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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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140 Dokumentation<br />

III. Empfehlung der Kommisssion zu Durchsetzungsmaßnahmen <strong>im</strong><br />

Bereich der Straßenverkehrssicherheit<br />

Vergleich zwischen den empfohlenen vorbildlichen Verfahren <strong>und</strong> der Situation in<br />

Deutschland 18 )<br />

1) Empfehlung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

Die in den Empfehlungen genannten intensiven Durchsetzungsmaßnahmen für die<br />

Bereiche Geschwindigkeitsüberschreitungen, <strong>Alkohol</strong> am Steuer <strong>und</strong> Nichtverwendung<br />

von Rückhalteeinrichtungen sollten von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit<br />

für das jeweilige Problem begleitet werden. Diese Informationskampagnen sind<br />

für jeden der drei Bereiche getrennt durchzuführen <strong>und</strong> in Form von Hinweisen an den<br />

Straßen, auf denen diese Durchsetzungsmaßnahmen stattfinden.<br />

Die Situation in Deutschland:<br />

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, werden in Deutschland Durchsetzungs- <strong>und</strong> Aufklärungsmaßnahmen<br />

miteinander kombiniert 19 ).<br />

2) Empfehlung zu Geschwindigkeitsübertretungen<br />

Automatisierte Kontrollausrüstungen sollten eingesetzt werden, um auf Autobahnen,<br />

Landstraßen <strong>und</strong> städtischen Verkehrswegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erfassen.<br />

Diese Kontrollen sind möglichst effektiv <strong>und</strong> deshalb insbesondere auf Straßenabschnitten<br />

durchzuführen, wo regelmäßige Verstöße vorkommen <strong>und</strong> zu einem erhöhten<br />

Unfallrisiko führen.<br />

3) Empfehlung zu Folgemaßnahmen<br />

Durch geeignete Verfahren ist zu gewährleisten, dass alle durch automatisierte Kontrollausrüstungen<br />

erfassten Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt werden.<br />

Die Situation in Deutschland:<br />

Von gr<strong>und</strong>legenderer Bedeutung erscheint der von Dr. SCHÄPE vorgebrachte Einwand<br />

zu der Frage, wer nach Feststellung einer Geschwindigkeitsübertretung das Bußgeld zu<br />

bezahlen hat. In Deutschland ist dies der Fahrer. Im Fall von Überwachungskameras<br />

erfordert dies, die Vorderseite des Fahrzeugs zu fotografieren <strong>und</strong> so den Fahrer zu identifizieren.<br />

In der Empfehlung der Kommission heißt es zwar nicht ausdrücklich, dass die<br />

verantwortliche Person diejenige ist, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (nachfolgend<br />

„der Fahrzeughalter“), doch ist es in der Tat am effizientesten, das Nummernschild an<br />

der Fahrzeugrückseite zu fotografieren <strong>und</strong> anschließend den Fahrzeughalter haftbar zu<br />

machen. Sollte der Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht gefahren haben, so müsste er den<br />

Fahrer feststellen <strong>und</strong> diesen das Bußgeld bezahlen lassen, oder er bezahlt das Bußgeld<br />

selbst <strong>und</strong> fordert es vom Fahrer anschließend zurück. So wird in den Niederlanden verfahren,<br />

wo hinsichtlich der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen <strong>und</strong> der Verbesserung<br />

der Straßenverkehrssicherheit große Erfolge erzielt werden.<br />

Das in den Niederlanden praktizierte Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass es vom<br />

Moment der Feststellung einer Geschwindigkeitsübertretung durch automatische Messgeräte<br />

bis zur Versendung des mit einer Zahlungsfrist versehenen Bußgeldbescheids an den<br />

Fahrzeughalter vollständig automatisiert ist; es ist nicht erforderlich, den jeweils verant-<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong>

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