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Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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KAP. 1: POLITIK – ETYMOLOGIE UND SEMANTIK EINES +RECYCLINGFÄHIGEN* BEGRIFFS 31<br />

werden, da <strong>der</strong> freie Wille als Grundlage des Sittlichen selbstgesetzgebend und die Vernunft<br />

autonom und ke<strong>in</strong>esfalls zweckgebunden (an e<strong>in</strong>em bestimmten Ziel orientiert) ist. Wohl<br />

aber kann e<strong>in</strong> formales Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Moral aufgezeigt werden, das für Kant <strong>in</strong> den berühmten<br />

kategorischen Imperativ mündet:<br />

82<br />

+Handle nur nach <strong>der</strong>jenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es<br />

Gesetz werde.* (Grundlegung <strong>der</strong> Metaphysik <strong>der</strong> Sitten; S. 279)<br />

Bzw. <strong>in</strong> abgewandelter Form:<br />

+Handle so, als ob die Maxime de<strong>in</strong>er Handlungen durch de<strong>in</strong>en Willen zum allgeme<strong>in</strong>en Naturgesetze<br />

werden sollte.* (Ebd.)<br />

Dem auf Pr<strong>in</strong>zipien a priori beruhenden Naturgesetz, <strong>in</strong> welchem die Sittlichkeit gefaßt ist,<br />

steht nun aber das positive, statutarische bürgerliche Gesetz (möglicherweise) entgegen, das<br />

se<strong>in</strong>e Gültigkeit (Legalität) durch den Willen des Gesetzgebers erhält. Dieses Gesetz ist nur<br />

dann moralisch, wenn es auch durch e<strong>in</strong>en freiwilligen Vertrag <strong>der</strong> Bürger zustande hätte<br />

83<br />

kommen können und den Imperativen des Naturrechts gerecht wird, denn:<br />

+Das Naturrecht im Zustande e<strong>in</strong>er bürgerlichen Verfassung […] kann durch die statutarischen Gesetze<br />

<strong>der</strong> letzteren nicht Abbruch leiden.* (Rechtslehre; S. 59)<br />

Doch das heißt nicht, daß Kant e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>standsrecht <strong>der</strong> Bürger gegen obrigkeitsstaatliche<br />

Willkür befürwortet. Im Gegenteil:<br />

+[…] <strong>der</strong> Herrscher im Staat hat gegen den Untertan lauter Rechte und ke<strong>in</strong>e […] Pflichten […] Wi<strong>der</strong><br />

84<br />

das gesetzgebende Oberhaupt gibt es […] ke<strong>in</strong>en rechtmäßigen Wi<strong>der</strong>stand des Volkes […] Der<br />

Grund <strong>der</strong> Pflicht des Volkes, selbst den für unerträglich gehaltenen Mißbrauch dennoch zu ertragen,<br />

liegt dar<strong>in</strong>: daß se<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>stand […] selbst niemals an<strong>der</strong>s als gesetzwidrig […] gedacht werden muß.<br />

Denn um zu demselben befugt zu se<strong>in</strong>, müßte e<strong>in</strong> öffentliches Gesetz vorhanden se<strong>in</strong>, welches diesen<br />

Wi<strong>der</strong>stand […] erlaubte, d.i. die oberste Gesetzgebung enthielte e<strong>in</strong>e Bestimmung <strong>in</strong> sich, nicht<br />

die oberste zu se<strong>in</strong> […] * (Rechtslehre; S. 125ff.)<br />

Wie Kant ist auch <strong>der</strong> bereits dem 19. Jahrhun<strong>der</strong>t zuzurechnende Philosoph Georg Wilhelm<br />

85<br />

Friedrich Hegel (1770–1831) e<strong>in</strong> Apologet autoritärer Staatsmacht. Die Legitimität dieser

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