Interlocks kaum eine Rolle. In Schweden<br />

hin<strong>gegen</strong> wird bereits der größte Teil aller Interlock-Installationen auf freiwilliger Basis durchgeführt.<br />

Schluss<br />

Heute stehen <strong>Alkohol</strong>-Interlock-Geräte mit sehr hohem technischem Niveau zur Verfügung. Damit ist eine der<br />

wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung von <strong>Alkohol</strong>-Interlocks auch in den europäischen<br />

Ländern erfüllt.<br />

Durch den Einbau eines <strong>Alkohol</strong>-Interlock können alkoholbedingte Unfälle vermieden werden. Es kann sofort<br />

zur Trennung von <strong>Alkohol</strong>-Trinken <strong>und</strong> Autofahren führen. Ferner können langfristige Verhaltensänderungen <strong>im</strong><br />

Umgang mit <strong>Alkohol</strong> unterstützt werden. Dadurch liefern <strong>Alkohol</strong>-Interlocks einen Beitrag zur Erhöhung der<br />

Sicherheit <strong>im</strong> Straßenverkehr.<br />

Literatur<br />

[1] Zitiert in: A. W. Jones, Medicolegal Alcohol Determinations – Blood – or Breath-alcohol Concentration?,<br />

Forensic Science Review, Bd. 12, S. 23, 2000<br />

[2] Johannes Lagois, Jörg Steuer, Vom Bierzapfhahn zur Atemalkoholmessung – Über 100 Jahre Dräger <strong>und</strong><br />

50 Jahre Alcotest, Drägerheft 376, S. 14, 2004<br />

[3] Johannes Lagois, Jürgen Sohège, Interlock – ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit <strong>im</strong> Straßenverkehr,<br />

<strong>Blutalkohol</strong> 40, S. 199, 2003<br />

[4] Richtlinie 95/54/EG der Kommission vom 31. Oktober 1995 zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des<br />

Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren<br />

mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt <strong>und</strong> zur Änderung der Richtlinie<br />

70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis<br />

von Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> Kraftfahrzeuganhängern, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

Nr. L 266 vom 08. 11. 1995, S. 1<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!