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Leibniztag - edoc-Server der BBAW - Berlin-Brandenburgische ...

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partner die Einwilligung in die Än<strong>der</strong>ung des Vertrages verlangen, durch die dem<br />

Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.<br />

(2) [Widmet sich <strong>der</strong> „Angemessenheit <strong>der</strong> Vergütung“.]<br />

(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und<br />

2 abweicht, kann <strong>der</strong> Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten<br />

Vorschri� en � nden auch Anwendung, wenn sie durch an<strong>der</strong>weitige Gestaltungen<br />

umgangen werden. Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht<br />

für je<strong>der</strong>mann einräumen.<br />

(4) Der Urheber hat keinen Anspruch nach Absatz 1 Satz 3, soweit die Vergütung für<br />

die Nutzung seiner Werke tarifvertraglich bestimmt ist.<br />

Ausschließliche Nutzungsrechte dür� en demzufolge also gar nicht honorarfrei übertragen<br />

bzw. in Anspruch genommen werden. Der Abstand zwischen den – zum Schutz<br />

<strong>der</strong> Autoren gedachten – Vorstellungen des Gesetzgebers und <strong>der</strong> wissenscha� lichen<br />

Alltags-Praxis ist eklatant. Er zeigt aber auch sehr deutlich den Unterschied zwischen<br />

den mit privatem Einsatz und Risiko geschaff enen urheberrechtlichen Gütern und<br />

<strong>der</strong> öff entlich geför<strong>der</strong>ten Forschungsarbeit auf. Der Publikationsausschuss wird die<br />

weitere Diskussion dieses Aspektes in <strong>der</strong> <strong>BBAW</strong> abwarten, um sie dann bei seiner<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Verlags- bzw. Autoren- und Herausgeber-Verträge zu berücksichtigen.<br />

4. Abschließend sei noch einmal auf die von <strong>der</strong> <strong>BBAW</strong> allen Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen<br />

und Mitglie<strong>der</strong>n angebotene Hilfe hingewiesen, ihre wissenscha� lichen<br />

Ergebnisse frei öff entlich zugänglich zu machen. Für die elektronische Publikation<br />

ihrer Arbeiten stehen in <strong>der</strong> <strong>BBAW</strong> ihre Webseite sowie unser <strong>edoc</strong>-<strong>Server</strong> zur Verfügung.<br />

Auf diesen können Text- und Bilddokumente eingestellt und <strong>der</strong> interessierten<br />

Öff entlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wissenscha� sverwaltung und <strong>der</strong><br />

Bereich Kommunikation helfen dabei gerne. Sie for<strong>der</strong>n gegebenenfalls vom Verlag<br />

die elektronischen Satzdaten an (was deshalb gegebenenfalls vorher vertraglich vereinbart<br />

worden sein muss) und veranlassen die elektronische Veröff entlichung.<br />

Dieser Service steht den Akademiemitglie<strong>der</strong>n, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

auch im Falle eigener Autorenverträge mit Verlagen zur Verfügung, um ihre elektronischen<br />

Rechte zu wahren. Die genannten Vertragsmuster und Eckpunkte können<br />

auch dabei behil� ich sein. Die Akademie bittet, für die elektronische Publikation solcher<br />

eigenen Veröff entlichungen ebenfalls den <strong>edoc</strong>-<strong>Server</strong> <strong>der</strong> Akademie als einen<br />

kostenfreien und langfristig sicheren Zugang zu nutzen.<br />

246 | Berichte aus den Gremien

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