Gunnebo Katalog
Betriebsanleitung für Absetzkipperhaken GKC & BKGC gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen. Nur zum Anschlagen und Heben von Absetzcontainer nach DIN 30720 Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist generell verboten ! Die Standfestigkeit und Gleichgewichtslage des Containers sind beim Einsatz zu berücksichtigen! Vor jedem Anheben ist die vorschriftsmäßige Verriegelung aller Haken zu prüfen. Das „Ziehen“ oder „Drehen“ der Last ist grundsätzlich verboten ! Vor jeder Inbetriebnahme: Absetzkipperhaken durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden, Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte, Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten. Bei mehr als 20.000 Lastwechseln: Rücksprache mit Lieferant. Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR 500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155 Absetzkipperhaken mit unleserlicher Bauteilbezeichnung bzw. Tragkraftangabe dürfen nicht verwendet werden; Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Absetzkipperhaken niemals überschreiten. Verboten ist der Transport von flüssigen Massen sowie der Einsatz von Absetzkipperhaken außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter chemischen Einflüssen, wie Säuren, Laugen und Dämpfen. Nur lastsymmetrische Container anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen. Nur für Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden. Ein Schiefhang der Last ist nicht zulässig. Jeglicher Schrägzug ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein "Kippschlag" beim Wenden von Lasten; beim Verfahren ist sicherzustellen, daß die Last nirgends anstößt. Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken. Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden: Gefahr des Aufbiegens; Aufhängeglieder und - ösen müssen frei beweglich sein. Überprüfung und Instandsetzung Gemäß BGR 500 Pkt.2.8 sind die Absetzkipperhaken mindestens 1x pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. Hierbei sind beschädigte Teile durch Originalteile zu ersetzen. Der Nachweis der jährlichen Prüfung ist zu dokumentieren. 2013 2:72
Betriebsanleitungen Betriebsanleitung für Staplerhaken GSE und GSD gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen. Nur zum Anschlagen und Heben von Lasten Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist generell verboten ! 2 Mit den Staplerhaken Typ GSE und GSD können alle gängigen Staplertypen unter Beachtung der Gebrauchsanleitung schnell in ein sicheres Hebezeug umgerüstet werden. Diese Sonderlösung ist für spezielle Anwendungsfälle möglich, sofern weiterhin die Vorschriften für den Einsatz von Gabelstaplern sowie die UVV für Lastaufnahme-und Anschlagmittel berücksichtigt werden. Typ GSE zur Anwendung auf einem Staplerzinken Typ GSD zur Anwendung auf zwei Staplerzinken Der Staplerhaken ist auf die Gabelzinken des Staplers aufzuschieben und mittels der Feststellschraube seitlich an der Gabelzinke fest zu klemmen! Der Einsatz der Staplerhaken ist nur in Verbindung mit einem Stapler und ausschließlich zum Heben, transportieren und Senken von Lasten im angegebenen Tragfähigkeitsbereich zulässig ! Die Standfestigkeit und Gleichgewichtslage des Staplers sind beim Einsatz zu berücksichtigen! Das „Ziehen“ oder „Drehen“ der Last ist grundsätzlich verboten ! Vor jeder Inbetriebnahme: Staplerhaken durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden, Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte, Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten. Bei mehr als 20.000 Lastwechseln: Rücksprache mit Lieferant. Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR 500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155. Staplerhaken ohne Typenschild oder mit unleserlicher Tragkraftangabe dürfen nicht verwendet werden; Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Staplerhakens niemals überschreiten. Verboten ist der Transport von flüssigen Massen oder Schüttgut sowie der Einsatz von Staplerhaken außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter chemischen Einflüssen, wie Säuren, Laugen und Dämpfen. Nur lastsymmetrische Teile anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen. Nur für Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen und Anschlagmittel verwenden. Der Lastschwerpunkt muß genau unter dem Staplerhaken liegen, ein Schiefhang der Last ist nicht zulässig. Jeglicher Schrägzug ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein "Kippschlag" beim Wenden von Lasten; beim Verfahren ist sicherzustellen, daß die Last nicht pendelt und nirgends anstößt. Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken 2013 2:73
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Betriebsanleitung für<br />
Absetzkipperhaken GKC & BKGC<br />
gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG<br />
Die folgenden Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Anschlagmitteln und<br />
Lastaufnahmemitteln sind den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Vorschriften zu entnehmen.<br />
Nur zum Anschlagen und Heben von Absetzcontainer nach DIN 30720<br />
Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist generell verboten !<br />
Die Standfestigkeit und Gleichgewichtslage des Containers sind beim Einsatz zu<br />
berücksichtigen! Vor jedem Anheben ist die vorschriftsmäßige Verriegelung aller Haken zu<br />
prüfen. Das „Ziehen“ oder „Drehen“ der Last ist grundsätzlich verboten !<br />
Vor jeder Inbetriebnahme: Absetzkipperhaken durch sorgfältige Sichtkontrolle auf Schäden,<br />
Vollständigkeit und Festsitz aller beweglichen Teile – insbesondere Sicherungssplinte,<br />
Hakensicherungen und dgl. – und Funktionssicherheit überprüfen; Benutzungsverbot bei nicht vom<br />
Hersteller durchgeführten Schweiß- und Reparaturarbeiten.<br />
Bei mehr als 20.000 Lastwechseln: Rücksprache mit Lieferant.<br />
Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der BGR<br />
500, Kap. 2.8(VBG 9a) und EN 13155<br />
Absetzkipperhaken mit unleserlicher Bauteilbezeichnung bzw. Tragkraftangabe dürfen nicht<br />
verwendet werden; Lastgewicht ermitteln: Die zulässige Tragfähigkeit des Absetzkipperhaken<br />
niemals überschreiten.<br />
Verboten ist der Transport von flüssigen Massen sowie der Einsatz von Absetzkipperhaken<br />
außerhalb des Temperaturbereichs von –20 bis +100 C und unter chemischen Einflüssen, wie<br />
Säuren, Laugen und Dämpfen.<br />
Nur lastsymmetrische Container anschlagen, da sonst Gefahr unzulässiger Lastbewegungen. Nur<br />
für Lastgewicht und Zugrichtung ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden.<br />
Ein Schiefhang der Last ist nicht zulässig.<br />
Jeglicher Schrägzug ist untersagt, keine Lasten losreißen, kein "Kippschlag" beim Wenden von<br />
Lasten; beim Verfahren ist sicherzustellen, daß die Last nirgends anstößt.<br />
Beschlag- und Zubehörteile an Anschlagmitteln: Benutzungsverbot bei mechanischen<br />
Beschädigungen, Verformung, Beschädigungen an Sicherungen sowie bei<br />
Querschnittsminderungen von 5 v.H. und mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und Haken.<br />
Haken dürfen nicht an der Spitze belastet werden: Gefahr des Aufbiegens; Aufhängeglieder und -<br />
ösen müssen frei beweglich sein.<br />
Überprüfung und Instandsetzung Gemäß BGR 500 Pkt.2.8 sind die Absetzkipperhaken mindestens<br />
1x pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. Hierbei sind beschädigte Teile durch Originalteile zu<br />
ersetzen. Der Nachweis der jährlichen Prüfung ist zu dokumentieren.<br />
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