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Chemischer Pflanzenschutz - FNL

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In Deutschland sind vier Behörden an der<br />

Zulassung beteiligt:<br />

12<br />

m<br />

• Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft die Wirksamkeit, die<br />

Pfl anzenverträglichkeit und den Nutzen des Mittels.<br />

• Das Umweltbundesamt (UBA) untersucht die Auswirkungen<br />

auf den Naturhaushalt.<br />

• Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kontrolliert<br />

die Auswirkungen auf Mensch und Tier.<br />

• Auf Basis der Empfehlungen dieser Behörden entscheidet<br />

das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

(BVL), ob das Mittel eine amtliche<br />

Zulassung erhält. Wenn nötig, wird diese Zulassung<br />

mit Aufl agen für die Anwender verbunden.<br />

Um die Folgen des Einsatzes von Pfl anzenschutzmitteln bewerten<br />

zu können, müssen auch deren Abbauprodukte ermittelt<br />

und ihre Wirkungen untersucht werden.<br />

Die Behörden lassen Pfl anzenschutzmittel für maximal zehn<br />

Jahre zu. Spätestens dann wird überprüft, ob ein Produkt<br />

bzw. ein Wirkstoff noch den Anforderungen entspricht, die<br />

zu diesem Zeitpunkt an ein sicheres und umweltverträgliches<br />

Pfl anzenschutzmittel gestellt werden. Liegen schon vorher<br />

neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, kann die Zulassung<br />

schon vor Ablauf der 10 Jahre überprüft und ggf. widerrufen<br />

werden.<br />

Mehr zum Thema: www.fnl.de

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