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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Aus der Forschung<br />

vorgesehen. Die Standards der jeweiligen QM-Handbücher (Interlock, PRO•NON-Therapie)<br />

sind verbindlich für dieses Pilotprojekt <strong>und</strong> werden entsprechend angewendet.<br />

3.5. Phase 5: Abschluss der Therapie<br />

Der Abschluss der verkehrspsychologischen Therapie definiert sich über das Erreichen<br />

vereinbarter individueller Therapieziele. Der Verkehrspsychologe stellt eine qualifizierte<br />

Teilnahmebestätigung über die erreichten Ziele aus.<br />

3.6. Phase 6: Antrag auf Löschung/Aufhebung der Beschränkung<br />

Der Betreffende stellt einen Antrag an die zuständige Führerscheinstelle zur Löschung/Aufhebung<br />

der Beschränkung hinsichtlich der Fahrerlaubnis. Als eine Entscheidungshilfe<br />

dient das medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten<br />

Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 11 [3] FeV) in Verbindung mit § 13 (Nr. 2. e).<br />

3.7. Phase 7: Das medizinisch-psychologische Gutachten in einer amtlich anerkannten<br />

BfF<br />

In dieser Phase wird ein erster Schritt der Evaluation <strong>im</strong> Pilotprojekt vollzogen. Hierzu<br />

absolviert der Betreffende eine medizinisch-psychologische Begutachtung, welche entsprechend<br />

der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung durchzuführen ist.<br />

Gutachten<strong>gegen</strong>stand ist das Kapitel 3.11.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung<br />

(<strong>Alkohol</strong>missbrauch). Die Fragestellung lautet: „Ist zu erwarten, dass der/die<br />

Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter <strong>Alkohol</strong>einfluss führen wird?“<br />

Der Fahrerlaubnisinhaber legt das erstellte medizinisch-psychologische Gutachten der<br />

zuständigen Führerscheinstelle vor.<br />

3.8. Phase 8: Die behördliche Entscheidung hinsichtlich der Beschränkung<br />

Das in Phase 7 erstellte medizinisch-psychologische Gutachten bietet das Entscheidungskriterium<br />

für die behördliche Entscheidung zur Beendigung der Beschränkung.<br />

3.9. Phase 9: Evaluation der Legalbewährung <strong>und</strong> Publikation<br />

Das Forschungsdesign zum Evaluationsprojekt Interlock XT ist als parallelisiertes Kontrollgruppendesign<br />

angelegt. Geprüft wird die Legalbewährung drei Jahre nach Löschung<br />

der Beschränkung (Exper<strong>im</strong>entalgruppe) <strong>im</strong> Vergleich zu einer Kontrollgruppe (gleiche<br />

Verkehrsauffälligkeiten, Neuerteilung nach positivem MPG einer BfF, ohne Teilnahme an<br />

einer verkehrspsychologischen Therapie).<br />

Die Publikation der Ergebnisse erfolgt in angemessener Form in einer Fachzeitschrift.<br />

4. Verfahrensweise be<strong>im</strong> Abbruch der Therapie<br />

Die verkehrspsychologische Therapie kann verständlicherweise nicht unter allen<br />

Bedingungen fortgesetzt werden. Namentlich Verstöße <strong>gegen</strong> bestehende Regeln <strong>und</strong>/<br />

oder die Vertragskündigung seitens des Teilnehmers, welche als Grenzen der Veränderungsmöglichkeiten<br />

<strong>im</strong> Rahmen des Pilotprojekts anzusehen sind, werden als Entscheidungskriterien<br />

genutzt. Wegen der gebotenen Transparenz <strong>und</strong> zur Absicherung von dann<br />

notwendigen behördlichen Entscheidungen bedarf es einer Definition dieser Abbruchkriterien.<br />

221<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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