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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen, Stunden- und Studienpläne Wintersemester 1930/31

Sächsische Technische Hochschule zu Dresden einschl. Abteilung Forstliche Hochschule Tharandt

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Anmeldung.<br />

Die Anmeldungen von Studierenden, Zuhörern <strong>und</strong> Hospitanten erfolgen zu Beginn<br />

jedes Semesters im Sehetariat. Für die Studierenden <strong>der</strong> Abteilung Forstliche Hochschule<br />

Tharandt kann dies auch beim Sekretariat <strong>der</strong> Forstlichen Hochschule Tharandt<br />

erfolgen. Dabei sind von Studierenden <strong>und</strong> Zuhörern <strong>der</strong> Nachweis ausreichen<strong>der</strong> Vorbildung,<br />

nach Besuch an<strong>der</strong>er Hochschulen <strong>der</strong>en Abgangszeugnis, amtliche Zeugnisse<br />

über das Lebensalter <strong>und</strong> die Führung, von Hospitanten Nachweise über die Schul- <strong>und</strong><br />

sonstige Vorbildung <strong>und</strong> ein amtliches Zeugnis über die Führung in Urschrift<br />

einzureichen.<br />

Annahme von <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong>.<br />

Die näheren Bestimmungen hierüber sind aus <strong>der</strong> Studienordnung <strong>und</strong> aus den Anschlägen<br />

am Schwarzen Brett zu ersehen.<br />

Die Wahl <strong>der</strong> <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> ist freigestellt. Jedoch wird empfohlen,<br />

bei <strong>der</strong> Auswahl die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einschlägigen Prüfungsordnung <strong>und</strong> die V orbemerkungen<br />

zu den im Vorlesungsverzeichnis enthaltenen <strong>Studienpläne</strong>n zu beachten. Der<br />

von Studierenden <strong>und</strong> Zuhörern im Semester zu zahlende Honorarbetrag muß mindestens<br />

den einfachen Gebührensatz für 3 Wochenst<strong>und</strong>en erreichen. Das Nähere über die Einrichtung<br />

des Studiums ist aus den <strong>Studienpläne</strong>n zu ersehen o<strong>der</strong> bei den Abteilungsvorständen<br />

zu erfragen.<br />

Leibesübungen.<br />

Von dem Hochschulturn- <strong>und</strong> Sportlehrer werden pfiichtmäßige <strong>und</strong> wahlfreie<br />

Leibesübungen durchgeführt.<br />

Für die Studierenden des höheren Schulamts findet ein Turn- <strong>und</strong> Spielleiter­<br />

Lehrgang statt. Ausgenommen hiervon sind die Studierenden <strong>der</strong> turnerisch-wissenschaftlichen<br />

Richtung.<br />

1. Turn- <strong>und</strong> "pielleiter-Lehrgang.<br />

Dieser ist lt. ministerieller Verordnung vom 3. 9.2 verbindlich für die Studierenden<br />

des höheren Schulamts <strong>der</strong> mathematisch-physikalischen, chemischen, zeichnerischwissenschaftlichen<br />

<strong>und</strong> musikalisch-wissenschaftlichen Richtung. Diese Bestimmung<br />

findet erstmalig auf Kandidaten Anwendung, die mit dem Winter-Semester 1928/29 in<br />

ihr 4. Studienhalbjahr eingetreten sind. Die Testaterteilung erfolgt, wenn eine regelmäßige<br />

Teilnahme an den· angekündigten <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Übungen</strong> nachgewiesen wird. Verbindlich<br />

sind: je 1 St<strong>und</strong>e Hallenturnen <strong>und</strong> Winterspiele im <strong>Wintersemester</strong> <strong>und</strong> je<br />

1 St<strong>und</strong>e Turnspiele für Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe VI-nb <strong>und</strong> Kampfspiele für Oberstufe<br />

lIa- I im Sommersemester, ferner die Teilnahme an 3 Wan<strong>der</strong>fahrten. Nichtschwimmern<br />

wird empfohlen, vor Besuch des Lehrgangs 30m Nichtschwimmer-Unterricht teilzunehmen.<br />

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt durch Eintragung in die Belegbogen mit dem<br />

Vermerk "Turn- <strong>und</strong> Spielleiterlehrgang" .<br />

1I. Pflichtmäßige Leibesübungen.<br />

Je<strong>der</strong> reichsdeutsche Studierende hat bei Anmeldung zur Vorprüfung den Nachweis<br />

regelmäßiger Teilnahme an den pfiichtmäßigen Leibesübungen während zweier Semester<br />

zu erbringen.<br />

1. Die pfiichtmäßigen Leibesübungen sind wie jede Übung an <strong>der</strong> Technischen<br />

Hochschule zu belegen. Ein Übertritt während 1 des Semesters zu einer an<strong>der</strong>en<br />

als <strong>der</strong> belegten Übungsst<strong>und</strong>e ist uur in Ausnahmefallen <strong>und</strong> mit Genehmigung<br />

des Hochschulsportlehrers möglich. -<br />

2. Die bei <strong>der</strong> Anmeldung zur Vorprüfung beizubringenden Öbungszengnisse werden<br />

nur erteilt, wenn die regelmäßige Teilna.hme an wöchentlich mindestens je<br />

1 St<strong>und</strong>e in · volkstümlichen <strong>Übungen</strong> <strong>und</strong> Körperschule o<strong>der</strong> Schwimmen im<br />

Sommersemester, im Hallenturnen <strong>und</strong> Schwimmen im <strong>Wintersemester</strong> nach-

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