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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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des Gemeinschaftslebens und <strong>der</strong> sozialen Beziehungen untereinan<strong>der</strong>. Dadurch<br />

verwirklichen die Republiken bereits einen großen Teil des Reformpädagogischen<br />

Programms, und zwar in recht radikaler Form.<br />

Auch die an<strong>der</strong>en Programmpunkte, vom mo<strong>der</strong>nen Lehrplan über kameradschaftliche<br />

Erzieher mit großem psychologischen Verständnis bis zur starken<br />

(!) Betonung von produktiven und kreativen Tätigkeiten (Arbeit!) werden<br />

meist radikal realisiert.<br />

Selbstregierung tritt praktisch nur gemeinsam mit an<strong>der</strong>en reformpädagogischen<br />

Programmpunkten auf, und einzelne Republiken werden von verschiedensten<br />

Gesichtspunkten <strong>aus</strong> auch als Beispiele von Arbeitserziehung, psychotherapeutischer<br />

Erziehung, als Schulen etc. beschrieben und meist durch<strong>aus</strong><br />

nicht als fest abgegrenzte eigenständige Kategorie von Einrichtungen betrachtet.<br />

Diese fließenden Grenzen machen es schwer, die Republiken als eigene<br />

Gruppe her<strong>aus</strong>zuarbeiten und abzugrenzen.<br />

3.2. Strafreform<br />

Die Empfehlung von Selbstregierungsmethoden ist sehr häufig verbunden mit<br />

<strong>aus</strong>führlicher Kritik und Zurückweisung <strong>der</strong> älteren und weniger verfeinerten<br />

Auffassung, jedes Vergehen müsse vergolten und gesühnt werden, <strong>der</strong> Übeltäter<br />

müsse in strenger Disziplin gehalten werden. Solche Auffassungen sind<br />

mit Selbstregierung unvereinbar, werden aber auch heute manchmal noch<br />

vertreten.<br />

Ich fasse die - in <strong>der</strong> Regel p<strong>aus</strong>chale - Kritik unterschiedlicher Autoren 31<br />

kurz zusammen.<br />

Eine moralphilosophische Betrachtungsweise geht davon <strong>aus</strong>, daß Menschen<br />

die Willensfreiheit besitzen, sich <strong>aus</strong> freien Stücken willentlich für das<br />

Gute zu entscheiden. Entscheiden sie sich stattdessen freiwillig für das Böse<br />

o<strong>der</strong> das Verbrechen, so muß diese moralische Schuld durch Vergeltung<br />

(Buße, Sühne) am Täter <strong>aus</strong>geglichen und abgewaschen werden. Man kann<br />

sich dies als Ausgleich auf einem imaginären moralischen Schuldkonto vorstellen,<br />

wo das Verbrechen durch eine gleichwertige Schädigung des Verbrechers<br />

an Freiheit, Geld und Gesundheit <strong>aus</strong>geglichen wird.<br />

Zumindest soweit Kin<strong>der</strong> und jugendliche Täter betroffen sind, wurde diese<br />

alte spekulative Schuld-und-Sühne-Auffassung im 19. Jahrhun<strong>der</strong>t lang-<br />

31 vor allem in Schriften von Wills, Holl und Bernfeld.<br />

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