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Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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KAP. 3: DIE ANTINOMIEN +KLASSISCHER* POLITIK IN DER GLOBALEN RISIKOGESELLSCHAFT 261<br />

und e<strong>in</strong>er Aufsplitterung <strong>der</strong> Parteienlandschaft zeigt (wo nicht, wie <strong>in</strong> den USA, das Mehrheits-<br />

75<br />

wahlrecht solche zentrifugalen Tendenzen abmil<strong>der</strong>t). Aber nicht nur die Hervorbr<strong>in</strong>gung<br />

e<strong>in</strong>er funktionsfähigen Regierung (d.h. die manifeste Funktion <strong>der</strong> politischen Wahl) wird<br />

so erschwert. Aufgrund <strong>der</strong> mangelnden +Beteiligung* kann aus dem Wahlritual immer weniger<br />

Legitimität abgeleitet werden, und se<strong>in</strong>e (latente) Funktion <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heitsstiftung wird geschwächt.<br />

Die Delegitimierung <strong>der</strong> politischen Institutionen schreitet damit voran und die mit ihnen<br />

verknüpften Verfahren zur E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Individuen verlieren an Wirksamkeit, während<br />

sich an<strong>der</strong>erseits auch ke<strong>in</strong>e neuen, auf an<strong>der</strong>en Ebenen angesiedelten Mechanismen <strong>der</strong><br />

Inklusion (wie etwa durch e<strong>in</strong>e aktive Selbstbeteiligung <strong>der</strong> Bürger) abzeichnen, da – durch<br />

die ökonomische Entbettung <strong>der</strong> Individualisierung – nur wenige ihre Abwendung von <strong>der</strong><br />

etablierten <strong>Politik</strong> mit subpolitischem Engagement +kompensieren* (siehe auch unten sowie<br />

S. 198f.). Die subpolitische +Entgrenzung* des Politischen, die schon an sich e<strong>in</strong>e ambivalente<br />

Ersche<strong>in</strong>ung ist (siehe Abschnitt 5.2), trifft also auf e<strong>in</strong> ökonomisches Hemmnis, was die <strong>in</strong>nere<br />

Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeit des Prozesses zusätzlich erhöht. 76<br />

Das ist, grob skizziert, <strong>der</strong> Problemkreis, aus dem das politische Dilemma <strong>der</strong> Individualisierung<br />

erwächst, dem sich dieser Abschnitt widmen wird. Niklas Luhmanns Überlegungen zum Zusam-<br />

menhang zwischen +Inklusion und Exklusion* (1994) sollen hier nun als Ausgangspunkt für<br />

e<strong>in</strong>e etwas weiter ausholende Betrachtung genommen werden: Luhmann legt dar, daß <strong>in</strong><br />

segmentären und stratifizierten Gesellschaften soziale Inklusion bzw. Exklusion über e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>fache Zugehörigkeitsbestimmung geregelt ist. Denn so wie jedes Individuum quasi automatisch<br />

durch die (meist mit Geburt erworbene) Zugehörigkeit zu e<strong>in</strong>em spezifischen Gesellschafts-<br />

segment, e<strong>in</strong>er Kaste, e<strong>in</strong>em Stand etc. vollständiger Teil des +sozialen Körpers* wird, so fallen<br />

all jene, die nicht auf e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artige Zugehörigkeit verweisen können, aus dem sozialen<br />

Zusammenhang weitgehend heraus o<strong>der</strong> werden nur am Rand geduldet (vgl. ebd.; S. 21ff.). 77<br />

An<strong>der</strong>s (differenzierter) stellt sich die Situation <strong>in</strong> <strong>der</strong> funktional differenzierten (d.h. unserer<br />

+mo<strong>der</strong>nen*) Gesellschaft dar. Die Inklusion erfolgt hier nicht vermittelt über e<strong>in</strong>e den sozialen<br />

Status umfassend def<strong>in</strong>ierende Gruppenzugehörigkeit, son<strong>der</strong>n sie wird den nach getrennten<br />

Logiken und Regeln operierenden autonomen Teilsystemen <strong>der</strong> Gesellschaft überlassen (vgl.<br />

ebd.; S. 25ff.). Das aber bedeutet gleichzeitig: Die Zugehörigkeit zu e<strong>in</strong>em sozialen Teilsystem<br />

führt nicht notwendig zur Aufnahme <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Teilsysteme (so folgt etwa aus dem Staats-<br />

bürgerstatus ke<strong>in</strong>e bestimmte Religionszugehörigkeit, und aus <strong>der</strong> Berufsposition können ke<strong>in</strong>e

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