09.12.2012 Aufrufe

Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

Jahresbericht 2011 - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Projekte und Daueraufgaben 119<br />

nung geregelten Quarantänekrankheiten der Kartoffel festzustellen und ihre Ausbreitung<br />

zu verhindern oder einzudämmen – und das nicht nur in Deutschland sondern weltweit.<br />

Methode<br />

Zu den Quarantäneschadorganismen (QSO) der Kartoffel gehören die Bakterien Clavibacter<br />

michiganensis subsp. sepedonicus (Cms; Bakterielle Ringfäule) und Ralstonia solanacearum<br />

(Rs; Schleimkrankheit), der Pilz Synchytrium endobioticum (Se; Kartoffelkrebs)<br />

sowie die beiden Nematodenarten Globodera rostochiensis und G. pallida (Gro und Gpa;<br />

gelber und weißer Kartoffelzystennematode). Keiner dieser Erreger kann auf dem Feld<br />

wirkungsvoll bekämpft werden. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk der Bekämpfung darauf,<br />

das Pflanzgut frei von QSO zu halten. In den letzten Jahren rückt jedoch auch die<br />

Befallsfreiheit von Konsumkartoffeln weltweit immer stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit,<br />

was eine Intensivierung der<br />

Export- und Importkontrollen nach sich<br />

zieht.<br />

Amtlich gezogene Kartoffelprobe mit Plombe<br />

und Sackanhänger<br />

Intensivierung der Untersuchung von<br />

Kartoffelexporten aus Bayern ab <strong>2011</strong><br />

Bei einem Export von Kartoffeln in ein<br />

Drittland erfolgt grundsätzlich eine Untersuchung<br />

auf alle QSO der Kartoffel.<br />

Die ÄELF vor Ort ziehen die Proben,<br />

welche dann beim BGD oder IPS 2 untersucht<br />

werden. In Abhängigkeit von<br />

der exportierten Menge und den Importvorschriften<br />

des Drittlandes werden<br />

unterschiedlich viele Proben untersucht.<br />

In Bayern wird seit dem Erntejahr<br />

<strong>2011</strong> bei Exporten mehr<br />

Anhangserde auf das Vorkommen von<br />

Kartoffelzystennematoden untersucht<br />

als vorher, nämlich 200-500 cm³ pro Gewichtseinheit Kartoffeln (zwischen 10 und 100 t).<br />

Diese Notwendigkeit ergab sich aus der Tatsache, dass einige Drittländer in den letzten<br />

zwei Jahren nach einer Beanstandung wegen Befalls mit Kartoffelzystennematoden rigoros<br />

Importstopps <strong>für</strong> weitere Kartoffellieferungen aus dem entsprechenden Land verhängt<br />

haben. Oftmals ist in Importvorschriften niedergelegt, welcher gewichtsmäßige Anteil an<br />

Erde den exportierten Kartoffeln höchstens anhaften darf. Dies gilt z.B. auch <strong>für</strong> die Importvorschriften<br />

der Russischen Föderation, wo er bei maximal 2 Prozent liegt. Geringer<br />

Erdanhang wurde in der Vergangenheit toleriert, doch muss <strong>für</strong> die Zukunft empfohlen<br />

werden, Partien vor dem Export in die Länder der Russischen Föderation zu waschen oder<br />

zu bürsten. Eine Untersuchung der Anhangserde auf Kartoffelzystennematoden muss<br />

trotzdem noch erfolgen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!