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Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

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122 Projekte und Daueraufgaben<br />

Kartoffelzystennematoden<br />

Die Anzahl der <strong>für</strong> die Pflanzkartoffelanerkennung durchgeführten Untersuchungen und<br />

die Befallsstatistik <strong>für</strong> Gro und Gpa sind im Bericht von IPS 2e zu finden. Für die amtliche<br />

Erhebung zur Feststellung von Gro und Gpa auf Speise- und Wirtschaftskartoffelanbauflächen<br />

in Bayern wurden 119 zufällig ausgewählte Flächen untersucht. Dabei wurden<br />

wie bereits im Vorjahr auf 15 % der Flächen Zysten festgestellt. Die Ermittlung der Lebensfähigkeit,<br />

welche Voraussetzung <strong>für</strong> die Einstufung als Befall ist, ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Im Jahr 2010 mussten 7 % der Flächen als befallen ins amtliche Verzeichnis<br />

eingetragen werden. An bayerischen Kartoffelexporten konnte im Jahr <strong>2011</strong> kein Befall<br />

mit Kartoffelzystennematoden festgestellt werden, in 2010 war es eine Partie mit Befall<br />

gewesen.<br />

Projektleitung: Dr. D. Kaemmerer (IPS 4b)<br />

Projektbearbeitung: R. Burckhardt, U. Eckardt, M. Friedrich-Zorn (IPS 4b); P. Leutner,<br />

S. Schüchen (IPS 2e); M. Huber (IPS 2a)<br />

Kooperation: IPS 2a, IPS 2b, IPS 2c, IPS 2e, IPS 4a, IPS 4c, IPZ 3a, IPZ 6a,<br />

ÄELF, BGD, AFR 1, AIW IT<br />

Laufzeit: Daueraufgabe<br />

Phytosanitäre Maßnahmen im EU-Binnenmarkt,<br />

Monitoring von Quarantäneorganismen (IPS 4c)<br />

Vollzug der Pflanzenbeschauverordnung<br />

Zielsetzung<br />

Innerhalb der EU soll die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Schadorganismen<br />

von Pflanzen verhindert oder verzögert werden, um in <strong>Landwirtschaft</strong> und Gartenbau eine<br />

hochwertige Produktion zu gewährleisten sowie die Umwelt und die Verbraucher zu<br />

schützen.<br />

Methode<br />

Registrierung von Betrieben<br />

Jeder Betrieb, der innergemeinschaftlich passpflichtige Ware verbringt, der zeugnispflichtige<br />

Ware aus Drittländern einführt oder der Holzverpackungsmaterial entsprechend dem<br />

Internationalen Standard kennzeichnet, muss in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen<br />

sein. Er hat Aufzeichnungen über Zu- und Verkauf vorzunehmen sowie innerbetriebliche<br />

Kontrollen auf den Befall mit gefährlichen Schadorganismen durchzuführen. Das Auftreten<br />

von invasiven gebietsfremden Schadorganismen ist meldepflichtig.<br />

Pflanzenpass<br />

Mit dem Pflanzenpass werden die Freiheit von Quarantäneschadorganismen und die Einhaltung<br />

phytosanitärer Vorschriften bescheinigt. In den registrierten Betrieben werden regelmäßig<br />

die passpflichtigen Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie die Einhaltung besonderer<br />

Anforderungen überprüft. Bei Auftreten von Quarantäneschadorganismen oder<br />

Nichteinhaltung der Vorschriften werden Maßnahmen angeordnet.

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