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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Haushaltssatzung<br />

des Landkreises <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald<br />

für das Haushaltsjahr 2005<br />

Auf Grund von § 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />

19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.<br />

Dezember 2004 (GBl. S. 882) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-<br />

Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 882) hat der Kreistag am<br />

04.04.2005 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

§ 1<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 190.166.900 €<br />

davon im <strong>Verwaltungshaushalt</strong> 175.755.200 €<br />

im Vermögenshaushalt 14.411.700 €<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 6.974.300 €<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2.430.000 €<br />

.<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Kreiskasse wird festgesetzt auf 30.000.000 €.<br />

§ 3<br />

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird gemäß § 35 Abs. 1 FAG auf 36,5 v. H. der Steuerkraftsummen<br />

der Gemeinden des Landkreises festgesetzt.<br />

Freiburg, den 04.04.2005 Der Vorsitzende des Kreistages<br />

Glaeser, Landrat

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