Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...
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232 Zur Information EU-Justizminister: Einigung auf europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen Die Justizministerinnen und -minister der EU haben in Brüssel den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen endgültig angenommen. Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen und Minister bereits im Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Künftig werden alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt. Der Rahmenbeschluss gilt beispielsweise für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Die Sicherheit auf Europas Straßen ist ein zentrales Anliegen aller Mitgliedsstaaten. Es versteht sich von selbst, dass Verkehrsteilnehmer die im jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Vorschriften respektieren müssen. Autofahrer, die sich auf Straßen anderer EU-Staaten vorschriftswidrig verhalten, können künftig nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Strafzettel praktisch folgenlos bleibt. Wenn sie das Bußgeld nicht freiwillig bezahlen, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch in ihrem Heimatland gegen sie vollstreckt werden. Damit kann sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einheimischer der Bezahlung einer Geldbuße entziehen. Der Rahmenbeschluss führt damit zu mehr Sicherheit auf Europas Straßen. Der Heimatstaat eines Betroffenen kann die grenzüberschreitende Vollstreckung dann verweigern, wenn die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen ist, das Grundrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Diese von der Bundesregierung erfolgreich durchgesetzte Überprüfungsmöglichkeit eines ausländischen Vollstreckungstitels wird in Deutschland durch ein unabhängiges Gericht erfolgen. „So stellen wir sicher, dass rechtsstaatliche Standards in jedem Fall gewahrt sind“, sagte Bundesjustizministerien BRIGITTE ZYPRIES. „Darüber hinaus wird Deutschland in Kürze eine Initiative für eine Ergänzung des Rahmenbeschlusses einbringen, die zum Ziel hat, dass die Verkehrsregisterbehörden der Mitgliedsstaaten einander in einem automatisierten Verfahren Auskünfte erteilen und dadurch die Praxis der Halterfeststellung erleichtern,“ unterstrich ZYPRIES. (Aus einer Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 24. Februar 2005) BLUTALKOHOL VOL. 42/2005 Zur Information Seiten 232–235
Zur Information Schweiz: Sondersteuer auf Alcopops zeigt Wirkung Die Steuer auf Alcopops ist vor knapp einem Jahr, am 01. Februar 2004, in Kraft getreten. Sie beträgt 1.80 Franken für ein Fläschchen von 2,75 Dezilitern und ließ den durchschnittlichen Preis auf einen Schlag von etwa 2.30 auf 4.10 Franken hochschnellen. Ziel der spürbaren Preiserhöhung war es, den Konsum durch Kinder und Jugendliche einzudämmen. Gerade bei diesen hatten die süßen alkoholhaltigen Alcopops eingeschlagen. Dem wollte der Gesetzgeber entgegenwirken, weil Alkoholmissbrauch in der Jugend die Wahrscheinlichkeit von späteren Alkoholproblemen erhöht. Knapp 12 Monate nach ihrer Einführung scheint das Ziel der Präventionsmaßnahme erreicht: Nach der jüngsten Statistik der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) ist die Einfuhr der Mixgetränke dramatisch eingebrochen: Waren 2002 noch 39 Millionen und 2003 25 Millionen Fläschchen importiert worden, waren es im vergangenen Jahr gerade noch 16 Millionen. Dabei muss 2004 als Übergangsjahr gewertet werden. Weil die Steuer erst im Februar in Kraft trat, hatten die Importeure und Getränkehändler ihre Lager zu Jahresbeginn noch einmal gefüllt. Mit einer Einfuhr von rund 2,3 Mio. Litern im Januar 2004 fällt rund die Hälfte der gesamten Jahreseinfuhr auf diesen Monat. Die Tendenz ist weiter rückläufig, obwohl die Konsumenten die Preiserhöhung gar nie zu spüren bekommen haben. Hersteller und Händler sind der Sondersteuer ausgewichen, indem sie die Rezeptur angepasst haben. Als Alcopop gelten nur Getränke mit über 50 Gramm Zucker pro Liter. Fällt der Gehalt unter diese Limite, unterliegen sie nicht der Sondersteuer. Offenbar schmeckt das Getränk dann aber auch den Konsumenten nicht mehr. Die Alkoholverwaltung zieht deshalb ein positives Fazit: Süße Alcopops seien vom Markt verdrängt worden, und die Ersatzprodukte kämen nicht an. Damit hat die Steuer das erreicht, was sie sollte: Den Konsum bei Jugendlichen eindämmen. (Aus einer Pressemitteilung der Neuen Zürcher Zeitung - NZZ Online vom 20. Januar 2005) Deutlicher Rückgang der Straßenverkehrsopfer in der Schweiz Im Jahr 2004 hat sowohl die Zahl der Getöteten (von 546 auf 509) als auch jene der Schwerverletzten (von 5 900 auf 5 500) um sieben Prozent abgenommen. Dies ergab die jährliche Erhebung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu bei den kantonalen Polizeistellen. Bei den tödlichen Unfällen haben sich die Hauptursachen – einmal mehr – bestätigt: 40 Prozent sind auf nicht angepasste Geschwindigkeit, 20 Prozent auf Fahren in angetrunkenem Zustand zurückzuführen – wobei diese Zahl bei Berücksichtigung der Dunkelziffer auf rund 30 Prozent steigt. Anlass zu Hoffnung geben aber die tieferen Unfallzahlen im November/Dezember: Die Einführung der 0,5-Promille- Grenze – begleitet durch die bfu-Kampagne „Eins ist o. k.“ und eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit – scheint bereits vor dem eigentlichen Stichtag am 1. Januar 2005 positive Wirkung gezeitigt zu haben. (Aus einer Pressemitteilung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu vom 11. Februar 2005) 233 BLUTALKOHOL VOL. 42/2005
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Zur Information<br />
Schweiz: Sondersteuer auf Alcopops zeigt Wirkung<br />
Die Steuer auf Alcopops ist vor knapp einem Jahr, am 01. Februar 2004, in Kraft getreten.<br />
Sie beträgt 1.80 Franken für ein Fläschchen von 2,75 Dezilitern <strong>und</strong> ließ den durchschnittlichen<br />
Preis auf einen Schlag von etwa 2.30 auf 4.10 Franken hochschnellen. Ziel der spürbaren<br />
Preiserhöhung war es, den Konsum durch Kinder <strong>und</strong> Jugendliche einzudämmen. Gerade<br />
bei diesen hatten die süßen alkoholhaltigen Alcopops eingeschlagen. Dem wollte der<br />
Gesetzgeber ent<strong>gegen</strong>wirken, weil <strong>Alkohol</strong>missbrauch in der Jugend die Wahrscheinlichkeit<br />
von späteren <strong>Alkohol</strong>problemen erhöht. Knapp 12 Monate nach ihrer Einführung scheint das<br />
Ziel der Präventionsmaßnahme erreicht: Nach der jüngsten Statistik der Eidgenössischen<br />
<strong>Alkohol</strong>verwaltung (EAV) ist die Einfuhr der Mixgetränke dramatisch eingebrochen: Waren<br />
2002 noch 39 Millionen <strong>und</strong> 2003 25 Millionen Fläschchen <strong>im</strong>portiert worden, waren es <strong>im</strong><br />
vergangenen Jahr gerade noch 16 Millionen. Dabei muss 2004 als Übergangsjahr gewertet<br />
werden. Weil die Steuer erst <strong>im</strong> Februar in Kraft trat, hatten die Importeure <strong>und</strong> Getränkehändler<br />
ihre Lager zu Jahresbeginn noch einmal gefüllt. Mit einer Einfuhr von r<strong>und</strong> 2,3 Mio.<br />
Litern <strong>im</strong> Januar 2004 fällt r<strong>und</strong> die Hälfte der gesamten Jahreseinfuhr auf diesen Monat. Die<br />
Tendenz ist weiter rückläufig, obwohl die Konsumenten die Preiserhöhung gar nie zu spüren<br />
bekommen haben. Hersteller <strong>und</strong> Händler sind der Sondersteuer ausgewichen, indem sie die<br />
Rezeptur angepasst haben. Als Alcopop gelten nur Getränke mit über 50 Gramm Zucker pro<br />
Liter. Fällt der Gehalt unter diese L<strong>im</strong>ite, unterliegen sie nicht der Sondersteuer. Offenbar<br />
schmeckt das Getränk dann aber auch den Konsumenten nicht mehr. Die <strong>Alkohol</strong>verwaltung<br />
zieht deshalb ein positives Fazit: Süße Alcopops seien vom Markt verdrängt worden, <strong>und</strong> die<br />
Ersatzprodukte kämen nicht an. Damit hat die Steuer das erreicht, was sie sollte: Den<br />
Konsum bei Jugendlichen eindämmen.<br />
(Aus einer Pressemitteilung der Neuen Zürcher Zeitung - NZZ Online<br />
vom 20. Januar <strong>2005</strong>)<br />
Deutlicher Rückgang der Straßenverkehrsopfer in der Schweiz<br />
Im Jahr 2004 hat sowohl die Zahl der Getöteten (von 546 auf 509) als auch jene der<br />
Schwerverletzten (von 5 900 auf 5 500) um sieben Prozent abgenommen. Dies ergab die<br />
jährliche Erhebung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu bei den<br />
kantonalen Polizeistellen. Bei den tödlichen Unfällen haben sich die Hauptursachen –<br />
einmal mehr – bestätigt: 40 Prozent sind auf nicht angepasste Geschwindigkeit, 20 Prozent<br />
auf Fahren in angetrunkenem Zustand zurückzuführen – wobei diese Zahl bei Berücksichtigung<br />
der Dunkelziffer auf r<strong>und</strong> 30 Prozent steigt. Anlass zu Hoffnung geben aber<br />
die tieferen Unfallzahlen <strong>im</strong> November/Dezember: Die Einführung der 0,5-Promille-<br />
Grenze – begleitet durch die bfu-Kampagne „Eins ist o. k.“ <strong>und</strong> eine breite Diskussion<br />
in der Öffentlichkeit – scheint bereits vor dem eigentlichen Stichtag am 1. Januar <strong>2005</strong><br />
positive Wirkung gezeitigt zu haben.<br />
(Aus einer Pressemitteilung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu<br />
vom 11. Februar <strong>2005</strong>)<br />
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