Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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Projekte und Daueraufgaben 23<br />
baubetriebe konnten in <strong>2011</strong> auf bereits in den Vorjahren erteilte § 18b-Genehmigungen<br />
zurückgreifen.<br />
Ca. 18 % der Anträge wurden <strong>für</strong> Zierpflanzen und Baumschulgehölze (incl. Weihnachtsbaumkulturen)<br />
gestellt. Beantragt wurden hauptsächlich Fungizide, ein Indiz da<strong>für</strong>, dass in<br />
manchen Betrieben die Probleme mit Resistenzen zunehmen.<br />
Im Obstbau mussten erneut Indikationslücken in Beerenobstkulturen geschlossen werden.<br />
Zwei Drittel der Anträge bezogen sich auf Herbizid- und Fungizidanwendungen in Erdbeeren,<br />
Himbeeren und Johannisbeeren.<br />
Die Zahl der Anträge im Obstbau ist rückläufig, da wichtige Indikationslücken ganz oder<br />
zumindest teilweise durch Genehmigungen nach § 18a PflSchG geschlossen werden konnten.<br />
Lediglich 14 Anträge fielen auf den Anwendungsbereich Golf- und Sportrasen. Da sich<br />
nahezu alle bayerischen Golfclubs an Sammelanträgen des <strong>Bayerische</strong>n Golfverbandes beteiligt<br />
hatten, bestand im Jahr <strong>2011</strong> kein dringender Handlungsbedarf.<br />
56 Genehmigungen wurden nach erneuter Prüfung befristet verlängert.<br />
Seit 2001 wurden insgesamt 6005 Anträge auf § 18b-Genehmigungen gestellt. Im Vergleich<br />
zu 2010 blieb die Zahl der Anträge nahezu unverändert, trotz der Fortschritte im<br />
Schließen von Indikationslücken. Hier<strong>für</strong> gibt es verschiedene Ursachen. So sind die Betriebe<br />
ständig auf der Suche nach Anbaualternativen (z. B. nachwachsende Rohstoffe, Sojabohnen).<br />
Nicht zuletzt sorgt auch die zunehmende Kontrolldichte (Anwendungskontrollen<br />
Pflanzenschutz, Amtliche Lebensmittelüberwachung, Handelskontrollen etc.) da<strong>für</strong>,<br />
dass die Betriebe noch vielmehr als früher die Möglichkeiten der § 18b-Genehmigung<br />
nutzen.<br />
Ein Verfahren, das eine Genehmigung im Einzelfall ermöglicht, wird auch in den kommenden<br />
Jahren als notwendig erachtet.<br />
Projektleitung: Dr. J. Huber (IPS 1b)<br />
Projektbearbeitung: Dr. J. Huber<br />
Laufzeit: Daueraufgabe<br />
Anwendungskontrollen im Pflanzenschutz<br />
Zielsetzung<br />
Nach § 34 PflSchG sind die Länder zuständig <strong>für</strong> die Überwachung der pflanzenschutzrechtlichen<br />
Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.<br />
Die Anwendungskontrollen haben das Ziel, einem nicht sachgerechten Einsatz<br />
von Pflanzenschutzmitteln entgegenzuwirken und dadurch mögliche Gefahren <strong>für</strong> die<br />
Gesundheit von Mensch und Tier sowie <strong>für</strong> den Naturhaushalt abzuwenden.<br />
Methode<br />
Seit dem Jahr 2004 erfolgen die Kontrollen im Rahmen des bundesweit geltenden Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.<br />
Auf der Basis des Handbuchs Pflanzenschutz-Kontrollprogramm<br />
stellt IPS 1b jährlich den bayerischen Kontrollplan auf. Im Kontrollplan werden<br />
die Anzahl der Kontrollen und die Kontrolltatbestände festgelegt. Neben diesen systematischen<br />
Kontrollen finden auch Anlasskontrollen statt. Anlasskontrollen dienen der<br />
Feststellung bzw. Aufklärung von offensichtlichen oder vermuteten Verstößen gegen das<br />
Pflanzenschutzrecht. Die Meldungen bzw. Anzeigen stammen u. a. von der Lebensmittel-