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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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Zur Information<br />

Tschechien geht verstärkt <strong>gegen</strong> Führerscheintourismus vor<br />

Immer wieder versuchen Fahrzeuglenker, die ihren Führerschein wegen Eignungsmängeln<br />

insbesondere aufgr<strong>und</strong> von <strong>Alkohol</strong>- oder <strong>Drogen</strong>problemen abgeben mussten,<br />

rechtswidrig die Fahrerlaubnis <strong>im</strong> benachbarten EU-Ausland zu erwerben. Besonders beliebt<br />

war hierbei das Nachbarland Tschechien. „Durch eine Entscheidung des europäischen<br />

Gerichtshofs (EuGH) vom April 2004 [BA 2004, 450], die manche offensichtlich falsch<br />

interpretiert haben, versuchten noch mehr Fahrer mit <strong>Alkohol</strong>- oder <strong>Drogen</strong>problemen <strong>im</strong><br />

benachbarten EU-Ausland rechtswidrig eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Mit der Umsetzung<br />

des EU-rechtlichen Wohnsitzprinzips in nationales tschechisches Recht geht Tschechien verstärkt<br />

<strong>gegen</strong> den Führerscheintourismus vor <strong>und</strong> leistet somit einen wichtigen Beitrag für<br />

mehr Sicherheit auf unseren Straßen“, betont Innenstaatssekretär GEORG SCHMID. Das so genannte<br />

Wohnsitzprinzip besagt, dass jeder Bürger der EU dort seinen Führerschein machen<br />

muss, wo er seinen Wohnsitz hat. Als Wohnsitz gilt der Ort, an dem sich die betreffende Person<br />

mindestens 185 Tage <strong>im</strong> Jahr aufhält. Die Tschechische Republik hat diese europarechtliche<br />

Vorgabe nun ausdrücklich in nationales Recht umgesetzt. Die neue tschechische Regelung<br />

ist am 17. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getreten.<br />

(Aus der Pressemitteilung Nr. 22/05 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern<br />

vom 20. Januar <strong>2005</strong>)<br />

155<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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