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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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Erwachsene tragen nach außen, gegenüber an<strong>der</strong>en Erwachsenen, die letzte<br />

Verantwortung. Sie müssen bestimmte Mindestanfor<strong>der</strong>ungen durchsetzen,<br />

also bestimmte Regeln selbst erlassen, die unabhängig von je<strong>der</strong> Selbstregierung<br />

Geltung haben.<br />

Um es noch einmal zu betonen: Jugendselbstregierung kann nur dort bestehen,<br />

wo die Erzieher dies bewußt wollen und nicht nur passiv dulden, son<strong>der</strong>n<br />

aktiv för<strong>der</strong>n und unterstützen. Paradoxerweise ist Jugendselbstregierung<br />

gewissermaßen zunächst die Sache <strong>der</strong> erwachsenen Erzieher.<br />

Gegen die erwachsenen Pädagogen, gegen den Gebrauch o<strong>der</strong> auch Mißbrauch<br />

ihrer Macht hilft kein noch so guter Verfassungstext, helfen keine<br />

noch so gut organisierten Selbstregierungsinstitutionen.<br />

Wo erwachsene Pädagogen Einfluss <strong>aus</strong>üben o<strong>der</strong> die Herrschaft übernehmen<br />

wollen, haben sie faktisch immer die Macht, dies zu tun.<br />

Versuche, die Selbstregierung gegen den Willen <strong>der</strong> Erzieher zu erzwingen<br />

o<strong>der</strong> Selbstregierung per Erlass allgemein zwangsweise einzuführen, können<br />

keinen Erfolg haben. Die Staffelbergkampagne <strong>der</strong> Studentenbewegung und<br />

die Aktionen <strong>der</strong> Münchener Südfront (Brosch 1971: 96 ff., Becker (1971:<br />

118 ff.) sowie die Einführung <strong>der</strong> Schülermitverwaltung sind klägliche Beispiele.<br />

Erwachsene müssen außerdem den Anstaltszweck sicherstellen, also für<br />

Erziehung, Erholung, Therapie, Bildung, Ausbildung, Resozialisierung 41 etc.<br />

sorgen.<br />

Die Republikform ist kein Selbstzweck und die Republik ist kein primär<br />

politisches Gebilde. Der jeweilige Anstaltszweck (Erziehung / Therapie) geht<br />

<strong>der</strong> Organisationsform Selbstregierung immer vor.<br />

Deshalb beeinflussen unterschiedliche Auffassungen von Erziehung auch<br />

massiv die Selbstregierungsformen.<br />

4.2.3. Autoritäre Jugendoligarchie<br />

Falls man keine Vorsorge dagegen trifft, ist die Machtübernahme durch eine<br />

mächtigere Teilgruppe <strong>der</strong> Jugendlichen wahrscheinlich, die dann die weniger<br />

mächtigen, etwa die Jüngeren und Schwachen beherrscht. Man kann von Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen, zumal von geschädigten, verwahrlosten, psychisch<br />

gestörten, kaum annehmen, daß sie ohne gezielte Anleitung von außen eine<br />

perfekte Musterdemokratie selbst entwickeln, einführen und selbständig betreiben.<br />

Überlässt man sie sich selbst, so werden sie sich<br />

41 Wo man Strafe im Sinne gezielter Übelzuführung zur Abschreckung o<strong>der</strong> Vergeltung bezweckt,<br />

wird es kaum Selbstregierung geben.<br />

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