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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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Zwei Extrembeispiele mögen die Bandbreite verdeutlichen. Auf <strong>der</strong> einen<br />

Seite steht die frühe George Junior Republic, die die amerikanische Republik<br />

exakt zu kopieren versuchte, mit geschriebener Verfassung und Strafgesetzbuch,<br />

einem Zweikammer-Parlament, dem exakt nach dem komplizierten<br />

Prozeßrecht verfahrenden Gericht, das als Zivil-, Straf-, Geschworenen-, Polizei-<br />

Untersuchungs- und Haftgericht tagen konnte, und schließlich <strong>der</strong> umfangreichen<br />

Exekutive <strong>aus</strong> Staatspräsident, etlichen Ministern, einer beachtlichen<br />

Polizeitruppe, einem Zellengefängnis für 20 Gefangene, einer eigenen<br />

Bank (und eigener Währung), Rechtsanwaltskammer, Staatsanwalt, Beamtenprüfungskommission,<br />

Zollbehörde, und anfangs sogar einem Infanteriebatallion.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite steht Summerhill, das auf fast alle republikanischen<br />

Formalien verzichtet, sämtliche Probleme in <strong>der</strong> Vollversammlung behandelt<br />

und vor allem zwei Beamte bestellt, nämlich den Versammlungsleiter und den<br />

Protokollschreiber. Beide melden sich jeweils ad hoc für ein Mal, so daß sogar<br />

Wahlen überflüssig sind.<br />

Fast alle Autoren betonen (zu Recht, aber oft ohne Begründung), daß organisatorische<br />

Formen ziemlich unerheblich sind und daß es Unsinn ist, die<br />

Verfassungen von Staaten übernehmen o<strong>der</strong> exakt nachahmen zu wollen. Nur<br />

die Vertreter <strong>der</strong> George Junior Republic sehen dies an<strong>der</strong>s.<br />

Mit <strong>der</strong> exakten Staatskopie entfällt auch die Notwendigkeit <strong>der</strong> exakten<br />

Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Die Verfassungen<br />

orientieren sich sinnvoller an Bedürfnissen und Verhältnissen des speziellen<br />

Heims, und nicht an Staatsrechtsdoktrinen.<br />

Zielinski (1950) beschreibt den Unsinn exakter Staatskopien anhand eines<br />

Ereignisses in <strong>der</strong> Jungenstadt Buchhof am Starnberger See. Unter dem<br />

Einfluß <strong>der</strong> Besatzungsbehörden als Mitgrün<strong>der</strong>n des Heims war die Verfassung<br />

stark an die USA-Verfassung angelehnt und sah auch einen Verfassungsgerichtshof<br />

vor, <strong>der</strong> selbstverständlich überflüssig blieb. Die hohen Verfassungsrichter<br />

langweilten sich und usurpierten deshalb bald - völlig verfassungswidrig<br />

und genau im Gegensatz zu ihren Aufgaben - die Gerichtsbarkeit<br />

auf an<strong>der</strong>en Gebieten. Dies brachte das Heimleben ziemlich durcheinan<strong>der</strong><br />

(siehe Kapitel 22).<br />

Gelegentlich kommt es 39 zu imposanten Umbenennungen. Was die Aula<br />

für die Anstalt und das Wohnzimmer für das familiär organisierte Heim ist,<br />

kann (muß nicht!) die Stadthalle <strong>der</strong> Republik sein. Aus Lehrwerkstätten kann<br />

die staatliche Industrie, <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Vorratskammer <strong>der</strong> Supermarkt, <strong>aus</strong> den Büros<br />

das Rath<strong>aus</strong> o<strong>der</strong> Regierungsgebäude, <strong>aus</strong> dem Schlafsaal das Hotel, <strong>aus</strong><br />

dem Speisesaal das Restaurant und <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Lautsprecheranlage<br />

39 insbeson<strong>der</strong>e bei den ihre Staatlichkeit betonenden Einrichtungen: <strong>der</strong> George Junior<br />

Republic und Bemposta.<br />

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