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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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224 Literatur<br />

§ 2 Verwaltungsrecht<br />

(bearbeitet von Diplomverwaltungswirt KALUS, Leiter der Führerscheinstelle bei der<br />

Fahrerlaubnisbehörde Ludwigshafen)<br />

§ 3 Medikamente <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong> – verkehrsmedizinisch-toxikologische Gesichtspunkte<br />

(bearbeitet von PROF. DR. MANFRED R. MÖLLER, Professor für Forensische Toxikologie<br />

der Universität des Saarlandes <strong>und</strong> akademischer Direktor am dortigen Institut<br />

für Rechtsmedizin)<br />

§ 4 Die Begutachtung drogenauffälliger Kraftfahrer<br />

§ 4 (bearbeitet von Diplompsychologe UHLE, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie<br />

[BDP] <strong>und</strong> Regionalleiter Rheinland-Pfalz-Saar bei der TÜV MPI GmbH)<br />

Im Vorwort bemerken die aus vier verschiedenen Fachrichtungen kommenden Autoren,<br />

dass sie sich nicht in allen Punkten auf eine einheitliche Meinung verständigen konnten<br />

<strong>und</strong> deshalb gewisse Widersprüche zwischen den einzelnen Beiträgen unvermeidlich<br />

waren, ihnen aber als Anregung für weitere Diskussionen sinnvoll erschienen. Tatsächlich<br />

sind weitere Diskussionen zum Thema <strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Straßenverkehr dringend erforderlich.<br />

Das zeigen insbesondere die Ausführungen der Autoren zur Rechtslage (§§ 1 <strong>und</strong> 2):<br />

HETTENBACH kritisiert z. B. unter verfassungsmäßigen Gesichtspunkten eingehend die<br />

<strong>gegen</strong>wärtig praktizierte extensive Auslegung des § 24a Abs. 2 StVG (§ 1 Rn. 58 ff.) <strong>und</strong><br />

rät dazu, bei nach Cannabiskonsum festgestellten THC-Konzentrationen von unter 5 ng/ml<br />

<strong>gegen</strong> eventuelle Bußgeldbescheide vorzugehen, ggf. bei Gericht die Aussetzung des Verfahrens<br />

<strong>und</strong> die Vorlage an das BVerfG zu fordern, ob § 24a Abs. 2 StVG insoweit mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz vereinbar ist, als auch Konzentrationen unter 5 ng/ml geahndet werden, oder<br />

ggf. nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde einzulegen (§ 1 Rn. 66).<br />

Auf eine von ihm vertretene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG durch Beschluss vom<br />

21. 12. 2004 – 1 BvR 2652/03 – [BA <strong>2005</strong>, 156 mit Anm. SCHEFFLER/HALECKER] die<br />

Verurteilung in einem Fall, in dem der Betroffene die Pkw-Fahrt erst 16 St<strong>und</strong>en nach der<br />

Einnahme von Cannabis angetreten hatte <strong>und</strong> in dessen Blut zum Zeitpunkt der noch später<br />

abgenommenen Blutprobe THC <strong>im</strong> Spurenbereich von weniger als 0,5 ng/ml nachgewiesen<br />

worden war, aufgehoben <strong>und</strong> ausgesprochen, es müsse <strong>im</strong> Einzelfall festgestellt<br />

werden, ob die ermittelte THC-Konzentration als möglich erscheinen lässt, dass der<br />

Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt<br />

war. Es bleibt abzuwarten, ob <strong>und</strong> in welchem Umfange nun die mit der Verfolgung<br />

von Ordnungswidrigkeiten befassten Verwaltungsbehörden <strong>und</strong> Gerichte ihre<br />

Praxis ändern.<br />

Nach KALUS war die Überprüfung der Kraftfahreignung <strong>im</strong> Verwaltungsverfahren selten<br />

so kompliziert wie seit der Einführung der Fahrerlaubnis-Verordnung <strong>im</strong> Jahre 1999<br />

(§ 2 Rn. 1): „Unbest<strong>im</strong>mte Rechtsbegriffe, nicht nachvollziehbare Formulierungen in den<br />

Rechtsnormen – hier speziell des § 14 FeV – <strong>und</strong> eine sich teilweise widersprechende<br />

Rechtsprechung machen ein einheitliches Verwaltungshandeln <strong>im</strong> Moment fast unmöglich.“<br />

Die Frage, inwieweit § 14 FeV in Verbindung mit der Anlage 4 FeV <strong>und</strong> den Begutachtungs-Leitlinien<br />

zur Kraftfahrereignung für alle Beteiligten eine ausreichende Gr<strong>und</strong>lage<br />

zur Überprüfung der Kraftfahreignung <strong>im</strong> <strong>Drogen</strong>bereich darstellt, muss nach seiner<br />

Ansicht eindeutig verneint werden (§ 2 Rn. 3).<br />

Das Gesamtwerk bietet in allen 4 Kapiteln eine Fülle von Informationen zum Thema<br />

<strong>Drogen</strong> <strong>und</strong> Straßenverkehr. Im Anhang werden dieses Thema betreffende Auszüge mitgeteilt<br />

aus<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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