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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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232 Zur Information<br />

EU-Justizminister: Einigung auf europaweite Vollstreckung<br />

von Geldstrafen <strong>und</strong> Geldbußen<br />

Die Justizministerinnen <strong>und</strong> -minister der EU haben in Brüssel den Rahmenbeschluss<br />

über die <strong>gegen</strong>seitige Anerkennung von Geldstrafen <strong>und</strong> Geldbußen endgültig angenommen.<br />

Eine entsprechende politische Einigung konnten die Ministerinnen <strong>und</strong> Minister<br />

bereits <strong>im</strong> Mai 2003 erzielen, allerdings hatten verschiedene EU-Mitgliedsstaaten Parlamentsvorbehalte<br />

eingelegt, die jetzt alle aufgehoben sind. Die Mitgliedsstaaten müssen die<br />

Vorgaben nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Künftig werden<br />

alle in einem EU-Mitgliedsstaat verhängten Geldstrafen <strong>und</strong> Geldbußen bei allen Formen<br />

von Straftaten <strong>und</strong> Ordnungswidrigkeiten gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>gegen</strong>seitig anerkannt <strong>und</strong> ab<br />

einem Betrag von 70 € europaweit vollstreckt. Der Rahmenbeschluss gilt beispielsweise<br />

für die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Die Sicherheit auf Europas<br />

Straßen ist ein zentrales Anliegen aller Mitgliedsstaaten. Es versteht sich von selbst, dass<br />

Verkehrsteilnehmer die <strong>im</strong> jeweiligen Mitgliedsstaat geltenden Vorschriften respektieren<br />

müssen. Autofahrer, die sich auf Straßen anderer EU-Staaten vorschriftswidrig verhalten,<br />

können künftig nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Strafzettel praktisch folgenlos bleibt.<br />

Wenn sie das Bußgeld nicht freiwillig bezahlen, kann dieses nach den Regelungen des<br />

Rahmenbeschlusses auch in ihrem He<strong>im</strong>atland <strong>gegen</strong> sie vollstreckt werden. Damit kann<br />

sich ein ausländischer Verkehrssünder genauso wenig wie ein Einhe<strong>im</strong>ischer der Bezahlung<br />

einer Geldbuße entziehen. Der Rahmenbeschluss führt damit zu mehr Sicherheit auf<br />

Europas Straßen. Der He<strong>im</strong>atstaat eines Betroffenen kann die grenzüberschreitende Vollstreckung<br />

dann verweigern, wenn die ausländische Entscheidung in einem Verfahren ergangen<br />

ist, das Gr<strong>und</strong>rechte oder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Diese von der<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong>esregierung erfolgreich durchgesetzte Überprüfungsmöglichkeit eines ausländischen<br />

Vollstreckungstitels wird in Deutschland durch ein unabhängiges Gericht erfolgen. „So<br />

stellen wir sicher, dass rechtsstaatliche Standards in jedem Fall gewahrt sind“, sagte<br />

<strong>B<strong>und</strong></strong>esjustizministerien BRIGITTE ZYPRIES. „Darüber hinaus wird Deutschland in Kürze<br />

eine Initiative für eine Ergänzung des Rahmenbeschlusses einbringen, die zum Ziel hat,<br />

dass die Verkehrsregisterbehörden der Mitgliedsstaaten einander in einem automatisierten<br />

Verfahren Auskünfte erteilen <strong>und</strong> dadurch die Praxis der Halterfeststellung erleichtern,“<br />

unterstrich ZYPRIES.<br />

(Aus einer Pressemitteilung des <strong>B<strong>und</strong></strong>esministerium der Justiz vom 24. Februar <strong>2005</strong>)<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Zur Information<br />

Seiten 232–235

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