Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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20 POLITIK IN DER (POST-)MODERNE 19. Die Erreichung der Eudaimonia ist nach Aristoteles natürlich auch auf dem Weg der philosophischen Wesensschau (theoria) möglich (und dies sogar in ganz ausgezeichneter Weise), doch ist ein Leben in Hingabe an die Theoria (bios theoretikos) – aufgrund der dafür notwendigen intellektuellen und materiellen Voraussetzungen – nicht für alle verwirklichbar. 20. Die +Politik*stellt kein konsistentes Werk des Aristoteles dar, sondern ist vielmehr eine Textmontage aus nachgelassenen Schriften. 21. Was die Herrschaft über Frauen und Kinder betrifft, so macht Aristoteles allerdings gewisse Einschränkungen: Obwohl +das Männliche […] von Natur aus führungsgeeigneter als das Weibliche* (Politik; S. 101 [1259b]) ist, gleicht die Herrschaft über die Frau doch der Herrschaft in der Polis, denn auch Frauen sind ja grundsätzlich Freie. Das Regiment über die Kinder erfolgt dadagene nach Art der königlichen Herrschaft, weil +das Ältere und Reife […] mehr [ist] als das Jüngere und Unreife* (ebd.). 22. Das Zitat stammt aus Condorcets +Entwurf einer historischen Darstellung der Fortschritte des menschlichen Geistes* (1795). 23. Eine detaillierte Biographie Ciceros gibt Christian Habicht in: Cicero der Politiker. 24. Die Angabe in eckiger Klammer bezeichnet das Buch (röm. Ziffer) sowie die Seitenzahl (arab. Ziffer) der verbindlichen Standardausgabe. 25. Die Kategorie des Naturrechts ist allerdings bereits aus dem Werk Platons und Aristoteles’ bekannt. 26. Sein politisches Engagement bringt ihm nicht nur 58 v. Chr. eine vorübergehende Verbannung ein, sondern er wird auch – kurze Zeit nach Caesar – aus politischen Motiven ermordet. 27. Es werden hier mehrere Phasen unterschieden. Meine Angaben beziehen sich auf die klassische Phase (287–133 v. Chr.) bzw. die späte römische Republik (ca. 200 v. Chr. bis 30 v. Chr.). 28. Die zwei Konsuln waren für die allgemeine Staatsverwaltung, die Leitung der gesamten Exekutive sowie die Kriegführung zuständig. Die Prätoren hatten Aufgaben als Gerichtsherrn, Heerführer und Statthalter. Den Ädilen kam die Aufsicht über die Tempel, die Marktaufsicht und die Aufsicht über Spiele und Feste zu. Die Quästoren waren Verwaltungsbeamte im Finanzsektor. Die Gesamtaufsicht über das Staatsvermögen war aber in den Händen der Zensoren, die auch die Steuern festlegten. In Krisenzeiten war ein Diktatorenamt mit uneingeschränkter Amtsgewalt vorgesehen. 29. In späterer Zeit waren seine Beschlüsse allerdings faktisch bindend. 30. Später wurden auch Vertreter des Plebs in den 300 Mitglieder unfassenden Senats-Rat entsandt. 31. Vgl. zur Verfassung der klassischen Republik vgl. Christ: Die Römer; S. 28–37. Zum letztgenannten Aspekt der sozial-politischen Spannungen vgl. Alföldy: Römische Sozialgeschichte; S.62–84. 32. Caesar war ohne Auftrag in seinen Feldzug aufgebrochen. Vor allem auf Betreiben seines Nachfolgers als Konsul, Pompeius, wurde er nach seiner Rückkehr zum Staatsfeind erklärt, doch Caesar kapitulierte nicht und konnte in einer vier Jahre dauernden, für alle Seiten sehr verlustreichen kriegerischen Auseinandersetzung schließlich den Sieg davontragen. 33. Sein +richtiger* Name lautete Gaius Octavianus. 34. Eine Diskussion der politischen Philosophie und Praxis in Rom aus verschiedenen Perspektiven und auch unter Würdigung des Beitrags von Caesar findet sich in dem von Richard Klein herausgegebenen Band +Das Staatsdenken der Römer* (1966). In Ergänzung dazu sind die politisch-biographischen Skizzen zu Cäsar (sowie Cicero und Augustus) Christian Meiers in +Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar* (1980) aufschlußreich.

A: ANMERKUNGEN 21 35. +Das späte Rom* (1993) und seine Geschichte wird von Cameron ausführlich beschrieben. Wer sich also hierfür näher interessiert, den möchte ich auf ihn verweisen. 36. Die Angabe in eckigen Klammer bezieht sich auf das Kapitel (röm. Ziffer) sowie den betreffenden Abschnitt (arab. Ziffer). 37. Konstantin, der von 324–337 herrschte, verlagerte seinen Herrschaftssitz nach Byzanz, das damit zur zweiten, der christlichen Reichshauptstadt wurde und in Konstantinopel umbenannt wurde. 38. Als weitere Sekundärliteratur habe ich folgende Werke benutzt: Wolfgang Stürmer: Natur und Gesellschaft im Denken des Hoch- und Spätmittelalters sowie Alexander Passerin D’Entrèves: The Medieval Contribution to Political Thought. 39. Latein war im Mittelalter die lingua franca in allen Bereichen der Wissenschaft. 40. Hierzu heißt es an einer Stelle seines Kommentars zu den ethisch-politischen Schriften des Aristoteles: +Die geistliche Gewalt und die weltliche leiten sich beide aus der göttlichen Gewalt her; und darum ist die weltliche Gewalt der geistlichen insoweit unterworfen, als sie ihr von Gott unterstellt ist, das heißt in den Angelegenheiten, die das Selenheil betreffen. In Angelegenheiten aber, die das bürgerliche Wohl betreffen, muß man der weltlichen mehr gehorchen als der geistlichen nach jenem Herrenwort […] ›Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!‹* (Zitiert nach Miethke: Politische Theorien im Mittelalter; S. 88) 41. In dem bereits zitierten Artikel von Miethke (Politische Theorien im Mittelalter) erfolgt auch eine relativ ausführliche Darstellung des Verhältnisses von Kirche und Staat, die mir als Grundlage für meine (knappen) Ausführungen diente. Weitere Angaben macht auch z.B. Heer: Mittelalter; S. 631–677. Zur ständischen Sozialordnung mit ihrer durch Geburt weitgehend festgelegten sozialen Position des einzelnen vgl. Bosl: Die Gesellschaft in der Geschichte des Mittelalters; S. 44–83 sowie Borst: Lebensformen im Mittelalter; S. 268–280. Bosl weist allerdings darauf hin, daß die Statik der mittelalterlichen Gesellschaft in der Regel überschätzt wird (vgl. ebd.; S. 44ff.). Eine gute Sammlung von illustrierenden Quellentexten zum gesamten Spektrum des +Leben[s] im Mittelalter* findet sich bei Pitz (1990). Auch die politische Ordnung im Mittelalter wird aus vielen der hier enthaltenen Quellen deutlich, die ich als duale und fragmentisierte Herrschaft charakterisieren möchte: Sie ist eine duale Herrschaft, weil eben neben den weltlichen Instanzen auch die Kirche auf politischer Ebene Macht und Einfluß besaß (vgl. hierzu exemplarisch die Quellen zum Kampf um die Stadtherrschaft in Worms zwischen Kaiser Otto II. und dem Bischof von Worms, ebd.; S. 192–208). Und sie ist eine fragmentisierte Herrschaft, weil die Könige und Kaiser des Mittelalters keine umfassende Macht über ihr Territorium hatten, da sie, um sich die Unterstützung des Adels zu sichern, Lehen vergeben mußten (als Belege können hier z.B. die Quellen zum Lehenssystem in der Karolingerzeit dienen, ebd.; S. 118–133). Gerade zum Wandel der Herrschaftsstrukturen im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit (also dem Zeitabschnitt, dem die meisten der hier behandelten Autoren zuzurechnen sind) macht Elias detaillierte Angaben (vgl. Über den Prozeß der Zivilisation; Band 2). 42. Beide begründen (im Gegensatz zu Marsilius) eine Absetzungsmöglichkeit des Königs für den Fall, daß dieser gegen das Naturrecht verstößt (Ockham) bzw. sich der Sünde verschrieben hat (Wyclif). 43. Was diesen Teil der Argumentation von Marsilius betrifft, so steht er hierin noch in Einklang mit der von Thomas von Aquin vorgegebenen Linie. Auch Thomas plädierte für eine ungespaltene monarchische Herrschaft (vgl. Über die Herrschaft der Fürsten; Kap. 2–6). 44. Marsilius verweist in diesem Zusammenhang auf eine Stelle im vierten Buch der +Politik*, wo es heißt: +[…] daher darf man nicht alle, weder die Gewählten noch die durch das Los bestimmten, als Beamte [Vorsteher] bezeichnen, wie etwa zuvörderst die Priester, das ist [die sind] nämlich ganz anders neben die bürgerlichen Ämter anzusetzen […]* (S. 237 [1299a]). Von Marsilius nicht zitiert wird allerdings der vorausgehende Halbsatz, der lautet: +Denn die bürgerliche Gemeinschaft bedarf vieler Vorsteher […]* (ebd.). Ihm war schließlich daran gelegen, eine ungeteilte monarchische Herrschaft zu legitimieren und zu begründen. 45. Ich werde mich (wie auch im vorangegangenen Abschnitt) auf einige zentrale Denker und ihr Verständnis des Politischen beschränken.

20 POLITIK IN DER (POST-)MODERNE<br />

19. Die Erreichung <strong>der</strong> Eudaimonia ist nach Aristoteles natürlich auch auf dem Weg <strong>der</strong> philosophischen Wesensschau<br />

(theoria) möglich (und dies sogar <strong>in</strong> ganz ausgezeichneter Weise), doch ist e<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> H<strong>in</strong>gabe an die Theoria (bios<br />

theoretikos) – aufgrund <strong>der</strong> dafür notwendigen <strong>in</strong>tellektuellen und materiellen Voraussetzungen – nicht für alle<br />

verwirklichbar.<br />

20. Die +<strong>Politik</strong>*stellt ke<strong>in</strong> konsistentes Werk des Aristoteles dar, son<strong>der</strong>n ist vielmehr e<strong>in</strong>e Textmontage aus nachgelassenen<br />

Schriften.<br />

21. Was die Herrschaft über Frauen und K<strong>in</strong><strong>der</strong> betrifft, so macht Aristoteles allerd<strong>in</strong>gs gewisse E<strong>in</strong>schränkungen:<br />

Obwohl +das Männliche […] von Natur aus führungsgeeigneter als das Weibliche* (<strong>Politik</strong>; S. 101 [1259b]) ist, gleicht<br />

die Herrschaft über die Frau doch <strong>der</strong> Herrschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Polis, denn auch Frauen s<strong>in</strong>d ja grundsätzlich Freie. Das Regiment<br />

über die K<strong>in</strong><strong>der</strong> erfolgt dadagene nach Art <strong>der</strong> königlichen Herrschaft, weil +das Ältere und Reife […] mehr [ist] als<br />

das Jüngere und Unreife* (ebd.).<br />

22. Das Zitat stammt aus Condorcets +Entwurf e<strong>in</strong>er historischen Darstellung <strong>der</strong> Fortschritte des menschlichen Geistes*<br />

(1795).<br />

23. E<strong>in</strong>e detaillierte Biographie Ciceros gibt Christian Habicht <strong>in</strong>: Cicero <strong>der</strong> <strong>Politik</strong>er.<br />

24. Die Angabe <strong>in</strong> eckiger Klammer bezeichnet das Buch (röm. Ziffer) sowie die Seitenzahl (arab. Ziffer) <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Standardausgabe.<br />

25. Die Kategorie des Naturrechts ist allerd<strong>in</strong>gs bereits aus dem Werk Platons und Aristoteles’ bekannt.<br />

26. Se<strong>in</strong> politisches Engagement br<strong>in</strong>gt ihm nicht nur 58 v. Chr. e<strong>in</strong>e vorübergehende Verbannung e<strong>in</strong>, son<strong>der</strong>n er<br />

wird auch – kurze Zeit nach Caesar – aus politischen Motiven ermordet.<br />

27. Es werden hier mehrere Phasen unterschieden. Me<strong>in</strong>e Angaben beziehen sich auf die klassische Phase (287–133<br />

v. Chr.) bzw. die späte römische Republik (ca. 200 v. Chr. bis 30 v. Chr.).<br />

28. Die zwei Konsuln waren für die allgeme<strong>in</strong>e Staatsverwaltung, die Leitung <strong>der</strong> gesamten Exekutive sowie die Kriegführung<br />

zuständig. Die Prätoren hatten Aufgaben als Gerichtsherrn, Heerführer und Statthalter. Den Ädilen kam die Aufsicht<br />

über die Tempel, die Marktaufsicht und die Aufsicht über Spiele und Feste zu. Die Quästoren waren Verwaltungsbeamte<br />

im F<strong>in</strong>anzsektor. Die Gesamtaufsicht über das Staatsvermögen war aber <strong>in</strong> den Händen <strong>der</strong> Zensoren, die auch die<br />

Steuern festlegten. In Krisenzeiten war e<strong>in</strong> Diktatorenamt mit une<strong>in</strong>geschränkter Amtsgewalt vorgesehen.<br />

29. In späterer Zeit waren se<strong>in</strong>e Beschlüsse allerd<strong>in</strong>gs faktisch b<strong>in</strong>dend.<br />

30. Später wurden auch Vertreter des Plebs <strong>in</strong> den 300 Mitglie<strong>der</strong> unfassenden Senats-Rat entsandt.<br />

31. Vgl. zur Verfassung <strong>der</strong> klassischen Republik vgl. Christ: Die Römer; S. 28–37. Zum letztgenannten Aspekt <strong>der</strong><br />

sozial-politischen Spannungen vgl. Alföldy: Römische Sozialgeschichte; S.62–84.<br />

32. Caesar war ohne Auftrag <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Feldzug aufgebrochen. Vor allem auf Betreiben se<strong>in</strong>es Nachfolgers als Konsul,<br />

Pompeius, wurde er nach se<strong>in</strong>er Rückkehr zum Staatsfe<strong>in</strong>d erklärt, doch Caesar kapitulierte nicht und konnte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

vier Jahre dauernden, für alle Seiten sehr verlustreichen kriegerischen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung schließlich den Sieg davontragen.<br />

33. Se<strong>in</strong> +richtiger* Name lautete Gaius Octavianus.<br />

34. E<strong>in</strong>e Diskussion <strong>der</strong> politischen Philosophie und Praxis <strong>in</strong> Rom aus verschiedenen Perspektiven und auch unter<br />

Würdigung des Beitrags von Caesar f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> dem von Richard Kle<strong>in</strong> herausgegebenen Band +Das Staatsdenken<br />

<strong>der</strong> Römer* (1966). In Ergänzung dazu s<strong>in</strong>d die politisch-biographischen Skizzen zu Cäsar (sowie Cicero und Augustus)<br />

Christian Meiers <strong>in</strong> +Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar* (1980) aufschlußreich.

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