Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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Projekte und Daueraufgaben 123<br />
Kennzeichnung von Holzverpackungsmaterial<br />
Um die Ausbreitung von Schadorganismen mit<br />
Holzverpackungen zu minimieren, wurde der<br />
Internationale Standard ISPM 15 <strong>für</strong> Verpackungsholz<br />
eingeführt. Diese Vorschrift sieht<br />
u. a. die Hitzebehandlung sowie die Kennzeichnung<br />
des Holzes vor. Die Betriebe werden<br />
mindestens einmal jährlich kontrolliert<br />
und geschult.<br />
Ausnahmegenehmigung und Ermächtigung<br />
Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung<br />
<strong>für</strong> den Umgang mit Quarantäneschadorganismen<br />
sowie eine Ermächtigung <strong>für</strong> den<br />
Bezug oder den Versand von Quarantäneschadorganismen<br />
<strong>für</strong> Versuchs-, Forschungs-<br />
oder Züchtungszwecke erteilt werden.<br />
Ergebnisse<br />
Insgesamt sind 1414 Betriebe nach der Pflanzenbeschauverordnung<br />
registriert (siehe Tabelle).<br />
Anzahl der registrierten Betriebe<br />
Sparte Betriebe<br />
Zierpflanzenbau 121<br />
Baumschule 164<br />
Obstbau 21<br />
Gemüsebau 28<br />
Weinbau 15<br />
Kartoffelhandel 110<br />
Holzhandel 82<br />
Holzverpackungsmaterial 678<br />
Fruchthandel 80<br />
Sonstige 115<br />
Gesamt 1414<br />
In Bayern verfügen 294 Betriebe über die Genehmigung Pflanzenpässe selbst auszustellen.<br />
In diesen Betrieben wurden mit Unterstützung der ÄELF sowie der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesanstalt</strong><br />
<strong>für</strong> Weinbau und Gartenbau die Überprüfung der Aufzeichnungen und die<br />
phytosanitären Kontrollen durchgeführt.<br />
Derzeit verfügen 678 Betriebe in Bayern über das Recht, Holzverpackungen mit der amtlichen<br />
Registriernummer zu kennzeichnen. Davon dürfen 225 Betriebe die Hitzebehandlung<br />
des Holzes in eigenen Kammern durchführen. In allen Betrieben wurden die Buch-<br />
und Betriebskontrollen von Forstbeamten der ÄELF durchgeführt. Bei der Abnahme der<br />
Kammern unterstützten externe Prüfunternehmer die LfL. In Zusammenarbeit mit Pflanzenschutzdiensten<br />
anderer Bundesländer wurde ein einheitlicher Prüfbericht entwickelt<br />
und den externen Unternehmen zur Verfügung gestellt, damit sie in ihrer meist Landesgrenzen<br />
überschreitenden Tätigkeit in allen Betrieben dieselben Maßstäbe ansetzen und<br />
eine gleichbleibende Qualität der Prüfungen gewährleistet ist.<br />
Für Arbeiten mit Quarantäneschadorganismen sind 46 Ausnahmen in Bayern genehmigt.<br />
Das Verbringen innerhalb des EU-Binnenmarktes wurde mit 17 Ermächtigungen erlaubt.<br />
Projektleitung: C. Bögel (IPS 4c)<br />
Projektbearbeitung: U. Dürr, J. Reiter, M. Staller, M. Willner (IPS 4c)<br />
Kooperation: Externe Prüfunternehmer, ÄELF, LWG, AFR 1, IPS 2, IPS 4a<br />
Laufzeit: Daueraufgabe