Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...
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122 Projekte und Daueraufgaben<br />
Kartoffelzystennematoden<br />
Die Anzahl der <strong>für</strong> die Pflanzkartoffelanerkennung durchgeführten Untersuchungen und<br />
die Befallsstatistik <strong>für</strong> Gro und Gpa sind im Bericht von IPS 2e zu finden. Für die amtliche<br />
Erhebung zur Feststellung von Gro und Gpa auf Speise- und Wirtschaftskartoffelanbauflächen<br />
in Bayern wurden 119 zufällig ausgewählte Flächen untersucht. Dabei wurden<br />
wie bereits im Vorjahr auf 15 % der Flächen Zysten festgestellt. Die Ermittlung der Lebensfähigkeit,<br />
welche Voraussetzung <strong>für</strong> die Einstufung als Befall ist, ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Im Jahr 2010 mussten 7 % der Flächen als befallen ins amtliche Verzeichnis<br />
eingetragen werden. An bayerischen Kartoffelexporten konnte im Jahr <strong>2011</strong> kein Befall<br />
mit Kartoffelzystennematoden festgestellt werden, in 2010 war es eine Partie mit Befall<br />
gewesen.<br />
Projektleitung: Dr. D. Kaemmerer (IPS 4b)<br />
Projektbearbeitung: R. Burckhardt, U. Eckardt, M. Friedrich-Zorn (IPS 4b); P. Leutner,<br />
S. Schüchen (IPS 2e); M. Huber (IPS 2a)<br />
Kooperation: IPS 2a, IPS 2b, IPS 2c, IPS 2e, IPS 4a, IPS 4c, IPZ 3a, IPZ 6a,<br />
ÄELF, BGD, AFR 1, AIW IT<br />
Laufzeit: Daueraufgabe<br />
Phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt,<br />
Monitoring von Quarantäneorganismen (IPS 4c)<br />
Vollzug der Pflanzenbeschauverordnung<br />
Zielsetzung<br />
Innerhalb der EU soll die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Schadorganismen<br />
von Pflanzen verhindert oder verzögert werden, um in <strong>Landwirtschaft</strong> und Gartenbau eine<br />
hochwertige Produktion zu gewährleisten sowie die Umwelt und die Verbraucher zu<br />
schützen.<br />
Methode<br />
Registrierung von Betrieben<br />
Jeder Betrieb, der innergemeinschaftlich passpflichtige Ware verbringt, der zeugnispflichtige<br />
Ware aus Drittländern einführt oder der Holzverpackungsmaterial entsprechend dem<br />
Internationalen Standard kennzeichnet, muss in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen<br />
sein. Er hat Aufzeichnungen über Zu- und Verkauf vorzunehmen sowie innerbetriebliche<br />
Kontrollen auf den Befall mit gefährlichen Schadorganismen durchzuführen. Das Auftreten<br />
von invasiven gebietsfremden Schadorganismen ist meldepflichtig.<br />
Pflanzenpass<br />
Mit dem Pflanzenpass werden die Freiheit von Quarantäneschadorganismen und die Einhaltung<br />
phytosanitärer Vorschriften bescheinigt. In den registrierten Betrieben werden regelmäßig<br />
die passpflichtigen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie die Einhaltung besonderer<br />
Anforderungen überprüft. Bei Auftreten von Quarantäneschadorganismen oder<br />
Nichteinhaltung der Vorschriften werden Maßnahmen angeordnet.