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Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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KAP. 2: ZUR DIALEKTIK VON SOZIO-ÖKONOMISCHEM WANDEL UND POLITISCHER STATIK 103<br />

konflikt nur latent hält, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Legitimationskrise (vgl. S. 96–105). Diese Spannung zwischen<br />

+Faktizität und Geltung* (1992) weist auf e<strong>in</strong>en konstitutiven Zusammenhang des Rechts mit<br />

politischer Macht h<strong>in</strong> (vgl. S. 167). Denn Recht benötigt, um sich faktische Geltung zu<br />

verschaffen, e<strong>in</strong>e Durchsetzungs<strong>in</strong>stanz. Staatliche Macht tritt deshalb +nicht […] von außen<br />

neben das Recht, son<strong>der</strong>n wird von diesem vorausgesetzt, und sie etabliert sich selber <strong>in</strong><br />

88<br />

Formen des Rechts* (ebd.; S. 168). Soweit besteht allerd<strong>in</strong>gs noch relative Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

zwischen Habermas und <strong>der</strong> gängigen Rechtstheorie. Es ergibt sich für ihn damit aber auch<br />

e<strong>in</strong>e problematische Verb<strong>in</strong>dung von Zwang und normativem Geltungsanspruch:<br />

+Politische Herrschaft stützt sich auf e<strong>in</strong> Drohpotential, das von kasernierten Gewaltmitteln gedeckt<br />

ist; gleichzeitig läßt sie sich aber durch Recht autorisieren.* (Ebd.; S. 171)<br />

Die Unterschiede zwischen <strong>der</strong> zu Beg<strong>in</strong>n dargestellten, systemtheoretisch <strong>in</strong>spirierten Sichtweise<br />

Luhmanns und dieser kritischen Interpretation des Verhältnisses von Recht und <strong>Politik</strong> durch<br />

Habermas s<strong>in</strong>d augenfällig. Umso erstaunlicher ist es, daß beide <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zentralen Punkt<br />

übere<strong>in</strong>stimmen, nämlich daß sie die Grundlage <strong>der</strong> Legitimität von Recht nicht <strong>in</strong> bestimmten,<br />

mit moralisch-ethischen Pr<strong>in</strong>zipien korrelierenden Inhalten erkennen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung<br />

e<strong>in</strong>es (demokratischen) Verfahrensmodus bei <strong>der</strong> Rechtsetzung (vgl. ebd.; S. 169 sowie Luhmann:<br />

Legitimation durch Verfahren; S. 27ff.). Doch ist natürlich für Habermas, an<strong>der</strong>s als für Luhmann,<br />

nicht die +Zersplitterung und Absorption von Protesten* (ebd.; S. 116) <strong>der</strong> positiv gedeutete<br />

und als (sozialtechnologische) Legitimation h<strong>in</strong>reichende Zweck <strong>der</strong> +demokratischen* Verfahrens-<br />

weise (vgl. ebd.; S. 155ff.). Vielmehr beruht die legitimitätsstiftende Wirkung tatsächlich demo-<br />

kratischer (d.h. diskursiver) und nicht lediglich demokratisch genannter Verfahren gemäß Haber-<br />

mas auf <strong>der</strong>en <strong>in</strong>härenter (normativer) Gültigkeit (vgl. Faktizität und Geltung; S. 367). Habermas<br />

legt also e<strong>in</strong> normatives, +deliberatives* Demokratieverständnis zugrunde, das auf se<strong>in</strong>er Diskurs-<br />

theorie aufbaut (siehe auch S. XL), und grenzt von diesem re<strong>in</strong> +empirische* Demokratiemodelle<br />

explizit ab (vgl. ebd.; S. 349–366).<br />

Die Begründung von (rechtlicher) Legitimität aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung bestimmter Verfahren ist<br />

aber me<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach problematisch. Entwe<strong>der</strong> muß, wie bei Habermas, <strong>in</strong>direkt auf<br />

außerrechtliche Normen rekurriert werden, womit man auch gleich die B<strong>in</strong>dung des Rechts<br />

89<br />

an ethische Pr<strong>in</strong>zipien hätte for<strong>der</strong>n können. O<strong>der</strong> die Argumentation gerät, wie bei Luhmann,<br />

zur Apologie des Faktischen. Das +demokratische* Verfahren <strong>der</strong> Wahl und die Gesetzgebung

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