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Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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A: ANMERKUNGEN 21<br />

35. +Das späte Rom* (1993) und se<strong>in</strong>e Geschichte wird von Cameron ausführlich beschrieben. Wer sich also hierfür<br />

näher <strong>in</strong>teressiert, den möchte ich auf ihn verweisen.<br />

36. Die Angabe <strong>in</strong> eckigen Klammer bezieht sich auf das Kapitel (röm. Ziffer) sowie den betreffenden Abschnitt (arab.<br />

Ziffer).<br />

37. Konstant<strong>in</strong>, <strong>der</strong> von 324–337 herrschte, verlagerte se<strong>in</strong>en Herrschaftssitz nach Byzanz, das damit zur zweiten,<br />

<strong>der</strong> christlichen Reichshauptstadt wurde und <strong>in</strong> Konstant<strong>in</strong>opel umbenannt wurde.<br />

38. Als weitere Sekundärliteratur habe ich folgende Werke benutzt: Wolfgang Stürmer: Natur und Gesellschaft im<br />

Denken des Hoch- und Spätmittelalters sowie Alexan<strong>der</strong> Passer<strong>in</strong> D’Entrèves: The Medieval Contribution to Political<br />

Thought.<br />

39. Late<strong>in</strong> war im Mittelalter die l<strong>in</strong>gua franca <strong>in</strong> allen Bereichen <strong>der</strong> Wissenschaft.<br />

40. Hierzu heißt es an e<strong>in</strong>er Stelle se<strong>in</strong>es Kommentars zu den ethisch-politischen Schriften des Aristoteles: +Die geistliche<br />

Gewalt und die weltliche leiten sich beide aus <strong>der</strong> göttlichen Gewalt her; und darum ist die weltliche Gewalt <strong>der</strong><br />

geistlichen <strong>in</strong>soweit unterworfen, als sie ihr von Gott unterstellt ist, das heißt <strong>in</strong> den Angelegenheiten, die das Selenheil<br />

betreffen. In Angelegenheiten aber, die das bürgerliche Wohl betreffen, muß man <strong>der</strong> weltlichen mehr gehorchen<br />

als <strong>der</strong> geistlichen nach jenem Herrenwort […] ›Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!‹* (Zitiert nach Miethke: Politische<br />

Theorien im Mittelalter; S. 88)<br />

41. In dem bereits zitierten Artikel von Miethke (Politische Theorien im Mittelalter) erfolgt auch e<strong>in</strong>e relativ ausführliche<br />

Darstellung des Verhältnisses von Kirche und Staat, die mir als Grundlage für me<strong>in</strong>e (knappen) Ausführungen diente.<br />

Weitere Angaben macht auch z.B. Heer: Mittelalter; S. 631–677. Zur ständischen Sozialordnung mit ihrer durch<br />

Geburt weitgehend festgelegten sozialen Position des e<strong>in</strong>zelnen vgl. Bosl: Die Gesellschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschichte des Mittelalters;<br />

S. 44–83 sowie Borst: Lebensformen im Mittelalter; S. 268–280. Bosl weist allerd<strong>in</strong>gs darauf h<strong>in</strong>, daß die Statik <strong>der</strong><br />

mittelalterlichen Gesellschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel überschätzt wird (vgl. ebd.; S. 44ff.). E<strong>in</strong>e gute Sammlung von illustrierenden<br />

Quellentexten zum gesamten Spektrum des +Leben[s] im Mittelalter* f<strong>in</strong>det sich bei Pitz (1990). Auch die politische<br />

Ordnung im Mittelalter wird aus vielen <strong>der</strong> hier enthaltenen Quellen deutlich, die ich als duale und fragmentisierte<br />

Herrschaft charakterisieren möchte: Sie ist e<strong>in</strong>e duale Herrschaft, weil eben neben den weltlichen Instanzen auch<br />

die Kirche auf politischer Ebene Macht und E<strong>in</strong>fluß besaß (vgl. hierzu exemplarisch die Quellen zum Kampf um die<br />

Stadtherrschaft <strong>in</strong> Worms zwischen Kaiser Otto II. und dem Bischof von Worms, ebd.; S. 192–208). Und sie ist e<strong>in</strong>e<br />

fragmentisierte Herrschaft, weil die Könige und Kaiser des Mittelalters ke<strong>in</strong>e umfassende Macht über ihr Territorium<br />

hatten, da sie, um sich die Unterstützung des Adels zu sichern, Lehen vergeben mußten (als Belege können hier z.B.<br />

die Quellen zum Lehenssystem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Karol<strong>in</strong>gerzeit dienen, ebd.; S. 118–133). Gerade zum Wandel <strong>der</strong> Herrschaftsstrukturen<br />

im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit (also dem Zeitabschnitt, dem die meisten <strong>der</strong> hier behandelten<br />

Autoren zuzurechnen s<strong>in</strong>d) macht Elias detaillierte Angaben (vgl. Über den Prozeß <strong>der</strong> Zivilisation; Band 2).<br />

42. Beide begründen (im Gegensatz zu Marsilius) e<strong>in</strong>e Absetzungsmöglichkeit des Königs für den Fall, daß dieser gegen<br />

das Naturrecht verstößt (Ockham) bzw. sich <strong>der</strong> Sünde verschrieben hat (Wyclif).<br />

43. Was diesen Teil <strong>der</strong> Argumentation von Marsilius betrifft, so steht er hier<strong>in</strong> noch <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> von Thomas<br />

von Aqu<strong>in</strong> vorgegebenen L<strong>in</strong>ie. Auch Thomas plädierte für e<strong>in</strong>e ungespaltene monarchische Herrschaft (vgl. Über<br />

die Herrschaft <strong>der</strong> Fürsten; Kap. 2–6).<br />

44. Marsilius verweist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf e<strong>in</strong>e Stelle im vierten Buch <strong>der</strong> +<strong>Politik</strong>*, wo es heißt: +[…] daher<br />

darf man nicht alle, we<strong>der</strong> die Gewählten noch die durch das Los bestimmten, als Beamte [Vorsteher] bezeichnen,<br />

wie etwa zuvör<strong>der</strong>st die Priester, das ist [die s<strong>in</strong>d] nämlich ganz an<strong>der</strong>s neben die bürgerlichen Ämter anzusetzen<br />

[…]* (S. 237 [1299a]). Von Marsilius nicht zitiert wird allerd<strong>in</strong>gs <strong>der</strong> vorausgehende Halbsatz, <strong>der</strong> lautet: +Denn die<br />

bürgerliche Geme<strong>in</strong>schaft bedarf vieler Vorsteher […]* (ebd.). Ihm war schließlich daran gelegen, e<strong>in</strong>e ungeteilte<br />

monarchische Herrschaft zu legitimieren und zu begründen.<br />

45. Ich werde mich (wie auch im vorangegangenen Abschnitt) auf e<strong>in</strong>ige zentrale Denker und ihr Verständnis des<br />

Politischen beschränken.

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