Chemischer Pflanzenschutz - FNL
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Gibt es Unterschiede bei<br />
der Zulassung und den<br />
erlaubten Rückständen<br />
zwischen Deutschland und<br />
anderen Ländern?<br />
Zusammenarbeit bei Zulassung<br />
Alle Pfl anzenschutzmittel-Wirkstoffe, die in der EU eingesetzt<br />
werden, wurden nach einheitlichen Kriterien geprüft. Diese<br />
beruhen auf der europäischen Pfl anzenschutz-Richtlinie<br />
(91/414/EWG), die die Zulassungsanforderungen festlegt. Eine<br />
Novelle dieser Richtlinie wurde 2009 verabschiedet.<br />
Nationale Behörden bewerten den Wirkstoff im Auftrag der<br />
Kommission, und ein europäischer Sachverständigenausschuss<br />
entscheidet über das Ergebnis. Im Erfolgsfall gelangt<br />
der Wirkstoff auf die sogenannte „Positivliste“ der Europäischen<br />
Gemeinschaft.<br />
Die Mitgliedstaaten erteilen die Zulassung für den Verkauf<br />
des zubereiteten Pfl anzenschutzmittels in ihrem Land. Konkret<br />
bedeutet das, dass ein in Deutschland zugelassenes<br />
Produkt nicht zwangsläufi g auch in Frankreich oder Spanien<br />
verkauft werden darf und umgekehrt. Die Mitgliedstaaten<br />
können aber Mittelzulassungen von Partnerländern anerkennen<br />
und sich damit den aufwändigen Zulassungsprozess ersparen.<br />
Mehr zum Thema: www.fnl.de