09.12.2012 Aufrufe

Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

98 POLITIK IN DER (POST-)MODERNE<br />

und Entsprechung ökonomischer Globalisierung im Bereich <strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen <strong>Politik</strong> zu verdeut-<br />

lichen. Dabei zeigte sich, daß zwar e<strong>in</strong> Interpretationsspielraum besteht, allerd<strong>in</strong>gs viele An-<br />

zeichen tatsächlich dafür sprechen, daß die (<strong>in</strong>ner)politische Entwicklung nicht mit dem<br />

ökonomischen Wandel – vor allem <strong>der</strong> transnationalen Expansion <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzmärkte – Schritt<br />

hält. Im folgenden Abschnitt sollen nun, als zweiter Analyseschritt dieser Ökologie <strong>der</strong> <strong>Politik</strong>,<br />

die dom<strong>in</strong>anten Tendenzen im Rechtssystem sowie <strong>der</strong>en politische Implikationen und Bezüge<br />

dargestellt werden.<br />

Auch das Rechtssystem ist Teil des politischen Mesosystems und vor allem <strong>in</strong>stitutionell noch<br />

sehr viel enger mit dem politischen System verflochten als das Wirtschaftssystem (dessen Akteure<br />

weit autonomer handeln und das nicht, wie das Rechtssystem, <strong>der</strong> <strong>Politik</strong> – durch die<br />

Rechtsetzungskompetenz <strong>der</strong> Legislative – logisch untergeordnet ist). Es fällt aufgrund <strong>der</strong><br />

engen Verflechtung sogar schwer, überhaupt e<strong>in</strong>e Trennl<strong>in</strong>ie zwischen Rechtssystem und<br />

<strong>Politik</strong> zu ziehen. Wie aber schon zu Beg<strong>in</strong>n dieses Kapitels festgestellt wurde, dient mir die<br />

trennende Unterscheidung zwischen verschiedenen Subsystemen ohneh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zig als analytisches<br />

und heuristisches +Kontrastmittel*, die zudem weniger +Realität* wi<strong>der</strong>spiegelt, son<strong>der</strong>n an<br />

die Selbstbeschreibungen <strong>der</strong> Systemakteure angelehnt ist.<br />

Das Beharren auf Trennung gilt beson<strong>der</strong>s ausgeprägt für das Rechtssystem sog. +Rechtsstaaten*.<br />

In diesen ist die staatliche Gewalt an das Gesetz gebunden, und sie s<strong>in</strong>d nach dem Pr<strong>in</strong>zip<br />

78<br />

<strong>der</strong> Gewaltenteilung organisiert. Der Rechtsstaat kann deshalb primär als e<strong>in</strong> formales +Ideal*<br />

angesehen werden, das sich als Modell für Staatlichkeit so weit durchgesetzt hat, daß sich<br />

selbst diktatorische Regime, d.h. Staaten <strong>in</strong> denen die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> politischen<br />

Herrschaft als +gewaltsam* empfunden wird und das praktische Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> +Willkürlichkeit*<br />

regiert, meist (verfassungsmäßig) den Anstrich <strong>der</strong> Rechtsstaatlichkeit geben – entwe<strong>der</strong> um<br />

ihr Akzeptanz-Defizit +rechtlich* zu kompensieren o<strong>der</strong>, wenn man so will, um e<strong>in</strong>drucksvoll<br />

zu demonstrieren, daß sich +echte* Rechtsstaatlichkeit eben nicht nur auf e<strong>in</strong> formales Pr<strong>in</strong>zip<br />

erstreckt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>e politisch-praktische bzw. zum<strong>in</strong>dest +praxologische* Entsprechung<br />

haben muß (siehe zum Begriff <strong>der</strong> +Praxologie* S. 104 sowie Abschnitt 5.3).<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Gewaltenteilung stellt im liberalen Denken sozusagen die +objektive* <strong>in</strong>sti-<br />

tutionell-formelle Absicherung des (materiellen) Rechtsstaats dar. Die Vorstellung <strong>der</strong> Notwen-<br />

digkeit e<strong>in</strong>er Auftrennung <strong>der</strong> staatlichen Gewalt zum Schutz des Bürgers vor Willkür, wurde<br />

erstmals durch John Locke explizit mit e<strong>in</strong>em formal-theoretischen Gewaltenteilungsmodell

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!