Chemischer Pflanzenschutz - FNL
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In Deutschland sind vier Behörden an der<br />
Zulassung beteiligt:<br />
12<br />
m<br />
• Das Julius Kühn-Institut (JKI) prüft die Wirksamkeit, die<br />
Pfl anzenverträglichkeit und den Nutzen des Mittels.<br />
• Das Umweltbundesamt (UBA) untersucht die Auswirkungen<br />
auf den Naturhaushalt.<br />
• Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kontrolliert<br />
die Auswirkungen auf Mensch und Tier.<br />
• Auf Basis der Empfehlungen dieser Behörden entscheidet<br />
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
(BVL), ob das Mittel eine amtliche<br />
Zulassung erhält. Wenn nötig, wird diese Zulassung<br />
mit Aufl agen für die Anwender verbunden.<br />
Um die Folgen des Einsatzes von Pfl anzenschutzmitteln bewerten<br />
zu können, müssen auch deren Abbauprodukte ermittelt<br />
und ihre Wirkungen untersucht werden.<br />
Die Behörden lassen Pfl anzenschutzmittel für maximal zehn<br />
Jahre zu. Spätestens dann wird überprüft, ob ein Produkt<br />
bzw. ein Wirkstoff noch den Anforderungen entspricht, die<br />
zu diesem Zeitpunkt an ein sicheres und umweltverträgliches<br />
Pfl anzenschutzmittel gestellt werden. Liegen schon vorher<br />
neue wissenschaftliche Erkenntnisse vor, kann die Zulassung<br />
schon vor Ablauf der 10 Jahre überprüft und ggf. widerrufen<br />
werden.<br />
Mehr zum Thema: www.fnl.de