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Budget Verwaltungshaushalt Dezernat 1 - Landratsamt Breisgau ...

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Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald Vorbericht DEZERNAT 3<br />

dass sich die Antragszahlen in diesem Bereich eher nach oben bewegen. Zudem muss im<br />

Hinblick auf nachgelagerte Besteuerung der Renten mit einem weiteren sprunghaften Anstieg<br />

der Antragszahlen in den nächsten Jahren gerechnet werden.<br />

Fachbereich 370 (Orthopädische Versorgung)<br />

Die Orthopädische Versorgung aller Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

sowie den Nebengesetzen wird im Fachbereich 370 abgewickelt. Die hohe Altersstruktur<br />

der Kriegsbeschädigten hat zur Folge, dass immer mehr Berechtigte auf die Versorgung<br />

mit orthopädischen Hilfsmitteln angewiesen sind.<br />

Im Verwaltungsstruktur-Reformgesetz ist der Zuständigkeitsbereich der Orthopädischen Versorgung<br />

beim Landkreis <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald zusätzlich für die Landkreise Emmendingen,<br />

Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen,<br />

Waldshut sowie den Stadtkreis Freiburg festgelegt worden. Ein Teil dieser Aufgabenerledigung<br />

erfolgt unter anderem durch Abhaltung auswärtiger Sprechtage. Gleichzeitig wurde die<br />

Zuständigkeit der Versorgung mit kleinen orthopädischen Hilfsmitteln für alle Anspruchsberechtigte<br />

im Land Baden-Württemberg dem Zentrallager Baden-Württemberg mit Sitz beim<br />

<strong>Landratsamt</strong> <strong>Breisgau</strong>-Hochschwarzwald übertragen. Der Versand dieser Artikel wird täglich<br />

auf dem Postwege vorgenommen.<br />

Fachbereich 380 (Versorgungsmedizinischer Dienst)<br />

Im Versorgungsmedizinischen Dienst werden ärztliche Gutachten erstellt, die Grundlage sind<br />

für Verwaltungsentscheidungen wie z.B. die Gewährung von Rentenleistungen, die Zuerkennung<br />

der Schwerbehinderteneigenschaft oder Anerkennung von Nachteilsausgleichen. Mit<br />

dem zum 1.Juli 2004 in Kraft getretenen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz wurde<br />

eine Erhöhung der Vergütungssätze beschlossen. Dies hat aller Voraussicht nach zur Folge,<br />

dass sich die Beweiserhebungskosten aufgrund der Erhöhung insgesamt um ca. 20 % steigern<br />

werden. Hierbei sind zu erwartende höhere Antragszahlen noch nicht berücksichtigt.<br />

Zwecks fristgerechter Verfahrensdurchführung werden zwar auch in Zukunft Außengutachter<br />

herangezogen werden müssen, wobei allerdings die budgetierte Mittelzuweisung für diese<br />

Aufgabe strikt beachtet wird.

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