Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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Projekte und Daueraufgaben 63<br />
Resistenzprüfungen von Stämmen gegen das Rübenzystenälchen fanden im Jahr <strong>2011</strong><br />
nicht statt.<br />
Anzahl untersuchter Proben im Zeitraum von 2000 - <strong>2011</strong><br />
Projektleitung: A. Hermann (IPS 2e)<br />
Projektbearbeitung: A. Hermann, C. Spannbauer, S. Schüchen, P. Leutner (IPS 2e)<br />
Laufzeit: Daueraufgabe<br />
Untersuchungen zum Vollzug der Verordnung (VO) zur Bekämpfung<br />
des Kartoffelzystennematoden<br />
Zielsetzung<br />
Für die Anerkennung eines Pflanzkartoffel-Vermehrungsvorhabens ist eine Untersuchung<br />
der Vermehrungsfläche auf Nematodenbefall rechtlich vorgeschrieben. Seit dem<br />
01.07.2007 bilden die Richtlinie 2007/33/EG und die neue VO zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden<br />
vom 06.10.2010 die rechtlichen Grundlagen <strong>für</strong> die Untersuchungen.<br />
Auf mit Globodera pallida und G. rostochiensis (weißer und gelber Kartoffelzystennematode)<br />
befallenen Flächen dürfen keine Pflanzkartoffeln oder Pflanzen, die zum Verpflanzen<br />
auf andere Flächen bestimmt sind, angebaut werden. Abweichend von diesem<br />
Verbot ist der Anbau von Speise- bzw. Wirtschafts-Kartoffeln erlaubt, wenn die gewählten<br />
amtlich anerkannten Sorten gegen die vorgefundenen Pathotypen des Kartoffelzystennematoden<br />
resistent sind oder der Boden wirksam entseucht wurde, jeweils in Verbindung<br />
mit einer nachfolgenden zweijährigen Anbaupause. Der Nachweis über das Vorkommen<br />
der Gattung Globodera, seiner Arten sowie der Pathotypen erfolgt in Bayern über die Zystenextraktion<br />
nach Fenwick und den Biotest. Für die Untersuchungen ab 2012, <strong>für</strong> den<br />
Anbau 2013, wird das Biotest-Verfahren nur noch <strong>für</strong> die Pathotypenprüfungen verwendet.