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Politik in der (Post-)Moderne - edition fatal

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18 POLITIK IN DER (POST-)MODERNE<br />

Der August<strong>in</strong>ermönch und Schüler des Thomas, Aegidius Romanus (ca. 1245–1316), hat<br />

es schließlich unternommen, den päpstlichen Universalanspruch, <strong>der</strong> während des Pontifikats<br />

von Bonifaz VIII. (1294–1303) noch e<strong>in</strong>mal vehement vorgetragen wurde, mit se<strong>in</strong>em Traktat<br />

+De ecclesiastica potestate* scholastisch zu untermauern. Gegen Ende des 14. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

strebt aber (gewissermaßen als Vorgeschmack zur sich anbahnenden Reformation) auch die<br />

theoretische Entwicklung unaufhaltsam <strong>in</strong> Richtung Neuzeit. Ansätze dazu f<strong>in</strong>den sich z.B.<br />

42<br />

bei Wilhelm von Ockham und John Wyclif. Am deutlichsten tritt diese Tendenz aber bei<br />

Marsilius von Padua (ca. 1290–1343) zutage. Zwar stellt er 1324 <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Schrift +Defensor<br />

pacis* (Verteidiger des Friedens) ebenfalls den Ordnungsgedanken <strong>in</strong> den Mittelpunkt, doch<br />

versuchte er erstmals so etwas wie e<strong>in</strong>en Primat <strong>der</strong> <strong>Politik</strong> zu begründen – e<strong>in</strong>e gefährliche<br />

Provokation <strong>der</strong> Kirche, die er mit e<strong>in</strong>er Verurteilung wegen Häresie bezahlen mußte und<br />

so gezwungen war, sich unter die Obhut Ottos von Bayern zu begeben, dem er se<strong>in</strong>e Schrift<br />

gewidmet hatte.<br />

Welche Begründung gibt Marsilius von Padua für se<strong>in</strong>e damals so +revolutionär* anmutende<br />

For<strong>der</strong>ung für e<strong>in</strong>en +Primat <strong>der</strong> <strong>Politik</strong>*? – Wie erwähnt, betrachtet auch Marsilius Friede<br />

und Ordnung als höchste Güter und bef<strong>in</strong>det sich dar<strong>in</strong> selbstverständlich noch ganz im E<strong>in</strong>klang<br />

mit <strong>der</strong> Tradition seit August<strong>in</strong>us. Se<strong>in</strong>er Auffassung nach können beide jedoch nur dann<br />

wirklich gedeihen, wenn die Führung des Geme<strong>in</strong>wesens ungespalten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hand vere<strong>in</strong>igt<br />

liegt:<br />

+In e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zigen Stadt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Staat darf es nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Regierung geben […]*<br />

(Verteidiger des Friedens; Band 1, S. 205 [Kap. 17, § 1]) 43<br />

Diese ungeteilte Herrschaft gebührt nun aber gemäß Marsilius unzweifelhaft den weltlichen<br />

Instanzen und nicht <strong>der</strong> Kurie. Die päpstlichen Machtansprüche, die unter Verweis auf die<br />

pontifikale Nachfolge Christi als +König <strong>der</strong> Könige* (Offenbarung 19,16) erhoben werden,<br />

weist er <strong>in</strong> klaren Worten zurück:<br />

+Denn ke<strong>in</strong>em römischen […] Bischof, ke<strong>in</strong>em Priester o<strong>der</strong> geistlichem Diener als solchem kommt<br />

[…] das zw<strong>in</strong>gende Regierungsamt zu […]* (Verteidiger des Friedens; Band 1, S. 245 [Kap. 19, § 12])<br />

Zur Unterstützung se<strong>in</strong>er Argumentation sucht er Rückhalt bei Aristoteles, denn schon gemäß<br />

diesem sei die priesterliche Amtsausübung vom politischen Amt zu trennen und zu unterscheiden,

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