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Blutalkohol 2005 - BADS (Bund gegen Alkohol und Drogen im ...

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16<br />

BLUTALKOHOL VOL. 42/<strong>2005</strong><br />

Rechtsprechungsübersicht<br />

Seite<br />

Messmethode <strong>und</strong> der festgestellte Atemalkoholwert mitgeteilt wird. Weitere Angaben sind in<br />

der Regel nicht erforderlich. Insbesondere müssen auch nicht die Einzelmesswerte mitgeteilt<br />

werden (Aufgabe ent<strong>gegen</strong>stehender Senatsrechtsprechung – 2 Ss OWi 455/01 – [BA 2001,<br />

373]).<br />

*) 2. Obwohl bei einer Verurteilung nach § 24a StVG nur außergewöhnliche Umstände zum<br />

Absehen vom Fahrverbot führen, so ist doch bei Verhängung eines Fahrverbotes stets der Gr<strong>und</strong>satz<br />

der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser könnte bei dem Verweis auf die Einstellung<br />

eines (Aushilfs-)Fahrers durch die damit ggf. verb<strong>und</strong>enen Kosten verletzt sein.<br />

Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 13. September 2004 – 2 Ss 462/04 –............................ 170<br />

25. – Kein Absehen vom Fahrverbot nach § 44 StGB bei Verfahrensdauer von einem Jahr –<br />

*) Die Dauer von einem Jahr zwischen Tat <strong>und</strong> Urteil führt noch nicht zu einer „fahrverbotsfeindlichen“<br />

Verfahrensdauer.<br />

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 10. Februar <strong>2005</strong> – 16 Cs 82 Js 441/04-130/04 –............ 173<br />

26. – Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB –<br />

1. Die Teilnahme an der verkehrstherapeutischen Schulung des Kreuzb<strong>und</strong> e.V. in Dortm<strong>und</strong><br />

kann zu einer vorzeitigen Aufhebung der Sperre nach § 69a VII StGB führen, obwohl die Maßnahme<br />

des Kreuzb<strong>und</strong> e.V. bislang nicht in der Rechtsprechung Widerhall gef<strong>und</strong>en hat.<br />

2. Sind aus dem tatrichterlichen Urteil weder die <strong>Blutalkohol</strong>konzentration zur Tatzeit, noch<br />

hinreichende Angaben zur nachträglichen Berechnung derselben zu entnehmen, so kann nicht<br />

wegen der möglichen Tatzeitblutalkoholkonzentration die Sperrfristverkürzung versagt werden.<br />

Amtsgericht Lüdingshausen, Beschluß vom 23. März 2004 – 16 Cs 25 Js 2185/02 (37/02) – ...... 174<br />

27. – Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB –<br />

*) 1. Fehlen tatrichterliche Feststellungen zur Höhe der <strong>Blutalkohol</strong>konzentration zum Zeitpunkt<br />

der Tat (hier: Fahrt in alkoholisiertem Zustand), kann in einem Verfahren gemäß § 69a<br />

Abs. 7 StGB die vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist nicht deshalb versagt werden, weil die<br />

<strong>Blutalkohol</strong>konzentration bei der Tat bei etwaiger Zurückrechnung erheblich oberhalb von<br />

1,62 Promille gewesen sein kann. Hier ist auf die Zuständigkeit der Führerscheinbehörde zu<br />

verweisen, die über die tatsächliche Wiedereignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entscheiden<br />

haben wird.<br />

2. Zur Verkürzung der Sperrfrist gemäß § 69a Abs. 7 StGB aufgr<strong>und</strong> der Teilnahme an einem<br />

Kurs „avanti 16 plus“ zur Förderung der Fahreignung.<br />

Amtsgericht Lüdinghausen, Beschluß vom 16. August 2004 – 16 Cs 23 Js 1544/03 (210/03) – .. 175<br />

28. – Entbehrlichkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO –<br />

Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist entbehrlich, wenn der Ausschluß des Kraftfahrers<br />

aus dem Straßenverkehr auf andere Weise hinreichend sichergestellt ist, weil der Beschuldigte<br />

den Führerschein freiwillig herausgegeben oder bei der Beschlagnahme keinen Widerspruch<br />

erhoben <strong>und</strong> auch in der Folgezeit eine richterliche Entscheidung nicht beantragt hat.<br />

Amtsgericht Saalfeld, Beschluß vom 11. August 2004 – 630 Js 23230/04 2 Ds jug. – .................. 175<br />

29. –Maßnahmebemessung bei außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung,<br />

Unfallflucht <strong>und</strong> Meineid eines Soldaten –<br />

1. Der Meineid eines Soldaten ist regelmäßig mit der höchsten gerichtlichen Disziplinarmaßnahme<br />

zu ahnden, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat<br />

abgesehen werden kann.

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