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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Haushalt 2005<br />

GRUNDSÄTZE für die BEWIRTSCHAFTUNG der BUDGETS<br />

Seit 2002 wird das Projekt zur Implementierung der umfassenden dezentralen Ressourcenverantwortung,<br />

Neues Steuerungsmodell, in der zweiten Projektphase umgesetzt. Basierend<br />

auf den Erfahrungen des Pilotprojekts im <strong>Dezernat</strong> 6 (Projektphase I) werden nachfolgend<br />

die Bewirtschaftungsregeln bis zum Übergang in die III.Projektphase, also der eigenverantwortlichen<br />

aufgabenorientierten („produktbezogenen“) Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

festgelegt.<br />

Ziel ist, auf dieser mittelfristig verlässlichen Basis einen effizienten und transparenten Umgang<br />

mit den übertragenen Finanzmitteln sicherzustellen, um nachhaltig hohe Arbeitsqualität<br />

zugunsten der BürgerInnen zu erreichen.<br />

1. <strong>Budget</strong>verantwortung/ Zusammensetzung der <strong>Budget</strong>s<br />

a) <strong>Budget</strong>verantwortung<br />

Jede <strong>Dezernat</strong>sleitung trägt die umfassende finanzielle Ressourcenverantwortung für das<br />

gesamte ihrem <strong>Dezernat</strong> zugeordnete <strong>Budget</strong>, verantwortet dessen Bewirtschaftung folglich<br />

auch gegenüber Landrat und Kreistag. Die <strong>Dezernat</strong>sleitungen sollen die Wahrnehmung<br />

dieser Verantwortung auf die jeweiligen Fachbereiche (für deren <strong>Budget</strong>s) im Lauf<br />

der Projektphase II vollständig übertragen. Der Fachbereich ist folglich insoweit – im<br />

Rahmen dieser Bestimmungen - für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung seines <strong>Budget</strong>s<br />

verantwortlich.<br />

b) <strong>Budget</strong>zusammensetzung/ <strong>Budget</strong>bücher<br />

Für jeden Fachbereich wird ein <strong>Budget</strong> (Teilbudget bezogen auf das jeweilige <strong>Dezernat</strong>sbudget)<br />

vereinbart. Die Summe dieser Fachbereichs-<strong>Budget</strong>s ergibt das <strong>Budget</strong> des einzelnen<br />

<strong>Dezernat</strong>s (Hauptbudget). Die <strong>Budget</strong>s (Teil- und Hauptbudgets) werden im <strong>Budget</strong>buch,<br />

welches einen integralen Bestandteil des Kreishaushalts bildet, dargestellt. Verschiebungen<br />

von Finanzmitteln zwischen den Teilbudgets sind bei Einhaltung des Hauptbudgets<br />

aufgrund Anordnung der jeweiligen <strong>Dezernat</strong>sleitung unter Beachtung dieser Bewirtschaftungsgrundsätze<br />

zulässig.<br />

Während der Projektphase II sollte das <strong>Budget</strong>buch zum eigentlichen Maßstab des Kreishaushalts<br />

gemacht werden – wie etwa im Rhein-Neckar-Kreis.<br />

c) Zuweisungen und Zuschüsse<br />

Zuweisungen und Zuschüsse (Haushaltsgruppen 70 und 71) bilden keinen Bestandteil des<br />

jeweiligen Teil- oder Hauptbudgets des für die Aufgabe verantwortlichen <strong>Dezernat</strong>s – sind<br />

nicht „<strong>Budget</strong>relevant“ (siehe Auch Ziff.5). Mittelnichtverwendungen führen daher insoweit<br />

weder zu einer <strong>Budget</strong>ergebnisverbesserung noch sind diese Gelder für andere Zwecke<br />

verwendbar oder als Haushaltsausgabenreste in das Hauptbudgets des Folgejahres<br />

übertragbar (vgl. Ziff.2 und 3). Das gleiche gilt entsprechend bei einem Mehrbedarf, auch<br />

dieser berührt das jeweilige <strong>Budget</strong> nicht.<br />

d) Kosten der Verwaltungssteuerung<br />

Die Kosten der Verwaltungssteuerung (Kreisorgane, Verwaltungsführung usw.) werden<br />

auf die Kosten der Produkte aller <strong>Dezernat</strong>e verteilt, auch um der Tatsache der unter-

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