Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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22 Projekte und Daueraufgaben<br />
sen ist. Eine Anwendung außerhalb der festgesetzten Anwendungsgebiete gilt seither als<br />
Ordnungswidrigkeit.<br />
Die Einführung der Indikationszulassung stellte viele gärtnerische Betriebe vor große Bekämpfungsprobleme.<br />
Betroffen waren aber auch landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen.<br />
Trotz aller Erfolge der letzten Jahre, Pflanzenschutzmittel über bundesweit geltende<br />
Genehmigungen nach § 18a PflSchG verfügbar zu machen, existieren nach wie vor<br />
wichtige Bekämpfungslücken.<br />
Zur Schließung dieser Bekämpfungslücken können die Länder Genehmigungen im Einzelfall<br />
nach § 18b PflSchG erteilen.<br />
Methode<br />
In Bayern sind die Anträge auf Genehmigung an das IPS zu richten. Anträge können von<br />
einzelnen Betrieben (Einzelanträge) sowie von juristischen Personen wie z. B. Erzeugergemeinschaften<br />
oder Verbänden (Sammelanträge) gestellt werden. Vor der Entscheidung<br />
über eine Genehmigung holt das IPS beim BVL in Braunschweig eine Stellungnahme ein.<br />
Das BVL prüft in erster Linie, ob bei einer rückstandsrelevanten Anwendung der gesetzlich<br />
festgelegte Rückstandshöchstgehalt eingehalten werden kann. Ferner wird zu Fragen<br />
des Anwenderschutzes und der Auswirkungen auf den Naturhaushalt Stellung bezogen.<br />
Liegt bereits eine Stellungnahme des BVL zu einem gleichlautenden Antrag vor, kann<br />
über den Antrag unmittelbar entschieden werden. Die Entscheidung, ob ein Antrag genehmigt<br />
oder abgelehnt wird, hängt im Wesentlichen von der Stellungnahme des BVL ab.<br />
Die Genehmigungen erfolgen per gebührenpflichtigen Bescheid. Die Genehmigungen sind<br />
auf maximal 3 Jahre befristet. Eine durch Zeitablauf beendete Genehmigung kann bei Bedarf<br />
auf Antrag verlängert werden.<br />
Ergebnisse<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> wurden bei IPS insgesamt 551 Anträge zur Genehmigung eingereicht, davon<br />
ca. 35 % als Sammelanträge. 470 Anträge wurden genehmigt. 81 Anträge wurden aus diversen<br />
Gründen zurückgewiesen. In ca. 35 % dieser Fälle lag bereits eine bundesweit geltende<br />
Genehmigung nach § 18a PflSchG vor. Außerdem können Genehmigungen nur <strong>für</strong><br />
zugelassene Mittel erteilt werden. Eine Zurückweisung erfolgte auch, wenn das BVL bereits<br />
eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hatte. Vom BVL wurden 14 Stellungnahmen<br />
neu eingeholt.<br />
Der Schwerpunkt der Antragstellung (ca. 50 %) lag erstmals im Bereich Ackerbau einschließlich<br />
Energiepflanzen. Standen hier früher der Anbau von Dinkel und der Vermehrungsanbau<br />
von Gräsern im Vordergrund, dominierte diesmal die Nachfrage nach Herbiziden<br />
<strong>für</strong> den Sojaanbau. Von 131 Sojaanträgen konnten 116 auf Basis positiver Stellungnahmen<br />
des BVL genehmigt werden. In Miscanthus stehen nach wie vor keine Pflanzenschutzmittel<br />
über Zulassungen oder §18a-Genehmigungen zur Verfügung. 56 Anträge auf<br />
Herbizideinsatz in Miscanthus konnten genehmigt werden. Herbizideinsatz in Kurzumtriebsplantagen<br />
(Energiewald) ist derzeit nur bei Vorliegen einer § 18b-Genehmigung legal<br />
möglich, da Energiewald weder als Forst- noch als Baumschulkultur gilt. 11 Anträge<br />
<strong>für</strong> Herbizidbehandlungen waren genehmigungsfähig.<br />
Eine Reihe von Landwirten ist auf der Suche nach Alternativen zu Mais als Substrat <strong>für</strong><br />
Biogasanlagen. Dies spiegelt sich wider in Anträgen <strong>für</strong> Herbizidanwendungen in Kulturen<br />
wie Ungarisches Energiegras, Switchgras, Sida oder Durchwachsene Silphie.<br />
Ca. 22 % der Anträge stammten aus dem Gemüsebau, davon mehr als die Hälfte aus dem<br />
Bereich Kräuter. Hier überwogen die Anträge auf Herbizidbehandlungen. Viele Gemüse-