Gunnebo Katalog
Betriebsanleitung für LAM Traversen, Spreizen etc. gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen. – Starre und verstellbare Balkentraversen aus Stahl gem. EN 13155 – Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten Vor jeder Inbetriebnahme: Traverse durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden, Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte, Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten. Bei mehr als 20.000 Lastwechseln: Rücksprache mit Lieferant. Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR 500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155. Traversen ohne Typenschild oder mit unleserlicher Tragkraftangabe dürfen nicht verwendet werden; Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit der Traverse niemals überschreiten. Verboten ist der Transport von flüssigen Massen oder Schüttgut sowie der Einsatz von Traversen außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter chemischen Einflüssen, wie Säuren, Laugen und Dämpfen. Nur lastsymmetrische Teile anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen; nur für Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen und Anschlagmittel verwenden. Der Lastschwerpunkt muß genau unter dem Kranhaken liegen, die Lastanschlagstellen genau unter den Traversenhaken; ein Schiefhang der Traverse von maximal 5 ist zulässig. Jeglicher Schrägzug mit der Traverse ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein "Kippschlag" beim Wenden von Lasten; beim Verfahren der Traverse sicherstellen, daß die Last nicht pendelt und nirgends anstößt. Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken. Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden: Gefahr des Aufbiegens; Aufhängeglieder und -ösen müssen im Haken frei beweglich sein. Überprüfung und Instandsetzung von Traversen nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr, sowie zusätzlich nach besonderen Vorfällen wie Überlastung, Beschädigung und nach jeder Reparatur (entspr.Betriebssicherheitsverordnung/Gefährdungsanalyse). 2013 2:74
Betriebsanleitungen Betriebsanleitung für SKLI gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen. Der isolierte Kugellagerdrallfänger Typ SKLI mit 1000 Volt Isolationsleistung ist ein Bauteil aus dem umfangreichen SK- Programm 2 Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten Vor jeder Inbetriebnahme: Kugellagerdrallfänger durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden, Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte, Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten. Bei mehr als 20.000 Lastwechseln: Rücksprache mit Lieferant. Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR 500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155 Kugellagerdrallfänger mit unleserlicher Bauteilbezeichnung bzw. Tragkraftangabe dürfen nicht verwendet werden; Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Kugellagerdrallfänger niemals überschreiten. Verboten ist der Transport von flüssigen Massen oder Schüttgut sowie der Einsatz von Kugellagerdrallfänger außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter chemischen Einflüssen, wie Säuren, Laugen und Dämpfen. Nur lastsymmetrische Teile anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen; nur für Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen und Anschlagmittel verwenden. Der Lastschwerpunkt muß genau unter dem Kranhaken liegen, ein Schiefhang des Kugellagerdrallfänger von maximal 5 ist zulässig. Jeglicher Schrägzug mit dem Kugellagerdrallfänger ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein "Kippschlag" beim Wenden von Lasten; beim Verfahren des Kugellagerdrallfänger sicherstellen, daß die Last nicht pendelt und nirgends anstößt. Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken. Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden: Gefahr des Aufbiegens; Aufhängeglieder und - ösen müssen im Haken frei beweglich sein. Überprüfung und Instandsetzung des Kugellagerdrallfänger nur durch befähigte Personen; Prüfung spätestens nach einem Jahr, sowie zusätzlich nach besonderen Vorfällen wie Überlastung, Beschädigung, nur durch Hersteller. (entspr. Betriebssicherheitsverordnung/Gefährdungsanalyse) 2013 2:75
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Betriebsanleitungen<br />
Betriebsanleitung für SKLI<br />
gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG<br />
Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und<br />
Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen.<br />
Der isolierte Kugellagerdrallfänger Typ SKLI mit 1000 Volt Isolationsleistung<br />
ist ein Bauteil aus dem umfangreichen SK- Programm<br />
2<br />
Bestimmungsgemäße Verwendung: Nur zum Anschlagen und Heben von<br />
Lasten<br />
Vor jeder Inbetriebnahme: Kugellagerdrallfänger durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden,<br />
Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte,<br />
Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom<br />
Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten. Bei mehr als 20.000 Lastwechseln:<br />
Rücksprache mit Lieferant.<br />
Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR<br />
500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155<br />
Kugellagerdrallfänger mit unleserlicher Bauteilbezeichnung bzw. Tragkraftangabe dürfen nicht<br />
verwendet werden;<br />
Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Kugellagerdrallfänger niemals überschreiten.<br />
Verboten ist der Transport von flüssigen Massen oder Schüttgut sowie der Einsatz von<br />
Kugellagerdrallfänger außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter<br />
chemischen Einflüssen, wie Säuren, Laugen und Dämpfen.<br />
Nur lastsymmetrische Teile anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen; nur für<br />
Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen und Anschlagmittel<br />
verwenden.<br />
Der Lastschwerpunkt muß genau unter dem Kranhaken liegen, ein Schiefhang des<br />
Kugellagerdrallfänger von maximal 5 ist zulässig.<br />
Jeglicher Schrägzug mit dem Kugellagerdrallfänger ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein<br />
"Kippschlag" beim Wenden von Lasten; beim Verfahren des Kugellagerdrallfänger sicherstellen, daß<br />
die Last nicht pendelt und nirgends anstößt.<br />
Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen<br />
Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei<br />
Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken.<br />
Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden: Gefahr des Aufbiegens; Aufhängeglieder und -<br />
ösen müssen im Haken frei beweglich sein.<br />
Überprüfung und Instandsetzung des Kugellagerdrallfänger nur durch befähigte Personen;<br />
Prüfung spätestens nach einem Jahr, sowie zusätzlich nach besonderen Vorfällen wie Überlastung,<br />
Beschädigung, nur durch Hersteller.<br />
(entspr. Betriebssicherheitsverordnung/Gefährdungsanalyse)<br />
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