Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Haushaltsplan 2005 Der vom Kreistag vorgegebene Stellenabbau um 10 % (ab 2003 bis zum Jahre 2007) wurde konsequent fortgesetzt (siehe auch Ziff. 4 b dieses Vorberichts). Dieser – formal – planmäßige Haushaltsvollzug 2004 war jedoch nur durch den Einsatz des Erlöses aus dem Verkauf des Kreisalten- und Pflegeheims Kirchzarten in Höhe von 3,5 Mio. EUR und eine globale Minderausgabe (gedeckt durch einen Teil des Jahresergebnisses 2003) in Höhe von 900.000 EUR möglich. Diese einmaligen Einnahmen außer Betracht lassend, weist der Haushalt des Landkreises in 2004 – real - ein Defizit in Höhe von ca. 4,13 Mio. EUR auf! Dieses strukturelle Defizit (dauerhaften Ausgaben stehen lediglich einmalige Einnahmen gegenüber) besteht weiterhin und wird 2005 in voller Höhe zum Tragen kommen. 3. Rahmenbedingungen für den Haushalt 2005 Trotz eines Anstiegs des Wirtschaftswachstums im vergangenen Jahr verharrt die Arbeitslosigkeit auf einem konstant hohen Niveau von über 10 %. Für das Jahr 2005 prognostizieren Bundesregierung und Sachverständigenrat ein Abflachen des Wirtschaftswachstums auf ca. 1,4 % bis 1,7 %. Die Steuerschätzung vom November 2004 geht von weiteren Steuerausfällen für Bund, Länder und Kommunen in 2004 und 2005 in Höhe von 4,8 Mrd. EUR aus. Immer weniger Steuerzahler müssen immer mehr Staatslasten tragen, die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben öffnet sich mehr und mehr. Dies gilt in gleicher Weise für den Bund, die Länder, die Kreise und die Gemeinden. Im Mittelpunkt wird folglich weiterhin die Problematik des gesamten Sozialbereichs stehen (müssen). Trotz vielfältiger Ansätze, nicht zuletzt der Gesundheitsreform 2003 und der Arbeitsmarktreform 2004 (HARTZ IV) ist es bisher nicht gelungen, die sich – nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung – zuspitzende Problematik der Arbeitslosigkeit, Behindertenhilfe, Pflegebedürftigkeit, Jugendhilfe etc. nachhaltig zu entschärfen. In der Konsequenz werden sich für die Land- und Stadtkreise als den letzt verantwortlichen Trägern der Sozialsysteme die Sozialkosten weiter drastisch erhöhen - bei zugleich sinkenden Steuereinnahmen. So notwendig grundlegende und nachhaltig-wirksame gesetzliche Reformen sind, so zentral ist es, bei deren Konzeption das Problem der inzwischen vielfach überbordenden „Umsetzungs-Bürokratie“ von Anfang an zu beachten. Jede noch so gut gemeinte Neuregelung trüge den Keim ihres Scheiterns bereits in sich, führte sie vorrangig zu Schaffung neuer Bürokratien oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Die Frage ob und wer, was, wo und wie, mit welchem Erfolg, zu welchem konkreten Zweck und zu welchen Kosten, zu bearbeiten, zu überprüfen, zu kontrollieren, zu genehmigen oder allgemein zu verwalten hat, darf nicht weiterhin derart vernachlässigt werden, wie dieses z.Zt. der Fall ist. Anderenfalls provozieren selbst die best(gemeint)en Gesetze ihre (Nicht)Umsetzung. Bereits im Juli 2004 wurde dem Kreistag die erste Einschätzung der Eckwerte des Haushaltes 2005 mitgeteilt. Auf Basis der Auswertung des 3. Quartals (per 31. August 2004) sowie des vorläufigen Haushaltserlasses des Landes Baden-Württemberg wurden diese Eckwerte fortgeschrieben und kontinuierlich in die politischen Gremien kommuniziert. Die Ansätze dieses Haushalts sind im wesentlichen auf Grund der Haushaltsprognose vom 31. Oktober, dem Haushaltserlass des Landes vom 11. November, dem Rechnungsergebnis des Landeswohlfahrtsverbandes Baden 2003 sowie den Regelungen zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes abschließend kalkuliert worden. Die Vorgabe des Kreistags, die Integration der Sonderbehörden kostenneutral durchzuführen, ist hierbei vorrangig beachtet worden.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Haushaltsplan 2005 Im Sozialdezernat, namentlich im Bereich des Sozialamts, ergeben sich durch die Auflösung des Landeswohlfahrtsverbands Baden und – insbesondere – das Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gegenüber den Vorjahren vollständig neue Zuständigkeiten. Nachdem der Landkreis auf die Möglichkeit, alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu werden, verzichtet hatte (keine Option), werden diese Aufgaben seit Januar 2005 (sukzessive vollständig) in einer Arbeitsgemeinschaft Breisgau-Hochschwarzwald zusammen mit der Arbeitsagentur wahrgenommen. 4. Verwaltungshaushalt 2005 a) Einnahmen Verwaltungshaushalt Grunderwerbsteuer Im Jahr 2004 ist landesweit das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer erheblich zurückgegangen. Die Verwaltung hofft für 2005 auf eine Konsolidierung auf niedrigem Niveau. Der Ansatz musste daher - der Entwicklung des zweiten Halbjahrs 2004 Rechnung tragend- auf 7,8 Mio. EUR abgesenkt werden Einnahmen nach dem FAG Die im Haushalt veranschlagten Zuweisungen nach §§ 8 und 11 FAG basieren auf dem 2. Entwurf des Haushaltserlass 2005 des Innenministeriums und des Finanzministerium Baden-Württemberg vom 11. November 2004, Grundlage hierfür war die Steuerschätzung aus dem November 2004. Danach sind die Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG mit einem Kopfbetrag von 357 EUR bei einer Ausschüttungsquote von 71,5 % angekündigt. Hierin enthalten sind die Schlüsselzuweisungen, die dem Landkreis zum Ausgleich der Belastungen aus der Übernahme von Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände zufließen, weshalb jeglicher rein nominale Vergleich zu 2004 fehl geht. Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel Im Betrachtungszeitraum von 2001 bis 2005 haben sich die allgemeinen Deckungsmittel wie folgt entwickelt: Einnahmeart 2005 2004 2003 2002 2001 Jagsteuer Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG) Kopfbeträge (§ 11 FAG) Grunderwerbsteuer Kreisumlage Summe Veränderungen gg. VJ 95.000 16.994.900 3.286.100 7.800.000 61.038.100 89.214.100 + 10,12 % 98.000 12.466.700 3.265.300 8.500.000 56.765.200 81.095.200 - 1,06 % 97.038 13.380.975 3.240.378 8.861.983 56.379.272 81.959.646 + 0,55 % 97.439 13.836.708 3.208.277 8.489.019 51.174.841 76.806.284 + 1,60 % 98.700 16.362.398 3.173.843 8.144.580 48.618.473 76.397.994 + 7,88 % Zuweisungen nach §11 Abs. 4 und 5 FAG Zur Abgeltung der Sonderbehördeneingliederung des Jahres 1995 erhält der Landkreis Zuweisungen nach § 11 Abs.4 FAG. Diese belaufen sich in 2005 auf insgesamt 2.637.200 EUR und verringern sich damit – steueraufkommensbedingt - gegenüber dem Vorjahr um 34.700 EUR. Für die interne Verteilung dieser Gesamtsumme ist im Gegensatz zu den früheren Jahren die kostenechte Berechnung des Landes zu Grunde gelegt worden. Die Mittel nach § 11 Abs. 4 FAG sind danach wie folgt den Fachbereichen zugeordnet:

Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald VORBERICHT zum Haushaltsplan 2005<br />

Im Sozialdezernat, namentlich im Bereich des Sozialamts, ergeben sich durch die Auflösung<br />

des Landeswohlfahrtsverbands Baden und – insbesondere – das Inkrafttreten des<br />

Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gegenüber den Vorjahren<br />

vollständig neue Zuständigkeiten. Nachdem der Landkreis auf die Möglichkeit, alleiniger<br />

Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu werden, verzichtet hatte (keine<br />

Option), werden diese Aufgaben seit Januar 2005 (sukzessive vollständig) in einer Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald zusammen mit der Arbeitsagentur wahrgenommen.<br />

4. <strong>Verwaltungshaushalt</strong> 2005<br />

a) Einnahmen <strong>Verwaltungshaushalt</strong><br />

Grunderwerbsteuer<br />

Im Jahr 2004 ist landesweit das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer erheblich zurückgegangen.<br />

Die Verwaltung hofft für 2005 auf eine Konsolidierung auf niedrigem<br />

Niveau. Der Ansatz musste daher - der Entwicklung des zweiten Halbjahrs 2004<br />

Rechnung tragend- auf 7,8 Mio. EUR abgesenkt werden<br />

Einnahmen nach dem FAG<br />

Die im Haushalt veranschlagten Zuweisungen nach §§ 8 und 11 FAG basieren auf<br />

dem 2. Entwurf des Haushaltserlass 2005 des Innenministeriums und des Finanzministerium<br />

Baden-Württemberg vom 11. November 2004, Grundlage hierfür war die Steuerschätzung<br />

aus dem November 2004. Danach sind die Schlüsselzuweisungen nach<br />

§ 8 FAG mit einem Kopfbetrag von 357 EUR bei einer Ausschüttungsquote von 71,5 %<br />

angekündigt. Hierin enthalten sind die Schlüsselzuweisungen, die dem Landkreis zum<br />

Ausgleich der Belastungen aus der Übernahme von Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände<br />

zufließen, weshalb jeglicher rein nominale Vergleich zu 2004 fehl geht.<br />

Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel<br />

Im Betrachtungszeitraum von 2001 bis 2005 haben sich die allgemeinen Deckungsmittel<br />

wie folgt entwickelt:<br />

Einnahmeart 2005 2004 2003 2002 2001<br />

Jagsteuer<br />

Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG)<br />

Kopfbeträge (§ 11 FAG)<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Kreisumlage<br />

Summe<br />

Veränderungen gg. VJ<br />

95.000<br />

16.994.900<br />

3.286.100<br />

7.800.000<br />

61.038.100<br />

89.214.100<br />

+ 10,12 %<br />

98.000<br />

12.466.700<br />

3.265.300<br />

8.500.000<br />

56.765.200<br />

81.095.200<br />

- 1,06 %<br />

97.038<br />

13.380.975<br />

3.240.378<br />

8.861.983<br />

56.379.272<br />

81.959.646<br />

+ 0,55 %<br />

97.439<br />

13.836.708<br />

3.208.277<br />

8.489.019<br />

51.174.841<br />

76.806.284<br />

+ 1,60 %<br />

98.700<br />

16.362.398<br />

3.173.843<br />

8.144.580<br />

48.618.473<br />

76.397.994<br />

+ 7,88 %<br />

Zuweisungen nach §11 Abs. 4 und 5 FAG<br />

Zur Abgeltung der Sonderbehördeneingliederung des Jahres 1995 erhält der Landkreis<br />

Zuweisungen nach § 11 Abs.4 FAG. Diese belaufen sich in 2005 auf insgesamt<br />

2.637.200 EUR und verringern sich damit – steueraufkommensbedingt - gegenüber<br />

dem Vorjahr um 34.700 EUR.<br />

Für die interne Verteilung dieser Gesamtsumme ist im Gegensatz zu den früheren Jahren<br />

die kostenechte Berechnung des Landes zu Grunde gelegt worden. Die Mittel nach<br />

§ 11 Abs. 4 FAG sind danach wie folgt den Fachbereichen zugeordnet:

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