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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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gesplan und geregelte Arbeit in Angriff genommen. Ich liess den JSR einberufen und<br />

besprach mit den Jungen offen und frei die Lage, wie sie sich darbot, die Unhaltbarkeit<br />

dieser Lage und die Notwendigkeit ihrer Abhilfe. Ich regte an, darüber nachzudenken,<br />

wie diese Abhilfe geschaffen werden könnte. Die Tatsache, daß mit dem Jungenstadtrat<br />

eine Gruppe von Jungen gegeben war, die immerhin als Auswahl die<br />

bestqualifiziertesten Jungen umfasste, war in zweierlei Hinsicht von entscheidendem<br />

Vorteil:<br />

1. Die Heimleitung erhielt auf dem schnellsten Weg einen Überblick über die gesamte<br />

Situation in Hinblick auf das zu behandelnde Problem, so wie es sich den Jungen<br />

selbst darstellte.<br />

2. Die Heimleitung hatte die Möglichkeit, sich an eine Gruppe von Jungen zu wenden,<br />

das Verständnis für die Notwendigkeit einer Än<strong>der</strong>ung zu wecken und damit die<br />

einflussreichsten Jungen für die neue Zielsetzung zu gewinnen, womit ein sicherer<br />

Start für die Erziehungsarbeit, ein fester Anhaltspunkt und eine klare Aussicht auf den<br />

Erfolg gegeben war.“ (Zielinski 1950: 100 f.)<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> Besprechungen wurden ein Arbeitsreferat und ein Tagesplan<br />

geschaffen. Außerdem wurde zur Verbesserung <strong>der</strong> Sauberkeit eine<br />

Erziehungswoche für Hygiene beschlossen, wofür ein Junge als Hygienereferent<br />

ernannt wurde. Daran schlossen sich später eine Woche <strong>der</strong> Sauberkeit<br />

im Heim und eine Woche <strong>der</strong> Sauberkeit unserer Kleidung an. Etwas später<br />

wurde ein Sportreferent bestellt, <strong>der</strong> die Fußballmannschaft und verschiedene<br />

Spiele organisierte.<br />

Nachdem Zielinski das Heim gut zwei Wochen übernommen hatte, wurde<br />

am 16.3.1948 die bestehende Verfassung ergänzt (mit Ergänzungen abgedruckt<br />

in Zielinski 1950: 96 - 98). Die wesentlichen Ergänzungen waren, daß<br />

die Aufnahme in die Gemeinschaft erst nach dreiwöchiger Probezeit erfolgen<br />

konnte (nicht mußte!) und daß nur diejenigen Jungen zum Bürgermeister<br />

wählbar waren, die (außerhalb des Heims) nicht vorbestraft waren und außerdem<br />

(im Heim) nicht wegen Strafgesetz Artikel 1, Abschnitt 6 623 bestraft waren.<br />

Der erste Artikel <strong>der</strong> ergänzten Verfassung lautete:<br />

„I. Artikel<br />

Abschnitt 1<br />

Alle gesetzgebende Macht, im folgenden garantiert, geht von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Jungenstadt <strong>aus</strong> und kann nur durch die <strong>der</strong> Jungenstadt gesetzten Ziele einer Lerngemeinschaft<br />

begrenzt werden.<br />

Ergänzung vom 16.3.1948<br />

Je<strong>der</strong> Junge, <strong>der</strong> Mitglied <strong>der</strong> Jungenstadt werden will, muß eine Probezeit von 3<br />

Wochen durchmachen. Erst dann kann er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.<br />

Vor Aufnahme wird zur öffentlichen Kritik aufgefor<strong>der</strong>t. Der Jungenstadtrat<br />

623 Der Inhalt dieses Abschnitts wird nicht erläutert.<br />

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